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Dr. Alexander Becker

CDU 04.05.2022 Sitzungen 17/36

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten und verabschieden heute ein Gesetz, dessen Titel beinahe länger ist als sein Inhalt: (Heiterkeit des Abg. Andreas Deuschle CDU) die Aufhebung des Hamburger Abkommens von 1964. (Dr. Alexander Becker) Die Ablösung des Abkommens durch eine Ländervereinbarung gesetzlich zu regeln ist allerdings ein mehr oder weniger technischer Akt, zu dem politisch nicht viel zu sagen ist. Ich möchte stattdessen auf die Inhalte der vor eineinhalb Jahren geschlossenen Ländervereinbarung eingehen. Schon deren Zustandekommen halten wir übrigens für einen wichtigen Erfolg. Denn sie sichert die Bildungshoheit der Länder gegenüber Bestrebungen einer zentralen, nationalstaatlichen Regelung. Auf einer grundsätzlichen Ebene geht es um die Frage, wie viel Vielfalt die Schulsysteme in Deutschland haben können und sich trotzdem harmonisch in eine gemeinsame Bildungslandschaft fügen. Dabei möchte ich eine Lanze für den Bildungsföderalismus brechen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) – Danke. – Er ist kein Relikt vergangener Zeiten. Er erlaubt es den 16 Ländern, unterschiedliche politische Wege zu beschreiten und die Ergebnisse zu vergleichen. Ein zentralistisches Bildungssystem für einen Staat mit elf Millionen Schülerinnen und Schülern wäre mit Sicherheit alles, nur nicht responsiv und veränderungsfähig. Wer daran Zweifel hat, der möge sich mit Bildungspolitikern auf der französischen Rheinseite unterhalten. Wir müssen aber auch sicherstellen, dass Schülerinnen und Schüler bei einem Umzug zwischen Bundesländern nicht – salopp gesagt – auf Vorbereitungsklassen angewiesen sind. Es geht um die Vergleichbarkeit und Kompatibilität der Bildungsgänge und Schulabschlüsse, nicht um Gleichheit. Damit einher gehen Fragen der Qualität von Schule und Unterricht. Ich will drei Aspekte herausgreifen. Im Bereich Qualitätssicherung verpflichten sich die Länder, Instrumente der KMK-Gesamtstrategie – also Bildungsstandards, Vergleichsstudien, Abituraufgabenpool, Vergleichsarbeiten, Bildungsberichterstattung – zu nutzen und diese Instrumente in landesspezifische Systeme der Qualitätsentwicklung einzubinden. Für die Grundschulen ist ein Gesamtstundenrahmen mit Mindestumfängen in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht das Ziel. Dazu gehört auch ein einheitlicher Rechtschreibrahmen. Für die Gestaltung der gymnasialen Oberstufe gleichen die Länder ihre Vorgaben auf gutem Niveau an. Das gilt für eine einheitliche Leistungsermittlung in der Kursstufe und den Abituraufgabenpool. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir, die CDU-Fraktion, legen Wert auf eine hochwertige, leistungsorientierte Ausgestaltung der von der KMK benannten Vorhaben. Wir setzen auf ehrgeizige Ziele sowohl mit Blick auf die Bildungsgerechtigkeit als auch hinsichtlich einer breiten Leistungsspitze. Mit dem vorliegenden Gesetz ermöglichen wir die rechtliche Umsetzung der Ländervereinbarung. Wir sind damit auf einem guten Weg für eine Bildungspolitik der Vielfalt und der Vergleichbarkeit. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) eriode – 36. Sitzung – Mittwoch, 4. Mai 2022

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