Dr. Gisela Splett
Vielen Dank. – Das waren jetzt zwei Fragen. Die Grundsteuer nach dem Landesgrundsteuergesetz wird erst ab dem 1. Januar 2025 erhoben. Insoweit gilt alles erst ab dann. Bis dahin laufen die Vorbereitungen. Die Kommunen brauchen ja auch Zeit, ihre Hebesätze anzupassen. Insoweit brauchen wir diesen Zeitlauf. Es gilt dann die Anwendung ab dem 1. Januar 2025. Zu Ihrer zweiten Frage: Unternehmen, die Grundeigentum haben, werden bei uns einfach als Eigentümerinnen und Eigentümer behandelt und geführt und bekommen insoweit auch ein entsprechendes Anschreiben. (Abg. Stephen Brauer FDP/DVP: Juristische Perso- nen auch?) – Ja.
