Dr. Gisela Splett
Herr Abgeordneter, ich habe ausgeführt, dass wir unser Modell sehr wohl für verfassungskonform halten, aus verschiedenen Gründen. Wir sehen die beiden vorhin geschilderten Prinzipien verwirklicht. Insoweit halte ich dieses Modell für ein gerechtes Modell. (Lachen bei der AfD – Abg. Joachim Steyer AfD: Wahnsinn! Unfassbar! – Weitere Zurufe von der AfD, u. a.: Unglaublich!) – Ja. – Andersherum ist es bei dieser Reform natürlich unvermeidlich, dass es Verschiebungen geben wird; denn Ausgangspunkt der Reform ist ja, dass das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 festgestellt hat, dass die bisherigen Werte eben nicht verfassungskonform sind, dass die bisherige Grundsteuer nicht verfassungskonform und damit ungerecht ist. Insoweit ist diese Reform unvermeidlich. Es ist unvermeidlich, dass es Verschiebungen geben wird. Dabei haben wir schon Entlastungen zur Wohnnutzung eingebaut, für selbst genutzte Grundstücke. Insoweit hoffe ich, dass sich die Leute die Schweißperlen von der Stirn abwischen. Kein Mensch kann bisher genau sagen, wie sich der Grundsteuerwert für die entsprechenden Grundstücke gestalten wird. Das wird unter Umständen von der Homogenität bzw. Heterogenität der Bebauung in der jeweiligen Kommune abhängen. Aber dass es Verschiebungen geben wird, ist, wie gesagt, unvermeidlich und gehört eben zu dieser Reform dazu. (Zuruf des Abg. Joachim Steyer AfD)
