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Emil Sänze

AfD 04.05.2022 Sitzungen 17/36

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz bezieht sich auf § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes. Steuerfreie Einmalzahlungen an Besoldungsempfänger sowie ehrenamtliche Bürgermeister müssen aber in der Gesamtheit betrachtet werden. Als ich das Gesetz gelesen habe, stellte ich mir die Frage, ob dies inmitten einer bestehenden Stagflation der geeignete Weg ist, das Ansehen von Amtsträgern zu heben. Aus der Sicht der AfD-Fraktion ist das eine durchaus berechtigte Frage angesichts der größten wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen seit der Gründung der Bundesrepublik. Mit steuerfreien Zulagen um sich zu werfen halten wir für ein mehr als gewagtes, aber auch unnötiges Spiel, haben wir doch Bevölkerungsgruppen, die, statt eine Zulage zu erwarten, große Belastungen durch die Pandemie tragen mussten und selbstverständlich auch Zulagen wie die für ehrenamtliche eriode – 36. Sitzung – Mittwoch, 4. Mai 2022 Bürgermeister erwirtschaften müssen – Bürger, die monatelang Kurzarbeitergeld bezogen haben, Unternehmen, die im Insolvenzverfahren sind oder kurz davor stehen, Kleinstunternehmer, die erhaltene Leistungen wieder zurückzahlen müssen und ihren entgangenen Gewinn niemals kompensieren können. Auch sei die Frage erlaubt, warum bei den Betroffenen die Sonderzahlung steuerfrei ist und bei anderen die steuerliche Zurechnung ihrer Entschädigungszahlung erfolgt. Fragwürdig ist auch, ob ein solches Gießkannenprinzip dazu geeignet ist, tatsächlich den durch die Coronapandemie stark belasteten Menschen gerecht zu werden. Einen Coronabonus zu zahlen, ohne zu prüfen, ob wirklich eine Coronabelastung vorlag – ohne Ansehen der Besoldungsgruppe –, ist unausgewogen und ungerecht. Es ist nicht einzusehen, auch Beamte, Bürgermeister und ehrenamtliche Bürgermeister, die sowieso entschädigt werden und während der Pandemie kein Risiko getragen haben, nochmals zu entlohnen. Wir seitens der AfD kritisieren, dass die Beratung dieses Gesetzentwurfs offenbar ohne tiefe Diskussion jetzt im Hauruckverfahren durchgezogen werden soll. Wie bereits gesagt, halten wir das in diesem Gesetzentwurf vorgeschlagene Gießkannenprinzip für unausgewogen und ungerecht. (Beifall bei der AfD) Es widerspricht den Grundsätzen einer funktionsgerechten und leistungsorientierten Besoldung, wenn allein aufgrund des Status als Beamter, Bürgermeister sowie ehrenamtlicher Bürgermeister ohne Rücksicht auf die Funktion und die konkrete Leistung oder Belastung eine steuerfreie Sonderzahlung unabhängig davon gezahlt wird, ob tatsächlich im Zusammenhang mit der Coronapandemie einzelne Gruppen, wie etwa im Gesundheits- und im Schulbereich, zusätzlichen Belastungen ausgesetzt waren. In einer Zeit, in der sich Teile der Bevölkerung berechtigte Sorgen um ihre Existenz machen, sind Sonderzahlungen an den öffentlichen Dienst nur dann tragbar, wenn dem wirklich gruppenbezogene Sonderleistungen zugrunde liegen, die über das hinausgehen, was von den Betroffenen aufgrund ihres Treueverhältnisses zu ihrem – in einer tiefen Finanzkrise befindlichen – Dienstherrn ohnehin erwartet werden muss. Nicht einzusehen ist, weshalb manche Berufsgruppen für eine nicht erbrachte Belastung in gleicher Weise wie z. B. Lehrer, Krankenschwestern oder andere Personen, die jeden Tag erheblichen Risiken ausgesetzt waren und es noch sind, mit 1 300 € belohnt werden sollen. Die Regelungen sind darüber hinaus auch in sich unausgewogen und ungerecht. Die unterschiedlichen Einkommensverhältnisse zwischen der Besoldungsgruppe A 4 mit einem Grundgehalt von etwa 2 700 € und der Besoldungsgruppe B 9 mit einem Grundgehalt von etwa 12 000 € monatlich werden dabei nicht berücksichtigt. Die Steuerzahler dürfen von durch Arbeitsplatzgarantie und Anspruch auf Altersversorgung privilegierten Beamten mit einem monatlichen Grundgehalt von mehr als 10 000 € monatlich ohne Zulagen erwarten, dass sie in einer säkularen Ausnahmesituation mehr Belastung auf sich nehmen. Wir, die AfD-Fraktion, plädieren dafür, eine gerechte und sozial ausgewogene Lösung zu finden, die den durch die Pan- (Emil Sänze) demie stark Betroffenen Rechnung trägt. Diesen unausgewogenen Gesetzentwurf der Landesregierung lehnen wir ab, weil er nicht dazu geeignet ist, unsere Gesellschaft zusammenzuführen, sondern weil er die Bevölkerung nur noch weiter spaltet. (Beifall bei der AfD – Abg. Tobias Wald CDU: War- um haben Sie dann im Finanzausschuss zugestimmt? Das versteht kein Mensch! Völlig inkonsequent! Im Finanzausschuss haben Sie zugestimmt! Völlig irre! – Gegenruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Nicht übertreiben!)

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