Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, damit ist die Aussprache beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/2150 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und federführend an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen und Punkt 6 der Tagesordnung damit erledigt. Jetzt will ich noch ganz kurz darauf hinweisen, nachdem hier angefragt und gerügt wurde von heute Morgen aus der Debatte der AfD, in der es um die Fachkräftefrage ging, als in diesem Zusammenhang der Kollege gemeint hat, wir brauchten noch mehr Zuwanderung aus aller Welt, dass der Kollege Dr. Christian Jung laut Protokoll den Kollegen als „Idiot“ bezeichnet hat. Das ist eine persönliche Herabsetzung, und ich will deshalb hier bitten, auch wenn er nicht mehr gekommen ist, ihm den Ordnungsruf mitzuteilen, den ich hiermit erteilen muss. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Wir kommen damit zum nächsten Tagesordnungspunkt, (Unruhe – Glocke des Präsidenten) – ich bitte um Ruhe –, dem Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Regelung einer einmaligen Coronasonderzahlung in Baden-Württemberg – Drucksache 17/2198 (Abg. Andreas Deuschle CDU: Nein! Den haben wir abgesetzt!) Die Fraktionen sind übereingekommen, bei der Ersten Beratung auf die Aussprache zu verzichten. Die Regierung verzichtet ebenfalls auf die mündliche Begründung. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. – Dann ist es so beschlossen und Punkt 7 der Tagesordnung damit bereits erledigt. Ich kann schon Tagesordnungspunkt 8 aufrufen: a) Beschlussempfehlungen und Berichte des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung des Rechnungshofs vom 15. Juli 2021 – Denkschrift 2021 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Drucksachen 17/300, 17/301 bis 17/326 und 17/901 bis 17/926 Berichterstattung: Abg. Dr. Rainer Podeswa b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu dem Antrag des Rechnungshofs vom 22. Juli 2021 – Prüfung der Rechnung des Rechnungshofs (Einzelplan 11) für das Haushaltsjahr 2019 durch den Landtag – Drucksachen 17/648, 17/1870 Berichterstattung: Abg. Martin Rivoir c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu dem Antrag des Ministeriums für Finanzen vom 17. Dezember 2020 – Haushaltsrechnung des eriode – 35. Sitzung – Donnerstag, 7. April 2022 Landes Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2019 – Vermögensrechnung des Landes Baden-Württemberg zum 31. Dezember 2019 – Drucksachen 16/9644, 17/1869 Berichterstattung: Abg. Tobias Wald Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt. Zunächst erteile ich das Wort dem Rechnungshofpräsidenten Günther Benz. – Bitte sehr, Herr Rechnungshofpräsident. Präsident des Rechnungshofs Günther Benz: Herr Präsident, sehr geehrte Frau Staatssekretärin Splett, sehr geehrte Damen und Herren! Das Jahr 2020 war stark von der Coronapandemie geprägt – nicht nur, was die Finanzen betrifft. Die Pandemie hat die Leistungsfähigkeit der Verwaltung in allen Bereichen gefordert. Dabei wurde deutlich, dass in Sachen Digitalisierung aus unserer Sicht noch vielfach Nachholbedarf und Optimierungspotenzial besteht. Weil das Thema für die Verwaltung zentral wichtig ist, möchte ich vor allem auf die Ergebnisse unserer Prüfungen hierzu eingehen. Die zeigen nämlich: Die Digitalisierung macht sich nicht von allein. Wir brauchen bei diesem Thema mehr Koordinierung, mehr Steuerung und mehr Geschwindigkeit, um die Verwaltung auch auf den Stand der Zeit in diesem Themenbereich zu bringen. Manches war gut organisiert, beispielsweise das Arbeiten im Homeoffice, beispielsweise der Onlinelehrbetrieb an den Hochschulen des Landes. Vor allem Letzteres haben wir uns konkret angeschaut. Das Ergebnis war erfreulich. Das Lehrangebot war in den meisten Fällen in angemessener Qualität gewährleistet, die Umstellung der Lehrveranstaltungen auf Onlineunterricht gelang zügig, ebenso die Entwicklung neuer Formate für die nach den Studienplänen vorgesehenen Prüfungen. Das zeigt: Die Umstellung auf digitale Formate ist zwar nicht immer einfach, kann aber durchaus schnell und erfolgreich gelingen. Allerdings gilt das nicht für alle Bereiche. Tatsächlich