Elke Zimmer
Danke, Herr Klauß, für die Frage. – Das ist jetzt eine Spekulation in die Zukunft. Ich kann dazu jetzt weder Ja noch Nein sagen. Aber wenn wir bei der Prüfung wirklich feststellen würden, wir haben es mit einem Hangabschnitt zu tun, der eine extreme Gefahr darstellt, weil es beispielsweise dort im letzten Jahr noch mal ein Extremregenereignis gegeben hat, dann werden wir um eine Sperrung im Einzelfall nicht herumkommen. Aber das ist ja mit ein Grund, warum wir jetzt diese Zustandsbewertungen machen, damit wir dann zielgerichtet vorgehen können und die Stellen, die in besonders schlechtem Zustand sind, auch priorisiert in die Sanierung geben können. eriode – 35. Sitzung – Donnerstag, 7. April 2022
