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Elke Zimmer

07.04.2022 Sitzungen 17/35

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Kollege Klauß! Herzlichen Dank für die Frage. Sie haben es gerade schon gesagt: Wir haben gestern über den gleichen Themenkomplex bereits ausführlich diskutiert. Daher denke ich, ich kann mich hier jetzt kurzfassen. Hang- und Felssicherungsvorrichtungen sind keine Bauwerke im Sinne der DIN 1076. Daher sind die Erfassung von Bestandsdaten und die regelmäßige Prüfung der Vorrichtungen gesetzlich nicht vorgeschrieben. Dem Verkehrsministerium ist aber bewusst, dass wir es bei den Sicherungsbauwerken der Hang- und Felssicherung mit Bauwerken zu tun haben, die zum Teil schon ein beträchtliches Alter erreicht haben, sodass es Handlungsbedarf gibt. Außerdem begünstigen Extremwetterlagen, beispielsweise Starkregen oder häufiger Wechsel von Frost und Tau, die Erosion von Hängen an Straßen. Dies hat zur Folge, dass neben der regelmäßigen Beräumung von losem Material, das dann einfach herunterbröselt, immer häufiger auch umfangreiche neue Hang- und Felssicherungsvorrichtungen installiert werden müssen. Hier hat man übrigens tatsächlich eine der Auswirkungen des Klimawandels ganz drastisch vor Augen. Mit Schreiben vom 11. März 2022 wurden daher die zuständigen Regierungspräsidien gebeten, sämtliche bestehenden sowie die aktuell neu zu bauenden Hang- und Felssicherungsvorrichtungen entlang von Bundes- und Landesstraßen zu erfassen und zu bewerten. Mithilfe dieses dann einheitlichen Bewertungsverfahrens haben wir dann einen landesweiten Überblick über den Zustand der Vorrichtungen und über gegebenenfalls erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen. Erfassung und Bewertung erfolgen entsprechend den zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen. Ich möchte an dieser Stelle auch sagen: Man darf sich jetzt nicht vorstellen, dass die da innerhalb einer Woche mal ge- (Staatssekretärin Elke Zimmer) schwind mit dem Auto an all diesen Hang- und Felssicherungen vorbeifahren, sondern es sind zum Teil extrem aufwendige Untersuchungen. Da muss dann mit ausgebildeten Felskletterern tatsächlich im Fels gearbeitet werden. Das ist sehr komplex. Über den Fachkräftemangel im Bereich Ingenieurbau haben wir ja auch bereits gestern gesprochen. Ihre zweite Frage war, welche Maßnahmen wir ergreifen. Bei den Hang- und Felssicherungen – das habe ich gerade schon gesagt – gibt es bisher keine Erfassungs- und Prüfpflicht. Unabhängig davon haben aber die unteren Verwaltungsbehörden mögliche Veränderungen des Zustands dieser Anlagen schon bisher bei straßennahen Sichtungen während der wöchentlichen Befahrungen durch die Straßenbetriebsdienste im Blick und veranlassen dann die entsprechenden Maßnahmen. Brücken und Stützbauwerke – das hatten wir gestern schon – werden gemäß der DIN alle sechs Jahre, alle drei Jahre bzw. dann zweimal jährlich – das brauche ich nicht noch einmal auszuführen – untersucht und dann beurteilt. Noch mal, um die Zahlen darzustellen: Von 3 300 Brücken sind 145 in nicht ausreichendem Zustand, und von 6 000 Stützbauwerken sind 2 % bzw. 130 in nicht ausreichendem Zustand. Je nach Ergebnis werden dann die entsprechenden verkehrlichen oder baulichen Maßnahmen veranlasst. Erlauben Sie mir noch einen Satz zum Schluss. In Ihrer Frage war genannt: ... jegliche Gefahr für Leib und Leben ... abzuwenden? Ganz ehrlich: Selbst wenn wir jeden Tag kontrollieren würden, könnten wir nicht jegliche Gefahr abwenden. Ein gewisses Restrisiko bleibt immer. Aber Sie können sicher sein: Verkehrssicherheit, der Schutz von Leib und Leben von Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern, ist uns im Verkehrsministerium ein großes Anliegen. Deswegen werden diese Kontrollen sehr sorgfältig durchgeführt.

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