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Gudula Achterberg

GRÜNE 06.04.2022 Sitzungen 17/34

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich mich beim Kollegen Dr. Jung dafür bedanken, dass wir heute über dieses Thema eine Aktuelle Debatte führen. Denn der Zustand und die Sanierung der Landesstraßen, Brücken und Stützbauwerke in Baden-Württemberg ist ein Dauerbrenner über alle Fraktionen hinweg. Eine funktionierende Straßeninfrastruktur ist ein wichtiger Baustein unserer Mobilität. Sie ist Voraussetzung für die Teilhabe und die wirtschaftliche Entwicklung von Baden-Württemberg. Das Straßennetz, insbesondere die Anbindung in die ländlichen Räume, spielt eine wichtige Rolle für den Personenverkehr, den Güterverkehr und natürlich den ÖPNV. Unsere Auffassungen, Herr Dr. Jung, über eine Ausgestaltung einer klimafreundlich orientierten Straßeninfrastruktur gehen sicher weit auseinander. Wenn Sie vielleicht möglichst ohne Tempolimit auf breit angelegten Umgehungsstraßen mit synthetisch befeuerten Fahrzeugen von Mannheim nach Ulm fahren, muss das Ihrer Ansicht nach für den Klimaschutz reichen. Wir hingegen möchten den Straßenverkehr entlasten und die Menschen dazu bewegen, auf die Schiene umzusteigen, um von Konstanz nach Heidelberg zu kommen. (Beifall bei den Grünen – Abg. Emil Sänze AfD: Das dauert aber ein bisschen lange!) Das bedeutet für uns den richtigen Schritt in Richtung Klimaschutz. (Gudula Achterberg) Wir verfügen bereits über ein sehr gut ausgebautes Straßennetz im Land. Seit Verkehrsminister Hermann vor elf Jahren sein Amt angetreten hat, wird nach der Strategie „Sanierung vor Neubau, Ausbau vor Neubau“ gehandelt. Das ist richtig, und das ist gut so. Denn diese Strategie ist nachhaltig, ressourcenschonend und zukunftweisend. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Erst kürzlich sind die Maßnahmen veröffentlicht worden, die im Jahr 2022 im Rahmen des Sanierungsprogramms für Landesstraßen, Brückenbau und Stützbauwerke eingeplant werden. Mein Wahlkreis Heilbronn ist in diesem Jahr – so muss man sagen – leer ausgegangen. Meinen Nachbarwahlkreisen Eppingen und Neckarsulm hingegen sind gleich mehrere Maßnahmen zuteilgeworden. Ist das jetzt ein Anlass, unzufrieden zu sein? Nein. Denn es bedeutet lediglich, dass der Zustand der Straßen in anderen Wahlkreisen schlechter ist als in meinem und Heilbronn nur aus diesem Grund im Jahr 2022 im Ranking bei der Verteilung keine Berücksichtigung fand. In meiner kurzen Zeit als Mitglied im Landtag und auch hier im Verkehrsausschuss hat sich mir ein Grundsatz ganz besonders deutlich eingeprägt. Er trifft sicherlich nicht nur auf das Verkehrsressort zu. Eines ist bei allen Verfahren gleich: die Diskrepanz zwischen Wünschen und vorhandenen Mitteln. Kurzum: Die Mittel für den Straßenbau, für die Brücken und Stützbauwerke sind begrenzt. Wir müssen daher mit Bedacht, sorgsam, zielgerecht und bedarfsorientiert mit diesen Mitteln haushalten. Das heißt jedoch nicht, dass die Landesregierung Straßen, Brücken und Stützbauwerke verfallen lässt. Es heißt vielmehr, dass immer genau dort investiert wird, wo der Sanierungsbedarf am dringendsten ist. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Die Zuteilung der Mittel ist doch kein Glücksspiel, auch wenn sich Kommunen an der einen oder anderen Stelle subjektiv benachteiligt fühlen mögen. Die finanziellen Mittel, die für den Erhalt und die Sanierung unserer Landesstraßen bereitgestellt werden, werden auch nicht durch Daumendrücken zugeteilt. Die Vergabe erfolgt auch nicht mehr nach dem Gießkannenprinzip oder nach dem Motto: Wer am lautesten schreit, bekommt den Zuschlag. Ich bin der Landesregierung sehr dankbar, dass für die Zuteilung der Mittel Verfahren eingesetzt werden, mit denen nach objektiven Kriterien eine Priorisierung der sanierungswürdigen Straßen und Brücken gelingt. Für die Landesstraßen wird das Verfahren der Zustandserfassung und -bewertung – kurz: ZEB – angewendet. Damit wird eine Kategorisierung möglich, die notwendig ist, um die Reihenfolge der durchzuführenden Maßnahmen festzulegen. Durch die ZEB ist die erforderliche Transparenz, die Sie angemahnt haben, Herr Dr. Jung, gegeben. Nachvollziehbar wird dargestellt und kann nach außen vertreten werden, wann und warum welche Straßen in das entsprechende jährliche Sanierungsprogramm aufgenommen werden. Lassen Sie mich an dieser Stelle auch ein Lob für die transparente und nachvollziehbare Priorisierung der Maßnahmen eriode – 34. Sitzung – Mittwoch, 6. April 2022 sowohl bei der Sanierung als auch im Straßenaus- und -neubau an das Verkehrsministerium aussprechen. Da hat in den letzten Jahren unter Minister Hermann ein spürbarer und guter Kulturwandel stattgefunden. Der Einsatz des Verfahrens der ZEB fördert die Akzeptanz und das Vertrauen in die Vorgehensweise des Verkehrsministeriums bei der Zuteilung der finanziellen Mittel. Denn eines ist klar: Es ist und bleibt unser großes Bestreben, auch in Zukunft eine intakte und stabile Straßeninfrastruktur im Land zu gewährleisten. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Der Erhalt von Brücken steht ebenfalls im Fokus des Verkehrsministeriums. Die Untersuchungen hinsichtlich des Zustands der Brücken erfolgen im Dreijahresturnus. Jährlich erfolgt eine Untersuchung nach Sicht. Das Landesstraßennetz in Baden-Württemberg umfasst 3 268 Brücken, und von denen sind die meisten in den 1970er- oder 1980er-Jahren erbaut worden. Die damaligen Berechnungen, die zum Planungsprozess für die Ansprüche an die Belastungsgrenzen erstellt wurden, entsprechen heute oftmals nicht mehr den Anforderungen. Ermüdungserscheinungen durch immer mehr und immer schwerere Fahrzeuge erhöhen zudem den Bedarf an Erhaltungsmaßnahmen. Das bedeutet nach Einschätzung der erstellten Gutachten, dass von den Brückenbauten ungefähr 150 Landesstraßenbrücken abgerissen und neu gebaut werden müssen. In etwa gleicher Größenordnung befinden sich Brücken in einem Zustand, der den Sicherheitsanforderungen nicht mehr entspricht. Für diese Brücken sind ebenfalls entsprechende Maßnahmen zu planen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch wenn das Verkehrsministerium darauf verzichtet, den Sanierungsprogrammen schicke Namen zu geben, sind und werden die notwendigen Arbeiten zum Erhalt konsequent fortgeführt. Die Gutachten werden in regelmäßigen Abständen erstellt, die Priorisierung erfolgt, und die Arbeitspakete werden geschnürt. Das alles geschieht immer unter der Prämisse, dass die Bauwerke nach Dringlichkeit saniert werden. Wenn Sie, Herr Dr. Jung, davon sprechen, dass kein Sanierungsplan für Brücken vorliege, entspricht das einfach nicht dem Sachstand. