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Daniel Born

04.05.2022 Sitzungen 17/36

Vielen Dank. – Es folgt die Landesregierung. Ich erteile Herrn Minister Hauk das Wort. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke ganz herzlich der Fraktion GRÜNE dafür, dass sie das meines Erachtens wichtige Thema „Nutztierhaltung in Baden-Württemberg“ auf die Tagesordnung gebracht hat. Dieses Thema ist wichtig, weil wir im Land Nutztiere brauchen, wenn wir aktive, gute Landwirtschaft betreiben wollen. Ich will es einmal so sagen: Schauen wir einmal zu den Ökoverbänden. Der Demeter-Verband ist eigentlich der ehrlichste. Er sagt: Biolandwirtschaft braucht die Nutztiere, damit der Input an Dünger aus den Exkrementen der Tiere verfügbar ist, den man für die ackerbauliche Nutzung braucht. Und der Ausgleich, den wir in Baden-Württemberg cum grano salis im Input beim Dünger über die Tierhaltung bislang haben, droht uns gerade ein Stück weit wegzubrechen. Kollege Hahn und Kollege Burger haben die Zahlen genannt, und die Zahlen sind in der Tat dramatisch. Dem braucht man eigentlich nicht viel hinzuzufügen. Das hat noch weitere Effekte, auf die ich gleich noch eingehen werde. Aber das Wichtige ist zunächst der Input des Düngers. Ich sage einmal: Ackerbau und Landwirtschaft lassen sich auf Dauer nur dann betreiben, wenn man Düngung hat, am besten tierische Düngung. Das ist Kreislaufwirtschaft im besten Sinn des Wortes. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Deshalb hat der Kollege Burger recht, wenn er sagt: Wir müssen auch die Betriebe schützen. Denn die Betriebe, die das machen, die bäuerlichen Familienbetriebe, sind im Prinzip mittlerweile diejenigen, die schützenswert sind. Das ist eben nicht die Agroindustrie von Sachsen-Anhalt und von Niedersachsen, sondern das sind mittelständische, bäuerliche Familienbetriebe, die dies verantwortungsvoll leisten und im Prinzip Kreislaufwirtschaft im besten Sinn des Wortes betreiben. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU sowie des Abg. Georg Heitlinger FDP/DVP) Deshalb trete ich sehr dafür ein, diesen Betrieben nicht Knüppel zwischen die Beine zu werfen, indem z. B. die Rahmenbedingungen für Investitionsanforderungen von heute auf morgen geändert werden. Ich habe – Beispiel Kastenstandhaltung bei den Muttersauen – sehr dafür gekämpft (Abg. Jonas Weber SPD: Große Begeisterung bei den Grünen, Herr Kollege Hauk!) – lassen Sie mich doch einmal ausreden –, dass wir dort Übergangszeiträume finden, und zwar nicht für eine bestimmte Laufzeit, sondern vom Stallbau an gemessen. Das heißt, Ställe, die schon über 20 Jahre stehen, müssen nachjustiert werden. Dort muss investiert werden; die sind abgeschrieben. Aber für Ställe, die erst seit drei oder fünf Jahren stehen, die womöglich nach höchsten Tierwohlkriterien gebaut worden sind, hätte es dann entsprechend Zeit gegeben. Dies ist an einer Mehrheit im Bundesrat gescheitert, muss ich leider sagen. Das hatte sofort zur Folge, dass Investitionen von Muttersauenhaltern und damit die Ferkelproduktion in Baden-Württemberg drastisch zurückgegangen sind – weiter zurückgegangen sind. Wir karren mittlerweile mindestens jedes zweite Ferkel von Dänemark aus 1 000 km in den Süden, damit es bei uns eriode – 36. Sitzung – Mittwoch, 4. Mai 2022 aufwächst und ein baden-württembergisches Mastschwein wird. Das ist die Wahrheit und die Realität. Man muss auch immer wieder öffentlich sagen, dass sich solche kurzfristigen Entscheidungen – und zwar ordnungsrechtliche Entscheidungen – im Prinzip natürlich sofort auf die Investitionsentscheidungen von Landwirten auswirken. