Dr. Gisela Splett
Vielen Dank auch für diese Fragen. – Zunächst zur Grundsteuer C: Sie haben ja im vergangenen Jahr die Änderung des Landesgrundsteuergesetzes beschlossen und damit auch die Grundsteuer C eingeführt. Die Grundsteuer C gibt den Kommunen ein zusätzliches Werkzeug an die Hand, um städtebauliche Ziele zu verfolgen. In unserem Modell steckt schon ein gewisser Anreiz, Grundstücke gut auszunutzen, Wohnraum auf bebaubaren Grundstücken zu schaffen. Die Grundsteuer C geht in diese Richtung und bietet eine zusätzliche Möglichkeit für Kommunen. Ich habe damals aber auch schon betont: Es ist ein Instrument, das die Kommune nutzen kann, aber nicht nutzen muss. Insoweit werden, können und wollen wir das auch nicht von Landesseite aus steuern. Vielmehr liegt es in den Händen der Kommunen, dieses Instrument zu nutzen oder auch nicht. Zur Zuständigkeit der Gutachterausschüsse – das war Ihre zweite Frage –: Die Gutachterausschüsse sind nach dem Baugesetzbuch zur Ermittlung und Veröffentlichung der Boden- (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) richtwerte verpflichtet. Daran hat sich durch das Landesgrundsteuergesetz nichts geändert. Die Pflicht zur Feststellung der Bodenrichtwerte ist also keine neue Funktion, sondern eine langjährige originäre gesetzliche Aufgabe dieser Ausschüsse. Die Gutachterausschüsse sind unabhängige Gremien. Sie sind gemäß der Gutachterausschussverordnung des Landes bei den Gemeinden zu bilden. Wir haben in den letzten Jahren darauf hingewirkt, dass sich Gutachterausschüsse auch zusammenschließen können. Im Juli 2019 lag die Zahl der Gutachterausschüsse hier im Land bei 830. Zu Beginn des laufenden Jahres waren es noch 220. Die Gutachterausschüsse müssen bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte die Bestimmungen des Bundesrechts im Baugesetzbuch und in der Immobilienwertermittlungsverordnung einhalten und entsprechend ihre Bodenrichtwerte bestimmen. Es ist mir noch wichtig, jetzt noch einmal zu sagen: Das ist auch schon mehrfach höchstrichterlich überprüft worden. Auf die Bodenrichtwerte, die in diesen Ausschüssen ermittelt werden, kann man sich also verlassen.
