Dr. Gisela Splett
Vielen Dank. Die Frage hat uns auch schon von verschiedenen Stellen erreicht. Insoweit haben wir uns mit dieser Fragestellung auseinandergesetzt. Ich möchte zunächst begründen, warum wir grundsätzlich auf eine elektronische Abgabe der Feststellungserklärungen setzen. Ich habe gesagt: Es ist ein Massenverfahren, eine große Herausforderung für die Finanzverwaltung, diese 5,6 Millionen wirtschaftlichen Einheiten in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeitspanne zu bewerten. Deswegen ist es wichtig – das machen auch die anderen Bundesländer so –, dass man sagt: Grundsätzlich soll elektronisch erklärt werden. Das erleichtert zum einen die Arbeitsabläufe, wenn die Erklärungen nicht erst eingescannt werden müssen, und zum anderen reduziert es die Fehler. Bei der elektronischen Eingabe wird man gewissermaßen so hindurchgeführt, dass weniger Fehler passieren als bei einer Erklärung in Papierform. Jetzt ist uns aber bewusst, dass nicht alle Menschen online unterwegs sind und nicht jeder einen ELSTER-Zugang hat. Deswegen ist geregelt, dass in begründeten Härtefällen die Feststellungserklärung auch in Papierform abgegeben werden kann. Was sind solche Härtefälle? Wenn jemand keinen Internetzugang hat oder den Umgang mit dem Internet nicht gewohnt ist, dann kann eine Erklärung in Papierform abgegeben werden. Ab Juli wird es entsprechende Papiervordrucke beim zuständigen Finanzamt geben. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Die zweite Möglichkeit ist, dass Angehörige eine Abgabe machen können. Für ältere Personen – die sich auch an Sie wenden – kann es also eine Möglichkeit sein, dass jemand anderes aus der Familie über den eigenen ELSTER-Zugang diese Erklärung abgibt. Auch das ist, glaube ich, eine Möglichkeit, die vielen die Kopfschmerzen, die sie vielleicht beim Gedanken an die Feststellungserklärung haben, nehmen wird.