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Deshalb begrüße ich alle Ansätze sehr, die darauf abzielen. Ich bin auch sehr dankbar, dass die Koalitionsfraktionen bei allen Bereichen mitgehen, in denen wir selbst Einfluss nehmen können. Wir haben schon jetzt die Maßnahmen im FAKT, im Strategieplan, die der Bundesminister mit einigen Wochen Verspätung in Brüssel abgeliefert hat, auf den Weg gebracht. Da warte ich noch auf die Notifizierung durch die Europäische Union; ich höre aber, das wird sich verschmerzen lassen. Wahrscheinlich wird die Kommission doch schneller sein als gedacht und noch vor der Sommerpause die endgültige Genehmigung erteilen können. Das wäre gut. Denn wir müssen das Thema bis zum 1. Januar 2023 umsetzen. Vor allem müssen es die Landwirte umsetzen. Die müssen im Herbst auch Maßnahmen beantragen können bzw. sich im Winter in ihrer Planung für das Jahr 2023 darauf einstellen, was sie am Ende im FAKT tatsächlich beantragen. Deshalb wäre es wichtig, dass die Genehmigung zeitnah erfolgt. Aber es sieht, wie ich höre, im Großen und Ganzen eigentlich ganz gut aus. Dort haben wir auch geregelt, dass wir weitere Maßnahmen bei der Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen mit drin haben, dass wir die tiergerechte Ferkelerzeugung und die Ferkelaufzucht auch honorieren, und zwar nicht nur bei Investitionen, sondern auch im laufenden Betrieb. Das ist mir wichtig, weil ich der festen Überzeugung bin: Baden-württembergische Betriebe werden nicht in der Masse, sondern nur in der Klasse reüssieren können. Und Klasse heißt Tierwohl. Da stimme ich voll denen zu – – Kollege Hahn hat völlig recht, wenn es um das Thema Haltungskennzeichen geht: Da muss man jetzt Butter bei die Fische geben. Ich sage das ganz offen, auch selbstkritisch bezüglich der früheren Bundesministerin aus der eigenen Partei; sie hatte vier Jahre Zeit. Ich teile nicht Ihre Auffassung, Herr Kollege Hahn, dass es ein verpflichtendes Kennzeichen geben wird. (Zuruf des Abg. Martin Hahn GRÜNE) Das wäre nicht realistisch. Ein verpflichtendes Kennzeichen wie bei der Eierkennzeichnung würde voraussetzen, dass es EU-weit gilt. Dafür ist die Bereitschaft der anderen Mitgliedsstaaten derzeit nicht vorhanden. Deshalb wird es dann nur ein freiwilliges Kennzeichen sein können. Aber das muss man jetzt eben mal machen und darf nicht nur darüber reden. Vier Jahre sind genug Zeit. Die Borchert-Kommission hatte klare Vorstellungen und hat diese der Bundesregierung auch vorgelegt. Ich glaube, jetzt ist es an der Zeit, letztendlich in die Umsetzung zu gehen. (Beifall bei der CDU sowie der Abg. Martin Hahn GRÜNE und Georg Heitlinger FDP/DVP) (Minister Peter Hauk) Wir warten jetzt noch darauf, welche Vorstellungen das Bundesministerium darüber hat. Aber ich sage mal: Nach einem halben Jahr kann die Bundesregierung auch langsam mal in die Gänge kommen und sagen, was man eigentlich möchte und worauf man hinauswill. (Abg. Martin Hahn GRÜNE: Sehr gut!) Es wäre schon notwendig, dass jetzt mal Butter bei die Fische kommt und man zumindest Zielrichtungen vorgibt. Daran fehlt es noch ein bisschen im BMEL. Woran es liegt, weiß ich nicht. Wichtig wäre ein gleichermaßen massiver wie verlässlicher Ausbau der Tierwohlförderung, und zwar nicht nur bei Investitionen – das machen wir bereits im AFP –, sondern auch im laufenden Betrieb. – Ich komme gleich noch zur Finanzierung. – Das hat die Borchert-Kommission auch gefordert, und dazu kann ich nur sagen: weit und breit