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Thomas Hentschel

GRÜNE 06.04.2022 Sitzungen 17/34

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Karenzzeit wird kommen; das hatte ich ja bereits in der letzten Rede zu dem Thema angekündigt. Das heute vorliegende Gesetz werden wir gleichwohl ablehnen – nicht, weil wir die Karenzzeit ablehnen, nicht, weil wir einen grundsätzlichen Dissens hätten. Vielmehr liegt ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, der weiter geht und in Teilen von den Vorschlägen der SPD abweicht. Natürlich orientiert sich auch der Gesetzentwurf der Landesregierung an den bundesgesetzlichen Regelungen. Wir belassen es aber nicht dabei, ein Bundesgesetz einfach abzuschreiben. Vielmehr befasst sich der Gesetzentwurf der Landesregierung mit dem gesamten Ministergesetz und wird bei dieser Gelegenheit weitere längst überfällige Änderungen mit aufnehmen. Die Frage der Altersvorsorge für Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, die weniger als fünf Jahre im Dienst gewesen waren, mag aus Ihrer Sicht eine Nebensächlichkeit sein, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD. Aber zur Vollständigkeit und zur gründlichen Überarbeitung gehört diese schlicht dazu. Das haben wir im Gesetzentwurf der Landesregierung auch veranlasst. Dass eine derartige Überarbeitung etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt, wenn man in Regierungsverantwortung steht, sollte Ihnen angesichts Ihrer langjährigen Regierungsbeteiligung im Bund auch bekannt sein, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Sie nutzen das jetzt aber aus, um Ihren Gesetzentwurf möglichst schnell zur Abstimmung zu bringen, obwohl Sie genau wissen, dass Sie damit heute keinen Erfolg haben werden – (Zuruf: Wieso?) und das, obwohl wir im Grunde genommen bei den aufgeworfenen Fragen völlig einig sind. Die Landesregierung wird, wie Sie es auch vorschlagen, den ausscheidenden Ministerinnen und Ministern sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretären eine nachfolgende Tätigkeit für einen Zeitraum bis zu 18 Monaten untersagen können, wenn diese dem öffentlichen Interesse des Landes widersprechen könnte. Es wird auch eine entsprechende Anzeigepflicht geben und ein neutrales Gremium, das eine Empfehlung ausarbeitet, an der sich die Landesregierung entsprechend orientieren kann. Es wäre also eigentlich ein Leichtes gewesen, uns hier im Parlament zur Erarbeitung eines gemeinsamen Gesetzentwurfs zusammenzusetzen. Wir hatten der Opposition auch immer wieder signalisiert, dass wir an einem solchen Gesetz arbeiten. Die Eckpunkte dazu waren Ihnen auch aus dem Koalitionsvertrag bekannt. (Thomas Hentschel) Ganz offensichtlich geht es Ihnen aber jetzt darum, schnell Ihren Entwurf – ohne eine Aussicht auf Mehrheit – hier noch zur Abstimmung zu bringen. Es geht hier um eine wichtige Entscheidung des Gesetzgebers, die etwas mit dem Vertrauen der Allgemeinheit in die Politik zu tun hat. Ich finde, dass eine Streitigkeit in dieser Fragestellung, wie sie heute ansteht, uns nicht gut zu Gesicht steht und dass wir eigentlich so, wie wir es in anderen Fällen schon gezeigt haben, mehr Geschlossenheit hier im Haus hätten präsentieren können. So bleibt uns nichts anderes übrig, als Ihren Entwurf abzulehnen und in Kürze unseren Entwurf hier im Haus zu debattieren. Das ist schade, aber das ist Ihre Entscheidung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

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