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Andreas Deuschle

CDU 06.04.2022 Sitzungen 17/34

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute in zweiter Lesung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Ministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der politischen Staatssekretäre, ein Thema, bei dem wir uns hier im Landtag eigentlich einig sind. Es geht darum, allein schon dem Eindruck entgegenzuwirken, dass eine Ministerin bzw. ein Minister oder eine Staatssekretärin bzw. ein Staatssekretär durch sein bzw. ihr Amt einen besonderen Vorteil für eine sich anschließende berufliche Karriere erwirbt. Es geht darum, dass Amtswissen nach dem Ausscheiden aus dem Amt nicht verwertet, ja nicht versilbert werden kann. Wenn wir dem vorbeugen, dann kann auch nicht der Eindruck entstehen, jemand würde sein Amt im Hinblick auf spätere Verwendung voreingenommen ausüben. Die Integrität von uns Politikerinnen und Politikern darf nicht von vornherein infrage stehen. Es geht deshalb auch darum, praktisch im Umkehrschluss, Verantwortungsträger vor ungerechtfertigter Kritik zu schützen und Betroffenen Unsicherheiten zu nehmen, indem unabhängig beurteilt wird, ob Interessenkonflikte bestehen oder nicht. Genau deshalb ist es richtig, Karenzzeiten für die ehemaligen Mitglieder der Landesregierung festzulegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Koalition aus Grünen und CDU ist deshalb auch ganz klar: Wir wollen zeitgemäße Regelungen zu Karenzzeiten einführen. Dazu bekennen wir uns bereits in unserem Koalitionsvertrag. Schon dort schlagen wir für den Fall, dass durch die Übernahme einer neuen Tätigkeit öffentliche Interessen beeinträchtigt werden, eine Karenzzeit von bis zu 18 Monaten vor. Schon da ist von einem unabhängigen Gremium die Rede, das über die Karenzzeit berät. Das sind Überlegungen, die sich an den Regelungen für die EU-Kommission, für die Bundesregierung oder für viele Landesregierungen orientieren und die auch dem Gesetzentwurf der SPD zugrunde liegen. Deshalb war es für uns wenig überraschend, dass der Gesetzentwurf der SPD in der öffentlichen Anhörung am 24. März 2022 von den Sachverständigen prinzipiell positiv beurteilt wurde – oder wie es der von meiner periode – 34. Sitzung – Mittwoch, 6. April 2022 Fraktion benannte Experte Professor Dr. Bernd Grzeszick von der Uni Heidelberg zusammenfasste: Das Grundkonzept des Gesetzentwurfs hat sich in der Praxis bewährt. Tatsächlich punktet das Grundkonzept durch Flexibilität und Nachvollziehbarkeit. Es gibt eben keinen starren Automatismus, bei dem es jedem Regierungsmitglied von vornherein untersagt wäre, unmittelbar nach Amtsende wieder eine neue Tätigkeit aufzunehmen. Das wäre mit Blick auf die grundgesetzlich verbriefte Berufsfreiheit auch nicht verhältnismäßig. Nachvollziehbar werden die Entscheidungen zur Karenzzeit zudem durch Transparenz, die dadurch hergestellt wird, dass die Entscheidung der Landesregierung gemeinsam mit der Empfehlung des beratenden Gremiums zu veröffentlichen ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie es mich noch einmal so zusammenfassen: Das Grundkonzept des Gesetzentwurfs stimmt. Es spiegelt wider, was wir uns als Koalition ohnehin vorgenommen haben. Aber – das hatte ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, bereits in der ersten Lesung mit auf den Weg gegeben – ein Copy-and-paste ist uns zu wenig. Wir wollen bei den anstehenden Änderungen des Ministergesetzes für ehemalige Regierungsmitglieder eben gleich die Nachversicherungslücke angehen. Deshalb: Warten Sie unseren Gesetzentwurf ab; Sie kennen ihn zum Teil auch schon. Dann können wir die Sache gemeinsam gleich richtig regeln. Ich glaube, das wäre toll, wenn wir hier fraktionsübergreifend einen guten Kompromiss hinbekämen. Sie sind herzlich eingeladen, unserem Gesetzentwurf dann zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen)

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