ist die Verwaltung aus unserer Sicht noch weit vom Ziel des Landes entfernt, digitale Leitregion Europas zu sein. Das hat sich auch bei der Abwicklung des Corona-Soforthilfeprogramms gezeigt. Mit viel persönlichem Einsatz aller an dem Verfahren Beteiligten ist es gelungen, innerhalb weniger Wochen 277 000 Bescheide zu erlassen – allerdings leider nicht mit einem durchgehend medienbruchfreien Verfahren. Leider ist das wenig zeitgemäß. Die 277 000 Anträge wurden zwar elektronisch eingereicht, aber in einem Format, das eine automatisierte Datenübernahme ausschloss. Die Daten mussten also erneut – und diesmal manuell – erfasst werden, um die Anträge überhaupt weiterbearbeiten zu können. Zudem haben Daten gefehlt, die eine klare Abgrenzung möglich gemacht hätten – der vom Bund zu finanzierenden Leistungen einerseits und der vom Land zu tragenden Kosten andererseits. Der Rechnungshof hat deshalb einen Ansatz zur Ermittlung des Landesanteils entwickelt, den das Wirtschaftsministerium (Präsident des Rechnungshofs Günther Benz) zwischenzeitlich für Abrechnungen mit dem Bund zugrunde gelegt hat. Ziel sollte aber sein, solche Verfahren künftig möglichst komplett digital abzuwickeln. Dies führt zu schnelleren Verfahren, einfacheren Bearbeitungsabläufen, zu einer besseren Qualität bei der Datenerfassung, dem Berichtswesen und dem Datenabgleich. So ein System gibt es im Land durchaus – es ist in der Langfassung nur schwer zu merken –: das Fördermittel-Bearbeitungs- und Informationssystem. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Genau!) Kurz und leicht dagegen zu merken: FöBIS. Damit ist der Verwaltung zumindest eine durchgehend digitale Bearbeitung der Förderprogramme möglich. Allerdings fallen schon seit 2015 für dieses Projekt Kosten an. Seit fünf Jahren wird es tatsächlich genutzt, aber zu wenig. Nur 20 der 300 Förderprogramme des Landes werden damit abgewickelt. Laut Planung soll es leider auch erst bis 2028 umfassend eingeführt sein. Das Beispiel zeigt: Es braucht bei der Digitalisierung mehr Steuerung und mehr Geschwindigkeit. Dass mehr Steuerung notwendig ist, zeigt auch die Prüfung eines eigentlich eingespielten Verfahrens, nämlich des Wohngeldverfahrens. Wir haben uns die gesamten Abläufe angesehen: die Bewilligungen, die Prüfung der weiter bestehenden Bezugsberechtigung, die Rückforderungen, vor allem aber auch den Datenabgleich mit den Jobcentern, den Sozialhilfeträgern, den Rentenversicherungsträgern und dem Bundeszentralamt für Steuern. Bislang hat dies offensichtlich niemand getan. Denn dabei hat sich gezeigt: In der Praxis werden die Daten sehr spät oder nur teilweise automatisiert abgeglichen. Manche Daten wurden überhaupt nicht abgeglichen, obwohl dies nach dem Wohngeldgesetz ausdrücklich möglich ist. Die Folge sind korrekturbedürftige Festsetzungen und vor allem – dies dazu mit offenem Ausgang – sehr aufwendige Rückforderungen. In vielen Fällen hätte beispielsweise ein zusätzlicher rechtzeitiger Datenabgleich vor der Bewilligung dazu geführt, dass gar kein oder nur ein geringeres Wohngeld ausgezahlt worden wäre. Eine Überzahlung oder eine Rückforderung wäre damit vermeidbar gewesen, und man hätte sich sowohl Geld als auch erheblichen Verwaltungsaufwand sparen können. Das zeigt: Um die Effekte der Digitalisierung zu nutzen, ist gerade auch bei bestehenden und eingespielten Verfahren eine kritische Analyse der Prozesse und Verfahrensabläufe notwendig. Auch das zu initiieren ist eine Steuerungsaufgabe. Zu einem anderen Punkt finden wir ebenfalls, dass mehr Koordinierung und eine bessere Steuerung sinnvoll wären, nämlich bei der Digitalisierungsstrategie des Landes. Zu deren Umsetzung wurden rund 530 Millionen € für 136 Projekte bereitgestellt. Nun kann man viel darüber diskutieren, was eine Strategie leisten kann und was sie leisten soll. Aber eine Strategie eines Landes mit dem Ziel, Leitregion innerhalb der EU zu werden, sollte nicht nur Teile abbilden, sondern darf schon riode – 35. Sitzung – Donnerstag, 7. April 2022 auch alle zentralen Maßnahmen abbilden, auch die zentralen Maßnahmen der einzelnen Ressorts. