Dr. Erik Schweickert
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle freuen uns, wenn sich an Baustellen etwas tut. Wir wissen alle, dass es an Baustellen durchaus zu Belästigungen und Behinderungen kommen kann. (Dr. Erik Schweickert) Aber manchmal ist es halt doch ein bisschen mehr als geplant. Deswegen frage ich die Landesregierung: a) Inwiefern werden sowohl direkt betroffene als auch indirekt betroffene Anlieger – Privathaushalte, Unternehmen etc. – beispielsweise wegen Baustellen in Zufahrts-/Durchgangsstraßen im Rahmen der Planungen zur Einrichtung einer Baustelle sowie im Laufe des Bauablaufs auf Landesund kommunaler Ebene einbezogen, um die Auswirkungen auf sie möglichst gering zu halten? b) Inwiefern können Unternehmen eine Entschädigung oder Schadensersatz seitens des Landes/der Kommunen oder seitens des ausführenden Bauunternehmens erhalten, wenn durch eine Baustelle aufgrund schlechter Erreichbarkeit Rückgänge der Kundenzahlen und entsprechende Umsatzeinbrüche zu verzeichnen sind, insbesondere auch, jeweils getrennt aufgeführt, in Fällen, in denen es aufgrund mangelhafter Planung oder aufgrund von Mängeln in der Bauausführung zu Verzögerungen kommt?
