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Jochen Haußmann

FDP 06.04.2022 Sitzungen 17/34

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits in der ersten Lesung hat die FDP/DVP-Landtagsfraktion den Gesetzentwurf der SPD unterstützt. Und es hat sich durch die Anhörung jetzt noch mal bestätigt, dass es zur Schaffung von Transparenz der richtige Weg ist, wenn es darum geht, dass Regierungsmitglieder nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt im Anschluss eine Tätigkeit übernehmen. Insofern werden wir diesem Gesetzentwurf auch weiterhin so zustimmen. Es ist für den Landtag von Baden-Württemberg, es ist für die Glaubwürdigkeit der Politik wichtig, eine saubere Lösung, eine saubere Regelung zu finden, wenn ein Regierungsmitglied nach seinem Ausscheiden eine Tätigkeit in der freien Wirtschaft oder in einem anderen Bereich wahrnimmt. Hätte man dem Gesetzentwurf der SPD bereits vor Jahren zugestimmt, dann wäre der Fall Untersteller so gar nicht möglich gewesen. Das muss man schon auch dem ehemaligen Minister Untersteller zum Vorwurf machen, der sicherlich genau gewusst hat, was es eben an Problematik nach sich zieht, bei einem Wechsel in einen Bereich zu gehen, für den man vorher verantwortlich war. Es geht ja nicht darum, dass man irgendwo eine Tätigkeit aufnimmt, sondern es geht darum, dass man diese Tätigkeit eben in einem Bereich aufnimmt, für den man vorher Verantwortung getragen hat. Das hat schon der Gesetzentwurf von vor zwei Jahren gezeigt, und insofern haben wir das, was Minister Untersteller hier vollzogen hat, in der ersten Lesung bereits deutlich kritisiert: auch noch zu einem Energieversorger zu gehen, der im Wettbewerb zu einer Tochter des Landes Baden-Württemberg steht. Das ist nicht in Ordnung gewesen. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD) Die Anhörung hat bestätigt, dass der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion genau in der richtigen Richtung unterwegs ist. Was die Dinge betrifft, die jetzt sozusagen um die Ecke kommen mit einem Gesetzentwurf der Landesregierung, Herr Kollege Hentschel, so hätte man, wenn man so vorgegangen wäre, wie Sie es im vorherigen Tagesordnungspunkt gemacht haben, bestehende Probleme durch einen Änderungsantrag mit Sicherheit lösen können. Die Gelegenheit dazu hätte es gegeben, den Gesetzentwurf dann so zu gestalten, dass auch die Dinge, die inhaltlich zuvor durchaus hätten getrennt behandelt werden können, in diesen Gesetzentwurf mit aufgenommen würden. Das war aber nicht die Zielrichtung. Insofern werden wir Ihren Gesetzentwurf natürlich noch einmal sehr genau prüfen. Wir werden die Unterlagen schön aufheben, bis dann der Gesetzentwurf der Landesregierung kommt. Aber ich glaube, es ist, auch um Politikverdrossenheit entgegenzuwirken, wichtig, dass der Landtag schnell zu einer Lösung kommt, damit Regierungsmitglieder dann auch wissen, welche Karenzzeit zu beachten ist. Insofern auch noch einmal der Dank der FDP/DVP-Landtagsfraktion an die SPD-Landtagsfraktion für den Gesetzentwurf. Dann hoffen wir, dass der angekündigte Gesetzentwurf schnell kommt, damit wir im Landtag von Baden-Württemberg Klarheit haben. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD) periode – 34. Sitzung – Mittwoch, 6. April 2022

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