Fehlanzeige. Es geht um schnelle Anpassungen des Genehmigungsrechts für das Thema Tierwohl, um Ställe überhaupt tierwohlgerecht umbauen zu können. Die, die das noch nicht haben, oder die, die es nach neuen Kriterien erfüllen müssen, müssen auch umbauen können; dazu brauchen sie die Möglichkeiten. Man muss sie dazu in die Lage versetzen. (Beifall bei der CDU und des Abg. Martin Hahn GRÜNE) Es darf nicht sein, dass wir einerseits Wünsche bezüglich des Tierwohls äußern und es andererseits Restriktionen im Immissionsschutzrecht gibt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Immissionsschutzrecht war ursprünglich dazu da, die Bevölkerung vor Gesundheitsgefährdungen zu schützen. Dann wurde es auf die Landwirtschaft ausgedehnt. Eines ist doch klar: Gerüche mögen lästig sein, aber gesundheitsgefährdend sind sie garantiert nicht. (Zuruf) Sie in der Wertigkeit genauso zu behandeln wie gesundheitsgefährdende Emissionen, ist schon ein starkes Stück. Der Gesetzgeber auf Bundesebene – denn diesen betrifft es – muss sich bewegen. Das Immissionsschutzrecht muss im Tierwohl abgeschwächt werden, damit klar ist: Das Tierwohl hat im Zweifel Vorrang vor dem Immissionsschutzrecht, damit überhaupt Ställe gebaut werden können. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Die Agrarminister – gleich welcher Couleur; von SPD über FDP, Linke, Grüne und CDU – sind sich in dieser Frage einig. Es fehlt jetzt an der kraftvollen Umsetzung durch die Koalition. Dann kommt das Thema Labeling. Daran hakt es auch. Wofür entscheidet man sich? Es liegen alle Vorschläge vor. Ich sage nur: Wenn es keine Entscheidung gibt, wird der Handel der Politik die Entscheidung aus der Hand nehmen; so wird es kommen. (Abg. Martin Hahn GRÜNE: So sieht es aus! Das ist schon passiert!) periode – 36. Sitzung – Mittwoch, 4. Mai 2022 Dann werden aber marktwirtschaftliche und nicht sozialmarktwirtschaftliche Kriterien dazu führen, welche Haltungsstufen, die der Handel im Sinn hat, sich am Ende durchsetzen. Am Ende wird die Agroindustrie mit Sicherheit schwer im Vorteil sein, weil sie schneller zu Reaktionen fähig ist als der bäuerliche Familienbetrieb. Diese Sorge habe ich. Deshalb sage ich: Es wäre notwendig, dass wir jetzt zügig eine Entscheidung über die Frage der Haltungsformen und des Labelings treffen. Dann folgt die letzte Frage, die Finanzierungsfrage. Das ist die spannendste Frage. Ich bin dem Bundesminister sehr dankbar, dass er die Mehrwertsteuerdiskussion angestoßen hat. Sie geht vollkommen in die richtige Richtung. Es ist doch vollkommen klar: Die Borchert-Kommission schlägt vor – ich verstehe das System –: Erhöhung der Mehrwertsteuer für tierische Produkte von 7 % auf 19 %, wobei das Delta dann zur Finanzierung des Themas Tierwohl verwendet werden soll, und zwar nicht nur in der Investition, sondern auch in der dauerhaften Abgrenzung des Deltas im Bereich der Kosten, die sich am Markt nicht umsetzen lassen. Denselben Effekt erzielt man, wenn man die Mehrwertsteuer für pflanzliche Produkte auf null absenkt. Dann müsste man aber auch bereit sein, die ersten 7 %, die es derzeit auf tierische Produkte gibt, zum Thema Tierwohl umzuschichten. Beides steht aus. Der Bundesminister hat recht – ich unterstütze ihn da vollkommen –: Wir haben noch keine Lebensmittelversorgungskrise. Aber bei der Finanzkrise, in der es gerade um die Sicherstellung der Versorgung mit Grundnahrungsmitteln geht, macht es Sinn, die Mehrwertsteuer für pflanzliche Produkte auf 0 % abzusenken und bei tierischen Produkten bei 7 % zu bleiben, diese aber vollständig