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Michael Joukov

GRÜNE 06.04.2022 Sitzungen 17/34

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als der Änderungsantrag der SPD und der FDP/DVP eingegangen ist, war mir klar, dass es weise sein könnte, sich einen Teil der Redezeit für die zweite Runde aufzusparen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, verstehen Sie mich nicht falsch: Man kann der Meinung sein, dass Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländerinnen und -Ausländer falsch sind. Man kann diese sozial ungerecht finden; man kann der Meinung sein, dies behindere die Wissenschaft. Man kann auch beantragen, diese Studiengebühren abzuschaffen. Genau das haben Sie im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen im vergangenen Dezember getan. Dieses Ansinnen fand jedoch keine Mehrheit. Jetzt tue ich mich aber wirklich schwer damit, zu ergründen, was der schreckliche Angriffskrieg Putins gegen die Ukraine an der Einschätzung der Angemessenheit der Studiengebühren für Menschen, die davon nicht betroffen sind, geändert haben soll. Denn eines möchte ich in aller Form zurückweisen: Es geht eben nicht um Geflüchtete erster und zweiter Klasse. Nach § 5 Absatz 5 des Landeshochschulgebührengesetzes eriode – 34. Sitzung – Mittwoch, 6. April 2022 wird auf die Möglichkeit der Befreiung nach § 25 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes verwiesen. Da geht es um die Menschen, die Asyl bekommen haben. Befreit sind auch die, die subsidiären Schutz nach § 25 Absatz 2 erhalten haben; das ist die Mehrheit der Betroffenen. Somit sind die anderen Geflüchteten abgedeckt und waren dies schon immer. Das Gesetz hat diese Ausnahme schon immer vorgesehen. Offenbar haben unsere Vorgängerinnen und Vorgänger nicht damit gerechnet, dass die Massenzustromrichtlinie aktiviert wird. (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD meldet sich. – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Herr Präsident! – Glocke des Präsidenten) – Da gibt es wohl eine Zwischenfrage, die ich gern zulasse.

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