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Elke Zimmer

10.03.2022 Sitzungen 17/32

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Schuler, herzlichen Dank für Ihre Frage, passend zum heutigen Tag: Bei dem schönen (Staatssekretärin Elke Zimmer) Wetter könnten wir uns jetzt alle vorstellen, dass wir mit dem Katamaran über den Bodensee fliegen. Ich beantworte Ihre Frage sehr gern: Sie haben recht; eine Einbeziehung und eine Integration in den bwtarif hätte viele Vorteile. Es würde letztlich ein einfacheres, ein verbessertes und ein attraktiveres Tarifangebot für die Fahrgäste vor Ort bedeuten. Daher lassen Sie mich die Frage zunächst mit einem Satz so beantworten: Das Ministerium für Verkehr hat das Vorhaben weiterhin auf dem Schirm, weil wir genau diese Ziele durch eine Integration erreichen möchten. Allerdings braucht die Baden-Württemberg-Tarif GmbH, die mit der Prüfung beauftragt ist, noch Zeit, um diese Prüfungen durchzuführen. Es gibt dafür letztlich zwei Gründe: Zum einen ist es ein recht komplexes Vorhaben. Es geht nämlich darum, die Katamaranverbindung in die Tarifmatrix und die Tarifrelation des bwtarifs einzufügen. Letztlich ist da zu klären: Wird es zukünftig der gleiche Preis sein, wenn ich mit dem Katamaran fahre, wie wenn ich die Strecke mit dem Zug über Radolfzell zurücklege? Das macht einen beträchtlichen Zeitunterschied. Das zu klären und zu schauen, wo vielleicht ein Abmangel ist, den jemand anderes mitfinanzieren muss, das ist ein höchst komplexes Unterfangen. Das Zweite ist, dass die Baden-Württemberg-Tarif GmbH tatsächlich durch die Umsetzung des Coronarettungsschirms – das passt zu Ihrer zweiten Frage – und durch die Umstellung des bwtarifs auf die Zeitkarten erheblich unter Druck ist und so viel Personal im Moment nicht da ist. Daher wird die Prüfung, Stand heute, erst im Jahr 2023 abgeschlossen sein. Ich muss Sie also noch ein bisschen vertrösten. Wenn das Ergebnis positiv ist, könnte tatsächlich 2023 eine Einbeziehung in den attraktiven bwtarif erfolgen, und die Fahrgäste könnten davon profitieren. Letzten Endes wäre das auch ein Beitrag für die Tourismusregion. Das wäre natürlich auch ein ganz entscheidender Faktor. Zum bwtarif darf ich vielleicht noch einen oder zwei Sätze sagen: Attraktive und günstige Tarife haben wir uns vor zwei Jahren vorgenommen. Wir haben mit Einzelkarten begonnen; mittlerweile haben wir – seit Ende 2020 – auch Zeitkarten. Dies ist auch für Pendlerinnen und Pendler attraktiv, was sicher auch für die Strecke des Katamarans gelten würde. Jetzt zur zweiten Frage: Wie sieht es aus mit den finanziellen Einbußen und der Einbeziehung des bisherigen Gesellschafters? Dazu kann man heute letztlich noch nichts sagen. Der erste Schritt ist jetzt tatsächlich die Prüfung, ob das überhaupt möglich ist und zu welchen Konditionen es möglich wäre. In einem zweiten Schritt gilt es, zu schauen, dass die Gespräche mit dem Eigentümer aufgenommen werden. Eine Voraussetzung dafür, dass das funktioniert, wird aber sein, dass es eine Bereitschaft der kommunal getragenen Betreibergesellschaft gibt, sich finanziell zu beteiligen. Ein großes Problem, das noch zu lösen ist – Sie haben es schon angesprochen –, ist: Der Katamaran ist bisher kein ÖPNV im Sinne des ÖPNV-Gesetzes und hat daher bislang auch keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Coronarettungsschirm. Auch dies müssten die Gespräche, die jetzt lauiode – 32. Sitzung – Donnerstag, 10. März 2022 fen, noch zeigen: ob es möglich ist, den Katamaran mit aufzunehmen. Der Katamaran hat den großen Vorteil, kein rein saisonaler Sonntags- oder Freizeitverkehr zu sein, sondern er hat ja tatsächlich eine vernünftige Linienstruktur (Abg. August Schuler CDU: Richtig!) und ein vernünftiges Fahrplanangebot mit einer guten Taktung, sodass dies aus dem Bauch heraus durchaus ÖPNV ist. Aber, wie gesagt, da werden noch juristische Prüfungen kommen. Das wird dann alles in diesem Zuge geklärt.

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