für die Finanzierung des Tierwohls einzusetzen. (Vereinzelt Beifall) Dabei wünsche ich viel Erfolg in der Koalition. Dazu muss man allerdings einen der Koalitionspartner noch bekehren: die FDP, die sich bisher bei allen Entscheidungen im Deutschen Bundestag in dieser Frage nicht nur bedeckt gehalten hat, sondern sogar dagegen gestimmt hat und sich – – Herr Heitlinger zuckt. (Zuruf des Abg. Georg Heitlinger FDP/DVP) – Ja, man kann mit den Schultern zucken, aber so war es halt. – Da kann ich nur sagen: Die FDP ist diejenige, die derzeit mehr Tierwohl verhindert – das steht mal fest – und die auch verhindert, dass die landwirtschaftlichen Betriebe, die auf Tierwohlgerechtigkeit aus sind, eine Perspektive haben. Denn machen wir uns nichts vor: Wenn die baden-württembergischen Betriebe nicht nur in der Masse, sondern auch in der Klasse und damit im Tierwohl eine Chance haben sollen, dann sind das genau die Betriebe, die jetzt eigentlich den Anschub brauchen. Herr Heitlinger, meine Damen und Herren von der FDP, Sie sind es derzeit, die dies verhindern. Sie sind die Bremser, die großen Bremser in dieser Koalition. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Georg Heitlinger FDP/DVP schüttelt den Kopf.) (Minister Peter Hauk) Ich bitte Sie im Interesse der Landwirtschaft in Baden-Württemberg inständig, diese Bremse zu lösen, damit Vorfahrt für das Tierwohl und auch Vorfahrt für eine tierwohlgerechte Finanzierung herrschen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf: Sehr gut!) Meine Damen und Herren, damit ist noch nicht alles gelöst, aber dann hätten wir schon mal einen Stein weg. Dann gäbe es schon mal wieder etwas mehr Luft zum Atmen. Wichtig ist, glaube ich, dass wir alle uns bewusst sind, dass wir Tierwohl und Nutztierhaltung als Asset brauchen. Kollege Burger hat es erwähnt. Ich bleibe beim Thema Rinder. Ich kämpfe eigentlich um jedes Rind im Schwarzwald, weil wir hier schon am Minimum sind; nicht nur um jeden Schlachthof, Herr Kollege Weber – um den kämpfe ich auch –, sondern auch um jedes Rind im Schwarzwald kämpfe ich, das überhaupt noch geschlachtet werden kann. Denn im Prinzip brauchen wir die Rinder zur Grünlandbewirtschaftung, etwa in Oberschwaben. Aber auch die Veredelung, auch die Milchviehhaltung brauchen wir; wir brauchen auch die Käseproduktion. Jetzt heißt es zwar, die Produktion gehe überall zurück, und der Verbrauch gehe zurück – das stimmt ja alles –, aber wenn ich noch nicht einmal mehr 50 % des baden-württembergischen Verbrauchs mit dem decke, was ich im Land produziere, dann trifft uns diese Problematik gar nicht – so wenig, wie uns die Problematik trifft, wenn der Bundesminister jetzt zum Thema Ernährungssicherung sagt, es gehe zu viel in den Tank, oder es gehe zu viel in den Futtertrog. Entschuldigung, in Baden-Württemberg geht nicht zu viel in den Futtertrog. Im Gegenteil: Es geht zu wenig in den Futtertrog. Wir brauchen mehr Tiere, nicht nur um die Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land aufrechterhalten zu wollen, sondern auch, um Landwirtschaft sachgerecht und auch im Sinne unseres Biodiversitätsstärkungsgesetzes mit einem höheren Bioanteil – für den auch tierische Exkremente unabdingbar notwendig sind – bewirtschaften zu können. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Ich bitte Sie, dass wir uns dafür die Sensibilität bewahren und sie nicht nur an diesem besonderen Tag, sondern jeden Tag auch im Landtag hochhalten. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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