Oliver Hildenbrand
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit pathetischen Zuschreibungen sollte man sicherlich sparsam umgehen. Aber ich finde, hier und jetzt ist es durchaus angemessen. Heute ist ein historischer Tag für die Landespolitik in Baden-Württemberg. Wir stimmen heute über die Reform des Landtagswahlrechts ab. Wir senken heute das aktive Wahlalter auch bei Landtagswahlen auf 16 Jahre. Denn wir wollen, dass junge Menschen über ihre Zukunft in Baden-Württemberg nicht nur mitreden, sondern auch mitentscheiden dürfen. Dafür ändern wir die Landesverfassung. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU – Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Wir machen heute den Weg dafür frei, dass in Zukunft mehr junge Gesichter, mehr Frauen, mehr Menschen mit unterschiedlicher Herkunft in unserem Parlament vertreten sein werden. Dazu führen wir das Zweistimmenwahlrecht mit Landesliste ein. Dieser Tag, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist historisch, weil sehr viele Mitstreiterinnen und Mitstreiter aus der Zivilgesellschaft gemeinsam mit uns Grünen sehr lange auf diesen Tag hingearbeitet haben und sehr lange auf diesen Tag warten mussten. Wir Grünen stehen seit 2011 in Baden-Württemberg in Regierungsverantwortung. Seitdem kämpfen wir für diese Reform. (Zuruf: Wie ein Mann!) Wir freuen uns, dass wir heute mit dem gemeinsamen Gesetzentwurf von Grünen, CDU und SPD ans Ziel kommen – endlich. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Hinter dieser Reform stehen aber nicht nur die drei Fraktionen. Im Gegenteil, es waren gerade Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft – Jugendverbände, Frauenverbände, Gewerkschaften und viele andere –, die in den vergangenen Jahren immer wieder lautstark eingefordert haben: Diese Reform für mehr Vielfalt im Parlament muss endlich kommen. Die breite gesellschaftliche Unterstützung für dieses Vorhaben ist auch im Zuge des Anhörungsprozesses sehr deutlich geworden. Der Landesfamilienrat sieht in dem neuen Gesetz einen – ich zitiere – „wesentlichen Beitrag zur Generationengerechtigkeit und zur Gleichstellung von Frauen und Männern“. Ähnlich hat sich auch der Landesfrauenrat in der Anhörung geäußert. Der Landkreistag bewertet die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre als „folgerichtig“ und als „gesellschaftspolitisch angezeigt“. Auch der Gemeindetag und der Städtetag haben die Reform in der Anhörung ausdrücklich unterstützt, genauso wie der Landesjugendring. (Beifall des Ministers Manfred Lucha) (Oliver Hildenbrand) Und der DGB bezeichnet die Reform „als überfälligen Schritt in die richtige Richtung“. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Lachen – Abg. Ruben Rupp AfD: Wen wundert das? – Abg. Anton Baron AfD: Der rote Filz!) Natürlich gibt es auch Kritik an diesem Gesetzentwurf. Das will ich an dieser Stelle gar nicht verschweigen. (Abg. Anton Baron AfD: Aha!) Ein zentraler Vorwurf, der auch bei der Anhörung zur Sprache kam: Durch das Zweistimmenwahlrecht könnte sich der Landtag aufblähen. (Abg. Dr. Rainer Podeswa AfD: „Könnte“? – Abg. Udo Stein AfD: „Könnte“! – Vereinzelt Heiterkeit) Dazu will ich einige Anmerkungen machen: Das Zweistimmenwahlrecht, wie wir es auch von der Bundestagswahl kennen, (Zuruf des Abg. Rüdiger Klos AfD) wird von keiner demokratischen Fraktion hier im Landtag infrage gestellt. Das hat auch gute Gründe. Es gibt den Wählerinnen und Wählern nämlich mehr Möglichkeiten, ihren Willen differenziert zu äußern. (Zuruf) Durch die Erststimme für den Wahlkreiskandidaten oder die Wahlkreiskandidatin bleibt die wichtige Verankerung vor Ort erhalten. Durch die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei ebnen wir den Weg für mehr Vielfalt; denn ab sofort können die Parteien, die es ernst meinen, bei der Listenaufstellung tatsächlich für mehr Diversität sorgen. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir nehmen die Parteien damit natürlich auch in die Verantwortung und in die Pflicht, für mehr Diversität auf ihren Landeslisten zu sorgen. (Beifall bei den Grünen und der SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Könnte sich durch das Zweistimmenwahlrecht das Wahlverhalten ändern und der Landtag größer werden? Ja. Muss das zwangsläufig so kommen? Nein. (Zuruf von der AfD: Doch!) Denn tatsächlich kann das sogenannte Stimmensplitting auch genau das Gegenteil bewirken. Das haben wir beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern oder in Rheinland-Pfalz gesehen. Hier hat das Zweistimmenwahlrecht sogar zu weniger Überhangmandaten geführt. Kurz gesagt – wenn man es ehrlich betrachtet –: Ob sich der Landtag durch die Reform des Wahlrechts vergrößern wird, darüber können wir heute nur spekulieren. Denn wir wissen schlichtweg nicht, wie sich das Wahlverhalten verändern wird. Was wir aber mit Sicherheit wissen – darauf kommt es mir heute besonders an –: Wir stärken mit dieser Reform die politische Teilhabe von jungen Menschen. (Beifall des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE – Zuruf des Abg. Rüdiger Klos AfD) eriode – 34. Sitzung – Mittwoch, 6. April 2022 Wir stärken mit dieser Reform die Vielfalt im Parlament, und wir stärken das Vertrauen der Menschen in unsere Demokratie. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU – Abg. Rüdiger Klos AfD: Was für ein Unsinn!) Deshalb sage ich: Nach elf Jahren zähen Ringens ist dieser heutige Tag wahrlich ein Grund zur Freude, und zwar nicht nur für uns Grüne, sondern für viele Menschen in diesem Land. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU)
