Dr. Gisela Splett
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abg. Rösler, die Grundsteuerreform beschäftigt uns seit Jahren intensiv. Die Reform war nötig, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Verwendung der veralteten Einheitswerte 2018 für verfassungswidrig erklärte. 2019 stand dann die Gesetzgebung auf Bundesebene im Vordergrund, 2020 die Gesetzgebung im Land. Seitdem laufen auch die Vorbereitungen für die neue Grundsteuer. 2022 hat nun die Umsetzungsphase begonnen mit Blick auf die Anwendungsphase ab 2025. In diesem Jahr 2022 kommt Handlungsbedarf auch auf die Bürgerinnen und Bürger zu. Wir haben die Grundsteuer hier im Land bewusst so gestaltet, dass die Bürgerinnen und Bürger im Land so wenig Aufwand wie möglich haben. Aber ganz ohne Aufwand wird es nicht gehen, denn die Aufgabe ist groß. In Baden-Württemberg sind 5,6 Millionen wirtschaftliche Einheiten innerhalb der nächs- (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) ten zwei Jahre neu zu bewerten. Das heißt, alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben müssen eine Feststellungserklärung beim Finanzamt abgeben. Herr Abgeordneter, Sie haben die öffentliche Bekanntmachung vom 30. März 2022 schon angesprochen. In dieser haben wir bekannt gemacht, dass ab dem 1. Juli 2022 die Feststellungserklärungen abzugeben sind. Das heißt, im Moment müssen die Bürgerinnen und Bürger noch nichts veranlassen. Zur Unterstützung der Erklärungsabgabe stellt die Finanzverwaltung zahlreiche Informationen und Hilfen bereit. So erhalten die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Mai bzw. Juni ein Schreiben mit allgemeinen und konkreten Hinweisen, auch zum jeweiligen Grundstück, für das die Feststellungserklärung abgegeben werden muss. Damit wird es leichter, die Angaben zu machen. Die Informationsschreiben für land- und forstwirtschaftliche Betriebe werden erst später versendet. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Ah ja!) In diesen Fällen kann mit der Abgabe der Feststellungserklärung dann logischerweise auch (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Wann?) bis zum Erhalt des Schreibens abgewartet werden. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Ist absehbar, wann?) – Na ja, es muss möglichst im dritten Quartal passieren. Ab dem 1. Juli und bis zum 31. Oktober sollen die Feststellungserklärungen abgegeben werden. Das ist die Frist. Man kann sich aber, auch wenn man aktuell noch nicht handeln muss, natürlich schon einarbeiten und vertieft mit der Thematik befassen. Dazu gibt es auf der Webseite des Finanzministeriums einen Fragen- und Antwortenkatalog. Es gibt ein Erklärvideo für Eigentümerinnen und Eigentümer. Und wir haben natürlich Fragen und Antworten in den virtuellen Assistenten der Steuerverwaltung – Sie kennen ihn sicher alle: www.steuerchatbot.de – eingearbeitet. Die Vorbereitungsarbeiten beschäftigen die Finanzverwaltungen also schon lange intensiv. Aber die richtig heiße Phase in den Finanzämtern startet im Juli, wenn die ersten Feststellungserklärungen eingehen. Die Feststellungserklärungen müssen dann in den Finanzämtern bearbeitet werden. Wenn diese bearbeitet sind, erhalten die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer einen Grundsteuermessbescheid. Dieser Grundsteuermessbescheid wird dann der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 zugrunde gelegt. Die Grundsteuerbescheide – um dies auch noch mal zu unterscheiden – werden die Kommunen erst später versenden, nämlich dann, wenn die Hebesätze neu festgelegt wurden. Ich gehe davon aus, dass das im Jahr 2024 der Fall sein wird.
