Dr. Michael Preusch
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Über die letzten zwei Jahre wurde der jeweiligen Landesregierung immer wieder die Kurzfristigkeit der Verkündigung der Verordnungstexte vorgeworfen. Ich darf heute nun feststellen, dass dies ein von der Regierung unabhängiges Ereignis ist. Nachdem der Bundestag erst am Freitag das Infektionsschutzgesetz des Bundes geändert hat, musste die neue Corona-Verordnung des Landes am vergangenen Wochenende in Kraft gesetzt werden. Besagte Änderungen des Infektionsschutzgesetzes werfen sowohl inhaltlich als auch vom Verfahren her ein bezeichnendes Bild auf den Zustand der Ampel. Obwohl das Auslaufen der für die Coronaschutzmaßnahmen maßgeblichen Regelungen im Infektionsschutzgesetz zum Frühlingsanfang am vergangenen Wochenende bereits seit November 2021 beschlossene Sache war, haben die Ampelpartner wegen grundsätzlicher Differenzen über den weiteren Kurs bis zum letzten Tag gebraucht, um Anschlussregelungen zu normieren. Mit Bedauern darf ich feststellen, dass diese lange Zeit, die man sich für den Erlass der Regelungen gönnte, eben nicht dazu geführt hat, dass die Regelungen besonders gut geworden sind. Die Dialektik, die insbesondere der Bundesgesundheitsminister bei der Erläuterung der Neuregelungen an den Tag legt, ist beachtlich. Einerseits werden trotz der höchsten Infektionszahlen, die wir jemals dokumentiert hatten, breitflächige Lockerungen verabschiedet. Andererseits traut man dem Gesetz offensichtlich so wenig über den Weg, dass die Länder aus den Reihen der Bundesregierung ausdrücklich dazu aufgerufen werden, diese Lockerungen bitte nicht allzu ernst zu nehmen. Sie sollen sie schon gar nicht umsetzen, sondern lieber von den sogenannten Übergangsregelungen Gebrauch machen, die für zwei Wochen Verschärfungen gegenüber dem Infektionsschutzkonzept des Bundes erlauben. Ein (Dr. Michael Preusch) verantwortungsvolles Pandemiemanagement mit Verständnis für das Personal in Kliniken und Pflegeheimen sieht anders aus. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Frau Staatssekretärin Leidig, ich kann Ihnen nur beipflichten: Die vielen Mitarbeiter, die sich im Moment in Quarantäne befinden, bedingen natürlich, dass weniger Patienten versorgt werden können und die Belastung für die verbliebenen groß ist. Daher ist es auch eine Frage der Verantwortlichkeit gegenüber dem Personal. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Gabriele Rolland SPD: Stimmt! – Abg. Sascha Binder SPD: Dann handeln Sie!) Im Anschluss an den Übergang möge man von der sogenannten Hotspot-Regelung Gebrauch machen, die in der Anhörung des Gesundheitsausschusses von Rechtsexperten als nicht rechtssicher umsetzbar bewertet wurde. Auch hier hat die Ampel eindrucksvoll ihre Zerrissenheit demonstriert. (Zuruf: Ja!) So haben bis zum vergangenen Donnerstag der Bundesgesundheitsminister und der Bundesjustizminister öffentlich in der „Bild“-Zeitung darüber diskutiert, wie weit die Hotspot-Regelung reicht und ob davon auch ganze Länder umfasst werden können. Das Medium will ich hier gar nicht kritisieren, das entspricht den Diskutanten und dem Thema. Am Ende hat sich, für Juristen wohl wenig überraschend, die rechtliche Einschätzung des Gesundheitsministers, dass auch Länder Gebietskörperschaften sind und damit zumindest theoretisch Hotspot sein können, bestätigt. Dass der zuständige Bundesjustizminister dies entweder nicht gewusst oder wider besseres Wissen bestritten hat, ist so oder so ziemlich erschreckend. