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Dr. Wolfgang Reinhart

07.04.2022 Sitzungen 17/35

Vielen Dank. – Für die Beantwortung hat Minister Strobl das Wort. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter, die Polizei des Landes Baden-Württemberg hat den größten Fuhrpark des Landes. Vermutlich werden bei uns die meisten Kilometer gefahren. Das ist zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit notwendig. Der große Fuhrpark der Landespolizei umfasst – Stand 1. Januar – 5 344 Fahrzeuge. Es handelt sich dabei nahezu ausschließlich um Einsatzfahrzeuge. Die Verfügbarkeit dieser Einsatzfahrzeuge und die uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Polizei auch in Krisensituationen sind nach meiner Auffassung essenziell und stets zu gewährleisten. Klar ist: Ein so großer Fuhrpark hat natürlich auch einen entsprechenden Kraftstoffverbrauch. So haben die Fahrzeuge im vergangenen Jahr rund 7 Millionen Liter Dieselkraftstoff und rund 230 000 Liter Benzin verbraucht. Insgesamt sind etwa 82 Millionen km gefahren worden. Die Durchschnittspreise von 2021 angesetzt – Diesel 1,39 € und Benzin 1,52 € pro Liter –, reden wir hier von Kosten von rund 9,7 Millionen € für Diesel und rund 350 000 € für Benzin. Die Kosten tragen die Polizeidienststellen und -einrichtungen, insbesondere die Polizeipräsidien, im Rahmen der ihnen dafür zugewiesenen Betriebsmittel. Eine Preiserhöhung, wie wir sie im Moment erleben, führt freilich zu Mehrkosten. Ausgehend von 2,26 € für einen Liter Diesel und 2,22 € für einen Liter Benzin entstehen Mehrkosten von rund 6,1 Millionen € pro Jahr. (Minister Thomas Strobl) Im Augenblick haben die Spritpreise wieder etwas nach unten nachgegeben. Wenn man die Preise zugrunde legen würde, die sich in den letzten Tagen tendenziell nach unten entwickelt haben, liegen die Mehrkosten bei round about 4,5 Millionen €. Grob gesprochen: Bei diesen Preiserhöhungen würden wir Mehrkosten von round about 5 Millionen € im Jahr 2022 haben, wobei ich natürlich nicht über die prophetischen Fähigkeiten verfüge, definitiv zu sagen, wie sich die Spritpreise bis zum Dezember des Jahres 2022 weiterentwickeln. Aber ich möchte dem Parlament eine Größenordnung sagen: Die Mehrkosten für Kraftstoffe werden in einer Größenordnung von 5 Millionen € liegen. Wir sind zur Unterstützung der Haushalte der Polizeidienststellen natürlich bereits jetzt mit dem Finanzministerium in Kontakt. Im Ergebnis möchte ich auf diese Frage festhalten: Es gilt, die Einsatzfähigkeit der Polizei und der Fahrzeuge auch bei steigenden Spritpreisen zu gewährleisten. Die Spritpreise dürfen die Sicherheitslage in Baden-Württemberg nicht beeinträchtigen. Oder zusammenfassend zu dieser Teilfrage gesagt: Eine Sicherheitslage bzw. Streifenfahrten nach Kassenlage darf es nicht geben. (Lachen der Abg. Gabriele Rolland SPD) – Zu Ihrer Zeit hat es das gegeben. Das ist wahr. (Lachen bei Abgeordneten der SPD) Als die SPD den Innenminister und den Finanzminister gestellt hat, gab es das durchaus. (Abg. Jonas Weber SPD: Das ist Quatsch, Herr Strobl!) Die zweite Teilfrage will ich wie folgt beantworten: Im Bereich der Polizei haben Fahrerinnen und Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen grundsätzlich auf eine energiesparende Fahrweise zu achten und sind angehalten, zu möglichst günstigen Preisen zu tanken. Bereits seit 2016 setzt die Polizei zudem verstärkt auf sogenannte Fahrzeugpools, um eine sachgerechte und wirtschaftliche Nutzung durch eine gleichmäßige Auslastung und eine bessere Verfügbarkeit der Fahrzeuge zu gewährleisten. In den letzten beiden Jahren findet innerhalb der Polizei darüber hinaus eine verstärkte Nutzung von Video- und Telefonschaltkonferenzen anstelle von Vor-Ort-Besprechungen bzw. Fort- und Weiterbildungen statt. Dadurch entfallen Fahrten. Deswegen trägt das zu einer Verringerung des Kraftstoffverbrauchs bei. Weiter kümmert sich die Polizei Baden-Württemberg derzeit intensiv um Möglichkeiten einer weiteren Elektrifizierung der Fahrzeugflotte bzw. um die Nutzung alternativer Antriebsmöglichkeiten. So wurden in einem ersten Schritt ganz aktuell rund 100 Diesel-Plug-in-Hybridfahrzeuge ausgeschrieben, die ab dem Jahr 2023 vorwiegend in den Einheiten des Ermittlungsdienstes bei den Bezirks- und Postendiensten eingesetzt werden sollen. Ebenso befinden sich im Fuhrpark der Polizei beinahe 1 000 teilweise ganz frisch beschaffte Pedelecs und Fahrräder (Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD) riode – 35. Sitzung – Donnerstag, 7. April 2022 für unterschiedliche Einsatzzwecke. Auch sie tragen durch die Reduzierung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen zu Kraftstoffeinsparungen bei. Beim Ausbau eines Fahrzeugs als Polizeifahrzeug wird bereits seit Jahren auf Gewichtsreduzierung und aerodynamische Aufbauten, (Oh-Rufe von der SPD) insbesondere bei den Sondersignalanlagen, geachtet. Im Rahmen der Beschaffung werden Fahrzeuge mit modernster Motoren- und Antriebstechnik sowie hocheffizienten Dieselaggregaten beschafft. Die Höhe des Kraftstoffverbrauchs ist hierbei ein wesentliches Beschaffungskriterium. Sie sehen, dass die Polizei in Baden-Württemberg bereits vielfältige Ansätze verfolgt, den Kraftstoffverbrauch zu reduzieren. Für die anderen Sicherheitskräfte gilt: Für die Feuerwehren sind die Kommunen, die Gemeinden, zuständig. Der Rettungsdienst wird in Baden-Württemberg durch die Selbstverwaltung, bestehend aus den Leistungsträgern – den Hilfsorganisationen – und den Kostenträgern – das sind die Krankenkassen –, organisiert. Die Selbstverwaltung regelt die Finanzierung des Rettungsdienstes und hat dabei die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes in eigener Zuständigkeit sicherzustellen. Für die im Bevölkerungsschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen gilt, dass im Falle eines Aufrufs entsprechender Einheiten durch eine Katastrophenschutzbehörde eine Erstattung der Aufwendungen, namentlich auch der Aufwendungen für Treibstoff, auf der Grundlage des Landeskatastrophenschutzgesetzes erfolgt. Herzlichen Dank.

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