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Thomas Dörf- linger CDU) Ich fasse noch mal zusammen: Die Mittel sind begrenzt. Mit der Sanierung von Straßen, Brücken und Stützbauwerken verfolgen wir unsere übergeordneten Ziele, die Klimaschutzstrategie umzusetzen und damit z. B. auch den zukünftigen Flächenverbrauch zu reduzieren. Zu einer langfristigen Entlastung des Straßennetzes gehören u. a. im Rahmen der Verkehrswende auch die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schienen- und Wasserwege, der Ausbau des ÖPNV und die Weiterentwicklung der Verkehrsverbünde. Unseren Schwerpunkt in Bezug auf das Landesvermögen Straße legen wir aber weiterhin auf die Sanierung. Verkehrsminister Hermann hat sich seit seinem Amtsantritt dafür (Gudula Achterberg) eingesetzt, dass die Mittel, die im Straßenbau zur Verfügung stehen, kontinuierlich erhöht werden. (Abg. Emil Sänze AfD: Deswegen hat man sie auch nicht ausgegeben!) Trotzdem reichen sie nicht aus, um alle Projekte in Angriff zu nehmen. Sie kennen den Begriff „Sanierungsstau“. Umso notwendiger ist also doch die Priorisierung durch die ZEB. Denn durch den Fokus auf die Sanierung von Straßen, Brücken, Tunneln und Stützmauern sichern wir unsere Mobilität und vermeiden, dass – wie in anderen Bundesländern leider schon der Fall – große Verkehrsachsen gesperrt werden müssen, was zu langen Umwegen führt. In den letzten zwei Jahren hat uns Corona bei der Umsetzung des Sanierungsfahrplans zum Teil ausgebremst. Nicht alle geplanten Mittel konnten eingesetzt werden, um das festgelegte Sanierungskonzept umzusetzen. Wie in anderen Bereichen haben insbesondere Personalausfälle und Lieferengpässe auch bei den Sanierungsprojekten zu Verzögerungen geführt. Man kann aber auch umgekehrt sagen: Trotz Corona sind fast alle Erhaltungsmaßnahmen umgesetzt worden. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Genau!) Als Beispiel: 2021 konnten mit dem verfügbaren Budget von 346 Millionen € 244 km Fahrbahn und 77 Bauwerke an Landesstraßen saniert werden. Im Bundesländervergleich stehen wir damit, wenn man die Investitionshöhe betrachtet, an zweiter Stelle. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Die eingangs erwähnte Diskrepanz wird uns auch in den kommenden Jahren begleiten. Eines ist bei allen Verfahren gleich: die Diskrepanz zwischen Wünschen und vorhandenen Mitteln. Bei allen Maßnahmen in der Straßeninfrastruktur gilt für uns: Wir halten unsere Klimaschutzziele fest im Blick. Deshalb ist es auch sinnvoll, vor neuen baulichen Maßnahmen zu prüfen, ob sie dem Klimacheck standhalten. In diesem Zusammenhang sei gesagt, dass der Bundesverkehrswegeplan dringend angepasst werden muss; (Zuruf von der FDP/DVP) denn mit dem bestehenden Plan sind unsere Klimaschutzziele nicht zu erreichen. Aktuell ist er jedoch nach wie vor unsere Rechtsgrundlage. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Aber trotz aller Beschränkungen und Unzulänglichkeiten gilt es, unser Straßennetz sinnvoll zu erhalten. Der aufgelaufene Sanierungsbedarf führt uns doch nur vor Augen, dass eine grüne Schwerpunktsetzung auf Sanierung und Erhalt vor Ausbau und Neubau richtig war und ist. Deswegen ist es auch gut, dass wir beim Aus- und Neubau umsichtig sind; denn klar ist: Der Aus- und Neubau von heute ist der Sanierungsbedarf von morgen. Das ist keine grüne Ideologie, Herr Dr. Jung, sondern periode – 34. Sitzung – Mittwoch, 6. April 2022 zeugt von einem vorausschauenden, nachhaltigen und verantwortungsvollen Handeln. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf)

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