Sascha Binder
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Herr Kollege Hildenbrand, es ist heute ein historischer Tag, weil der Landtag von Baden-Württemberg zum ersten Mal in der Geschichte des Landes Baden-Württemberg seit 1952 grundlegend das Wahlrecht ändert. Es wird nicht nur das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt, sondern auch das Wahlrecht bezüglich dessen verändert, wie die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden – eine Fortentwicklung, eine Weiterentwicklung des Wahlrechts, die notwendig ist, die für mehr Vielfalt in diesem Parlament sorgt, aber auch für mehr Klarheit für die Wählerinnen und Wähler bei der Abgabe ihrer Stimme. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Deshalb ist heute ein guter Tag für dieses Parlament und für dieses Land, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Warum ist es gut für das Parlament? Ja, es wird deutliche Auswirkungen auf die Zusammensetzung dieses Parlaments haben. Ich glaube fest daran – weil Sie das gerade so betont haben, Herr Kollege Blenke –, dass auch die CDU ihren Beitrag durch dieses Wahlrecht leistet und wir alle eine bessere Möglichkeit haben werden, für mehr Vielfalt in diesem Parlament zu sorgen. Es ist aber auch deshalb ein positiver Tag für das Parlament, weil das Parlament zu einer Entscheidung gekommen ist. Kollege Hildenbrand hat es angesprochen: Seit elf Jahren debattiert dieses Parlament über das Wahlrecht. Wir diskutieren in diesem Parlament über manche Dinge, bei denen es um uns selbst geht, und am heutigen Tag muss man auch so ehrlich sein und das ansprechen. Wir diskutieren und entscheiden ja nicht nur über die Frage, wie hoch unsere Diäten sind, sondern heute auch darüber, wie wir Abgeordneten oder andere Kandidatinnen und Kandidaten in den Landtag von Baden-Württemberg gewählt werden. Ich bin froh, dass wir nach sehr langem Ringen zu einer Lösung gekommen sind. Es hat eben diese Zeit gebraucht, um am Ende eine tragfähige Mehrheit für eine Änderung zu bekommen. Deshalb ist es auch ein wichtiger Tag für dieses Parlament. Ich will für meine Fraktion sagen, dass wir heute als gesamte Fraktion an dieser Abstimmung teilnehmen werden, (Abg. Udo Stein AfD: Das ist ja selbstverständlich!) (Sascha Binder) dass ein Abgeordneter unserer Fraktion diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen wird (Abg. Rüdiger Klos AfD: Einer mit Vernunft sogar!) und dass dieser Abgeordnete auch eine Erklärung zu seinem Abstimmungsverhalten abgeben wird – was der Bedeutung dieser Entscheidung, was vor allem der Transparenz der Meinungen, die es hier in diesem Parlament gibt, tatsächlich Rechnung trägt. Das ist uns, der SPD-Fraktion, besonders wichtig, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD) Denn wir haben als Abgeordnete in diesem Parlament die Verantwortung, heute abzustimmen, uns heute zu entscheiden, ob wir dieses Wahlrecht ändern wollen oder nicht. Das ist unsere Verpflichtung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wird so sein, dass wir mit diesem Zweistimmenwahlrecht ein Wahlrecht einführen, wie es der Deutsche Bundestag hat, und wir uns, was die Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerber angeht, nach Rheinland-Pfalz hin orientieren. Die Gutachter haben gesagt, der Entwurf sei verfassungsgemäß. Deshalb sind allen Unkenrufen zum Trotz dieses Gesetz und diese Änderung der Verfassung verfassungsgemäß. Wer das nicht glaubt, soll gern Klage beim Verfassungsgerichtshof einreichen. Wir sind sicher, dieses Gesetz wird einer Klage standhalten, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Thomas Blenke CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP/DVP-Fraktion, jetzt haben Sie sich ja aus diesem Konsens verabschiedet, obwohl Ihre eigene Partei eigentlich genau (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Nein, nicht genau!) dieses Zweistimmenwahlrecht mit der Landesliste haben will. Jetzt haben Sie gedacht: „Wir bekommen das irgendwie mit den Wahlkreisen hin, dass wir aus dieser Gemeinsamkeit ausscheren.“ Da kann ich nur sagen: Wenn man meint, dass man aufgrund aktueller oder prognostizierter Wahlergebnisse Wahlrechtsänderungen begründen kann, (Abg. Rüdiger Klos AfD: Das macht die SPD!) dann halte ich das nicht nur verfassungsrechtlich, sondern auch demokratisch zumindest für fragwürdig. Wir haben dieses Wahlrecht seit 1952 – und 70 Wahlkreise in diesem Land. Seit 1952 hatten wir in Baden-Württemberg einen Bevölkerungszuwachs um 64 %. Mir wird nicht ganz klar, wie Sie Ihren Vorschlag einer Reduzierung der Wahlkreise, was das Verhältnis der Zahl der Abgeordneten zur Bevölkerungszahl anbelangt, begründen wollen. Ich kann Ihnen nur sagen: Würde die nächste Landtagswahl hier so ausgehen wie die letzte Wahl im Saarland, dann brauchten Sie sich keine Sorgen darüber zu machen, dass hier im Landtag zu viele Plätze für Abgeordnete vorgesehen werden müssen. eriode – 34. Sitzung – Mittwoch, 6. April 2022 (Heiterkeit der Abg. Andreas Stoch SPD und Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE) Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE)
