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Dr. Erik Schweickert

FDP 10.03.2022 Sitzungen 17/32

Herr Präsident, ich habe die Anfrage am Montag um 11:40 Uhr eingereicht. Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass sie hier ohnehin nicht mehr behandelt wird. Es reicht auch eine schriftliche Beantwortung. Umso mehr freue ich mich, dass wir jetzt eigentlich noch 20 Minuten Zeit für Fragen hätten. Manchmal schaffen wir in einer Fragestunde gerade mal drei Fragen. Daher: Vielen Dank, dass das Verfahren beschleunigt worden ist. Nichtsdestotrotz interessiert mich natürlich die Antwort auf die Frage. Ich frage die Landesregierung: a) Inwiefern fallen Unternehmen des Lebensmittelhandwerks und des Lebensmitteleinzelhandels unter die Definition des „geschützten Kunden“ nach § 53a des Energiewirtschaftsgesetzes? b) Wie ist im Rahmen einer Gasversorgungsnotlage – wenn möglich unter Nennung einer Priorisierung nach Wirtschaftsbranchen (Handwerk, Einzelhandel etc.) bzw. Lebensbereichen (Privathaushalte, soziale Dienste etc.) – die Versorgung geregelt?

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