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Vielleicht wäre es verkraftbar, wenn die Ampel nur an dieser Stelle tief zerstritten wäre und es der Komödie letzter Akt bliebe. Bei der Impfpflicht geht das Übel allerdings gerade so weiter. Im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hat man ein Gesetz erlassen, das praktisch nicht umsetzbar ist und alle Beteiligten vor unglaubliche bürokratische Herausforderungen stellt. (Abg. Anton Baron AfD: Absolut!) Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist eine Belastung für den öffentlichen Gesundheitsdienst und ohne jeglichen relevanten und sinnvollen Effekt auf den Verlauf der Pandemie. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der AfD) Unter fachlichen Gesichtspunkten lässt sich eine Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht derzeit ohnehin nicht rechtfertigen. Ich darf aus einer Stellungnahme der internistischen Fachgesellschaften zitieren: Eine alleinige einrichtungsbezogene Impfpflicht löst die ... Probleme nicht ... (Zuruf) eriode – 33. Sitzung – Mittwoch, 23. März 2022 Liebe FDP, es ist doch absurd, dass Sie hier die Bürokratie beklagen, die Sie im Bund selbst initiiert haben, auf das Gesetz bezogen. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Genau! – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Wie hat denn das Land Baden-Württemberg im Bundesrat abgestimmt?) Ob einer der Gesetzentwürfe zur allgemeinen Impfpflicht eine parlamentarische Mehrheit erfährt, wage ich allerdings zu bezweifeln. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Wie hat denn das Land Baden-Württemberg im Bundesrat ab- gestimmt?) Damit wird uns die Prävention für den nächsten Pandemieherbst erheblich erschwert. Wir halten im Moment mit erheblichem finanziellen Aufwand eine Impfinfrastruktur vor, die im Dezember über eine Million Impfungen pro Woche durchgeführt hat, um aktuell noch gut 40 000 Impfungen in der Woche vorzunehmen. (Zuruf von der AfD) Es wird Zeit, dass wir unser Pandemie- und Infektionsmanagement in eine koordinierte Regelversorgung übernehmen: weg von der Gemeindehalle hin in die Arztpraxen, zu den Betriebsmedizinern, den Kliniken und Apotheken. (Beifall bei der CDU und des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE – Abg. Thomas Blenke CDU: Sehr gut!) Wenn die Opposition vor diesem Hintergrund skandalisiert, dass der Gesundheitsminister ebendiesen bedarfsgerechten Rückbau von Strukturen anstößt, dann ist mehr als offensichtlich, dass es nicht um die Sache geht, sondern lediglich darum, Stimmung zu machen und vom Chaos im Bund abzulenken. (Beifall bei der CDU – Zurufe der Abg. Sascha Bin- der SPD und Anton Baron AfD) Wir, die CDU-Fraktion, sind der Landesregierung dankbar, dass sie in dieser schwierigen Situation Ruhe bewahrt und den Überblick behält. Eine Politik auf Sicht hat sich in „THE LÄND“ übrigens bewährt. (Lachen des Abg. Joachim Steyer AfD) Die nächsten Tage werden wir nutzen müssen, um sachge rechte (Lachen des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP) und, was angesichts der schlechten Vorgaben des Bundesgesetzgebers fast noch schwieriger ist, rechtskonforme Lösungen für den Coronakurs nach dem 2. April zu finden. Zum Antrag der AfD: Tja, das Virus hält sich leider nicht an Ihr Konzept, (Abg. Anton Baron AfD: Seien wir mal ehrlich: Die Durchseuchung findet statt!) einfach von der Bildfläche zu verschwinden. Die Maßnahmen müssen in einem gestuften Prozess rückgeführt werden. (Dr. Michael Preusch) Und zum Antrag der SPD: Eine dynamische Infektionslage setzt voraus, dass ein Erreger höherer Pathogenität vorliegt, eine Überlastung der Kliniken vorliegt. Aufgrund dieser Kriterien ist der Antrag derzeit leider nicht praxistauglich. (Glocke des Präsidenten)
