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Tobias Wald

CDU 10.03.2022 Sitzungen 17/32

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir in erster Lesung das Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg. Nachdem Herr Finanzminister Dr. Bayaz den Gesetzentwurf sehr gut begründet und die Gesetzesnovelle vorgestellt hat, möchte ich nur auf wenige Aspekte eingehen und es heute mit dem italienischen Dichter Dante Alighieri halten: Sprich, doch bleibe kurz und klar. (Beifall der Abg. Ulli Hockenberger CDU und Dr. Markus Rösler GRÜNE) eriode – 32. Sitzung – Donnerstag, 10. März 2022 Durch die Einführung der zentralen Geschäftspartnerverwaltung und der Ansiedlung der neuen zentralen Service-Stelle für die Verwaltung der Geschäftspartnerdaten bei der LOK Baden-Württemberg ist die Änderung notwendig geworden. Die Vorgaben des neuen § 34a LHO und der Geschäftspartnerdatenverwaltung Baden-Württemberg zur Umsetzung der zentralen Partnerdatenverwaltung stellen den persönlichen Datenschutz der Geschäftspartner sicher. Das ist uns wichtig. Weiter: Durch die mit der Zentralisierung einhergehende fortlaufende Datenpflege werden zudem eine verbesserte Datenqualität und eine Reduzierung der Geschäftspartnerdaten hervorgerufen. Kollege Rösler hat das ausgeführt. Es sind qualitativ höherwertige Folgeprozesse und Ersparnisse in zeitlicher und in ökonomischer Hinsicht zu erwarten. Schließlich dient die Zentralisierung der Prozessoptimierung, der Verwaltungsmodernisierung sowie einer effizienteren Ressourcennutzung. Wichtig war uns, der CDU-Landtagsfraktion, dass in diesem Prozess die Anhörungsergebnisse – vor allem die vom Normenkontrollrat – in den Gesetzentwurf implementiert, eingearbeitet wurden. Ich freue mich auf die Beratungen im Finanzausschuss. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das war etwas kürzer als bei mir, oder?)

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