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Tayfun Tok

GRÜNE 23.03.2022 Sitzungen 17/33

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben bereits in der ersten Lesung ausführlich über den Gesetzentwurf der AfD gesprochen. Auch im Wirtschaftsausschuss haben wir über das Thema ausführlich diskutiert. Insofern werde ich mich etwas kürzer fassen. Wie bereits erwähnt, geht die Abschaffung der sogenannten Monopolversicherung auf eine Ratsentscheidung der EWG von 1994 zurück. Diese Monopolversicherung mit einem umfassenden Versicherungsschutz gegen Feuer und auch alle anderen Elementarschäden gab es nur bei uns in Baden-Württemberg. Bei uns in Baden-Württemberg liegt aus diesen genannten Gründen die Versicherungsquote bei rund 90 %, in anderen Ländern aber nur bei 30 %. Das ist ohne Frage ein sehr guter Wert. Wir Grünen können uns dennoch eine solche Gebäudeversicherung vorstellen; denn dabei geht es auch um künftige Gebäude und auch um Menschen, die zum ersten Mal Eigentum erwerben. Was ich aber spannend finde, Herr Sänze, ist – Sie haben ja auch den Gesetzentwurf in der ersten Lesung eingebracht –, dass Sie sich jetzt als Speerspitze der Klimabewegung aufspielen. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus der Begründung des Gesetzentwurfs der AfD: Der Klimawandel und die damit verbundenen zunehmenden Starkwetterereignisse stellen eine wachsende Bedrohung des Gebäudebestandes auch in Baden-Württemberg dar. Herzlich willkommen in der Wirklichkeit, (Abg. Joachim Steyer AfD: Oje! Jetzt zum x-ten Mal der gleiche Spruch!) willkommen in der Realität. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) (Tayfun Tok) Auf lange Sicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist daher der Klimaschutz das wirksamste Gegenmittel. Jeder Euro, den wir jetzt für den Klimaschutz in die Hand nehmen, spart uns 5 €, die in Zukunft für Anpassungsmaßnahmen anfallen würden. Aber jetzt kommen wir zum Problem des AfD-Gesetzentwurfs. Stand jetzt wäre nach EU-Recht die Einführung einer solchen Versicherung auf Landesebene nicht möglich. Deswegen haben Sie sich im Gremium geirrt. Die Wiedereinführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden für alle Gebäudebesitzer stand auch auf der Agenda der Bund-Länder-Runden. Aktuell arbeitet die Justizministerkonferenz an einem Bericht. Dieser wird im Sommer erwartet, und auch die europarechtlichen Fragen werden dort geklärt. Lassen Sie uns deshalb die rechtliche Klärung abwarten und das Thema zu einem späteren Zeitpunkt in ernst gemeinter Weise angehen. Insofern werden die Grünen diesen Gesetzentwurf der AfD ablehnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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