Florian Haßler
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor wenigen Wochen habe ich hier im Plenum angekündigt, dass die Landesregierung noch vor Ostern einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Karenzzeitregelung vorlegen wird. Heute kann eriode – 34. Sitzung – Mittwoch, 6. April 2022 ich Ihnen mitteilen, dass wir Wort gehalten und die Kabinettsvorlage am 29. März beschlossen und dem Landtag zugeleitet haben. (Beifall bei den Grünen) Mit diesem Gesetzentwurf werden wir zwei Zielen gerecht, nämlich erstens dem Ziel, das Vertrauen in die Unabhängigkeit von Politik und Politikern zu stärken, und zweitens dem Ziel, Politikerinnen und Politikern den Weg in die Wirtschaft und die Gesellschaft – und übrigens auch umgekehrt – nicht unnötig zu erschweren, wenn hierfür kein ausreichender Grund vorliegt. Der Vorschlag der SPD, dessen Ziel wir im Grundsatz ja ausdrücklich teilen, war uns – das muss ich hier einfach noch einmal betonen – insbesondere in einer Frage zu überzogen. Wir teilen nicht Ihre Auffassung, dass jegliche Vorbefassung mit einer Thematik ausreichen sollte, um Anschlusstätigkeiten zu beschränken. Das ist einfach zu pauschal. Stattdessen soll – so sieht es unser Vorschlag nun vor – im Einzelfall mit externer Unterstützung durch ein beratendes Gremium geprüft werden, ob das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Landesregierung beeinträchtigt werden kann. Ich muss Ihnen auch explizit widersprechen, sehr geehrter Herr Kollege Weirauch: Das ist angemessen, das ist ausgewogen, und das wird dem Anspruch, der mit einer Karenzzeitregelung verfolgt wird, voll und ganz gerecht. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Ich möchte aber sehr gern die Gelegenheit nutzen und Ihnen noch mal die wesentlichen Elemente unserer Regelung, unseres Gesetzentwurfs kurz darstellen. Regierungsmitglieder bzw. politische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, die innerhalb der Karenzzeit von 18 Monaten nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufnehmen möchten, haben dies der Landesregierung anzuzeigen. Dann prüft ein beratendes Gremium, ob die angestrebte Beschäftigung das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Landesregierung beeinträchtigen kann, und spricht eine Empfehlung aus, ob sie untersagt werden soll. Die Untersagung soll die Dauer von einem Jahr nicht überschreiten. In Ausnahmefällen, bei schweren Beeinträchtigungen, kann der Zeitraum aber bis zu 18 Monate betragen. Die Regelung zur Karenzzeit tritt am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft. Zusätzlich – darauf wurde hingewiesen – schließt unser Gesetzentwurf eine Nachversicherungslücke in der Rentenversicherung für Regierungsmitglieder, die die Mindestamtszeit von fünf Jahren nicht erreicht haben. Lassen Sie mich angesichts der aktuellen Ereignisse noch einen Gedanken anknüpfen. Karenzzeiten sind ein wichtiges Mittel, das Vertrauen der Bürgerschaft in die Politik zu stärken. Deshalb brauchen wir eine solche Regelung. Deshalb liefern wir auch, wie versprochen, einen Gesetzentwurf, und das nicht einmal ein Jahr nach der Regierungsbildung. Ich möchte noch einmal betonen: Wir sollten nicht so tun, als ob damit das Problem hinsichtlich des Vertrauens in die Politik schon vollständig gelöst wäre. Denn Karenzzeiten sind ein (Staatssekretär Florian Hassler) hilfreiches, aber bei Weitem kein hinreichendes Mittel, um das Vertrauen der Bürgerschaft in die Politik zu stärken. Und dann möchte ich ganz explizit darauf hinweisen, sehr geehrter Herr Kollege Weirauch: Für das Vertrauen in die Politik kommt es auf sehr viel mehr an als auf die Monate nach der Beendigung eines Regierungsamts. Das ist offensichtlich, und da dürfen wir in dieser Debatte ruhig auch einmal über den Tellerrand des Gesetzentwurfs hinausblicken, z. B. wenn man sich ehemalige Bundeskanzler anschaut: zum einen Helmut Schmidt, der der ganzen Republik nach seiner Kanzlerschaft ein Beispiel dafür gegeben hat, wie man der Würde seines früheren Amtes gerecht werden kann; zum anderen einen weiteren Altbundeskanzler, der seiner Verantwortung derzeit leider in keiner Weise gerecht wird. Die Wahrheit dabei ist: Vor einem solchen Verhalten schützt uns keine Karenzzeitregelung der Welt, weder die Ihre noch die unsere. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie auf der Regierungsbank – Abg. Andreas Stoch SPD: Das ist kein Argument gegen das Gesetz! – Zuruf von der SPD: Sehr schwach!) Trotzdem – nicht, dass wir uns hier falsch verstehen –: Diese Karenzzeitregelung ist ein Baustein im Fundament unserer Demokratie. Deshalb haben wir mit Augenmaß normiert, mit klaren Maßstäben, aber eben ohne zu überziehen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