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Darauf verzichtet die Strategie allerdings. Es gibt keine umfassende Koordinierung inhaltlicher Art; es gibt keine gemeinsame Klammer. Nur wenige der Ziele sind konkret formuliert. Es gibt keine Kennzahlen, an denen der Umsetzungsstand oder der Erfolg gemessen oder auch deutlich gemacht werden könnte. Der Mittelabfluss allein reicht hierzu nicht. Genauso wenig kann die im Haushaltsplan genannte Kennziffer, die Zahl der Zugriffe auf die innovative Homepage „digital@bw“ ernst gemeint sein. Themenfelder, deren Relevanz nahezu täglich wächst, wie das Thema Cloudcomputing oder die digitale Souveränität, klammert die Strategie aus. Bei einem Finanzvolumen von 530 Millionen € für zentrale Projekte des Landes würde es sich aber schon lohnen, über die genannten Punkte nochmals nachzudenken. Auch bei einem anderen Themenbereich glauben wir, dass das Land noch mehr tun könnte, um seine eigenen Ziele zu erreichen, wobei dies für das Land auch wirtschaftlich wäre. Das ist das Thema Fotovoltaik. Zielvorgabe ist ja, die Landesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu organisieren. Wir haben uns deshalb einmal angesehen, wie das Land bisher seine Möglichkeiten genutzt hat, Fotovoltaikanlagen auf seinen eigenen Gebäuden zu installieren und einzurichten. Das Ergebnis hat uns überrascht: Bei 26 großen Baumaßnahmen wurde trotz idealer Voraussetzungen aus unterschiedlichen, aber nicht überzeugenden Gründen auf eine solche Anlage verzichtet. Das heißt aber auch: Das Land hat darauf verzichtet, 3 Millionen kWh Strom pro Jahr zu sparen und den CO -Ausstoß um 1 000 t pro Jahr zu verringern. Auch mit Blick auf seine Vorbildfunktion sollte das Land hier seine Möglichkeiten künftig besser nutzen. Städtebauliche oder architektonische Belange dürfen, anders als es bisher gelegentlich der Fall war, hierbei keine Ausschlusskriterien bilden. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Was nun den Haushalt des Landes betrifft, haben wir die Haushaltsrechnung und die Vermögensrechnung 2019 geprüft. Wir haben keine wesentlichen Beanstandungen festgestellt. Die Voraussetzungen für die Entlastung der Landesregierung liegen somit vor. Wir haben uns aber darüber hinaus die Haushaltsentwicklung des Jahres 2020 und der Folgejahre angesehen und haben uns dabei wiederholt mit den Ausgaberesten befasst. Diese sind in den letzten Jahren kontinuierlich auf echte Rekordwerte hochgeschossen. Auch 2020 sind sie erneut gestiegen. Erfreulich ist dabei aber, dass der exponentielle Anstieg der früheren Jahre zumindest vorläufig gestoppt werden konnte. Dies ist auch der Tatsache zu verdanken, dass der Finanzausschuss das Thema aufgegriffen und sich intensiv damit befasst hat. Dafür vonseiten des Rechnungshofs herzlichen Dank. Ich glaube, das hat sich gelohnt. Trotzdem sehen wir hier weiterhin Potenzial für Verbesserungen. Vor allem gilt es nun, die den Resten zugrunde liegenden (Präsident des Rechnungshofs Günther Benz) Maßnahmen auch tatsächlich umzusetzen, vor allem beim Kommunalen Investitionsfonds und vor allem auch beim kommunalen Sanierungsfonds, wo die Reste im Vergleich zum Programmvolumen enorm angestiegen sind. Was das Thema Konsolidierung allgemein betrifft, hätte ich auch gern noch eine Anmerkung gemacht. Die Auflösung des Beteiligungsfonds und die teilweise Verwendung der Mittel zur Schuldentilgung waren ein Schritt in die richtige Richtung. Was wir für einen Schritt in die falsche Richtung halten, war die Aufnahme neuer Notlagenkredite im Dritten Nachtrag 2021. (Zuruf von der SPD: Genau!) Wir haben unsere rechtliche Auffassung hierzu im Finanzausschuss deutlich gemacht. Aber auch der Hinweis, die Kredite 2022 zu tilgen, wenn die Mittel nicht gebraucht würden, ändert an unserer Sicht nichts. Der Grund: Notlagenkredite aufzunehmen, ohne in finanzieller Not zu sein, um damit Überschüsse zur Deckung von Lücken späterer Haushaltsjahre aufzubauen, ist zum einen nicht im Sinne der Schuldenbremse, ist aber zum Zweiten vor allem auch nicht im Sinne einer konsolidierenden Haushaltspolitik. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP sowie des Abg. Dr. Rainer Podeswa AfD – Abg. Andreas Stoch SPD: Schön mitschreiben, Markus! – Gegenruf des
