Dr. Gisela Splett
Vielen Dank. – Wir beziehen uns natürlich auf das Landesgrundsteuergesetz, das dieser Landtag hier verabschiedet hat und im Übrigen im vergangenen Jahr noch mal verändert hat. Ich habe ja vorhin ausgeperiode – 34. Sitzung – Mittwoch, 6. April 2022 führt: Es ist auch geregelt, dass es für begründete Härtefälle die Abgabemöglichkeit in Papierform gibt. Insoweit wird niemand durch dieses Gesetz gezwungen, sich deswegen einen Internetanschluss anzuschaffen. Ich verweise auf das, was ich auf die Frage von vorhin schon geantwortet habe, und betone noch mal, dass die Steuerverwaltung die Gesetze umsetzt, die der Gesetzgeber beschlossen hat.
