Dr. Wolfgang Reinhart
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist auch diese Aktuelle Debatte beendet und Punkt 3 der Tagesordnung erledigt. Vor der Mittagspause werden wir jetzt noch Punkt 4 der Tagesordnung aufrufen: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg – Drucksache 17/1429 eriode – 32. Sitzung – Donnerstag, 10. März 2022 Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Finanzminister Dr. Bayaz. – Bitte sehr, Herr Minister. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Debatte, die wir jetzt führen, hat eine andere Flughöhe als die, die wir gerade gehört haben. Es fällt uns allen ja manchmal schwer, angesichts der Weltlage business as usual zu machen und zurück zur Tagesordnung zu kommen. Aber wir stehen sehr wahrscheinlich vor sehr schwierigen Zeiten, und dann ist es auch wichtig, dass unser Land funktioniert, dass die Institutionen funktionieren. Insofern hat die Debatte, die wir jetzt führen, ein Stück weit auch damit zu tun. Zu einer modernen Verwaltung braucht es eine moderne IT und am Ende des Tages auch ein modernes Haushaltsmanagementsystem. Der Weltmarktführer für die passende Software kommt von hier, aus Baden-Württemberg, und das ist SAP. Dieses Unternehmen wird jetzt im April, also im nächsten Monat, 50 Jahre alt. Das zeigt auch: Nicht jede Software muss irgendwie aus dem Silicon Valley oder aus Shenzhen kommen, sondern Heimat und Hightech, das geht gerade bei uns gut zusammen. Darauf können wir auch stolz sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD und der FDP/DVP) Worüber reden wir? Wir reden über das Restrukturierungsprojekt, kurz RePro BW. Mit diesem Restrukturierungsprojekt bewegen wir unser Haushaltsmanagementsystem in Richtung des sogenannten SAP-Standards, und dieser SAP-Standard – deswegen wird er auch von vielen Unternehmen weltweit eingesetzt – ist Weltklasse. Ich will erklären, warum das wichtig ist und warum wir dafür auch die LHO, die Landeshaushaltsordnung, anpassen müssen: Unser Land bewegt täglich 3 Milliarden €. 3 Milliarden € werden jeden Tag durch unser Kassen- und Abrechnungssystem bewegt. Die Landesoberkasse führt für etwa 1 800 Behörden – Universitäten, Staatsanwaltschaften, Gerichte etc. – die Kassengeschäfte. Hinzu kommen Abrechnungen mit dem Bund, hinzu kommen Abrechnungen mit den Kirchen. Worum geht es dabei? Da geht es beispielsweise um die Besoldung von Beschäftigten, um die Auszahlung von bewilligten Förderanträgen, um erhobene Gebühren, es geht darum, dass Rechnungen von Handwerksunternehmen bezahlt werden. Kurzum: Es geht um öffentliche Daseinsvorsorge und darum, dass unser Land funktioniert. Für diese Daseinsvorsorge, sehr geehrte Damen und Herren, ist es wichtig, dass wir die bestmögliche, dass wir die effizienteste Verarbeitung von Daten bei uns in der Verwaltung implementieren. Genau da wollen wir hin. Schon im Jahr 2017 wurde dafür das Restrukturierungsprojekt BW beschlossen. Manchmal mahlen die Mühlen in der öffentlichen Verwaltung ja etwas langsamer, aber wir haben bei diesem Thema große Sprünge nach vorn gemacht, und es ist eines der größten IT-Projekte des Landes. Dieses IT-Projekt leistet einen wichtigen Beitrag zur Konsolidierung und zur Standardisierung. Wir stellen damit nämlich sicher, dass (Minister Dr. Danyal Bayaz) die technische und auch die fachliche Zukunftsfähigkeit unseres Landes gewahrt wird, indem wir ermöglichen, dass z. B. europäische Rechnungslegungsstandards, die sich ja auch kontinuierlich verändern, für öffentliche Gebietskörperschaften in dieses System integriert werden. Und ja, ganz gezielt digitalisieren wir damit auch die Verwaltung; denn wir ermöglichen mit diesem neuen technischen Beschaffungsprozess nicht nur die bestehende Entgegennahme von sogenannten E-Rechnungen, also digitalen Rechnungen, sondern vor allem auch die medienbruchfreie Verarbeitung. Das ist wichtig, damit die Verwaltung flexibel auf sich ändernde Anforderungen im Rechnungswesen reagieren oder sich auf Veränderungen in betriebswirtschaftlichen Prozessen einstellen kann. Sie wird damit fit für die Zukunft, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Was ich gerade beschrieben habe, ist das Ziel, das wir mit Re-Pro BW erreichen wollen: eine moderne, eine zukunftsfähige Verwaltung. Der vorliegende Gesetzentwurf und die Änderung der LHO sind ein notwendiger Zwischenschritt dafür. Denn durch diesen Gesetzentwurf wird die datenschutzrechtliche Grundlage für eine möglichst einfache Umstellung des Systems geschaffen. Wir wollen die verwaltungsinternen Abläufe straffen, und wir wollen dafür eine zentrale Geschäftspartnerdatenbank erstellen. Geschäftspartner sind z. B. Unternehmen, die für Kommunen oder andere öffentliche Auftraggeber Aktivitäten absolvieren. Es geht also auch um die Verarbeitung von schützenswerten personenbezogenen Daten. Bisher ist es so, dass jede Behörde dezentral ihren Geschäftspartner selbst anlegt. Es kann also auch sein – das ist häufig der Fall –, dass Geschäftspartner in einem System mehrfach hinterlegt sind, weil beispielsweise ein Handwerksbetrieb in zwei oder drei Kommunen unterwegs ist und dort Dienstleistungen anbietet. Von diesen unnötigen Dopplungen wollen wir wegkommen, damit wir in Zukunft bei allen Prozessen, egal, bei welcher Behörde, einen zentral gespeicherten Geschäftspartner und den entsprechenden Datensatz haben. § 34a der LHO, über den wir hier sprechen, schafft die Grundlage für die Verwaltung, personenbezogene Daten effektiv und zugleich datenschutzkonform zu verarbeiten. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zuruf von den Grünen: Bra- vo!) – Ja, da darf man klatschen. Ohne diese Regelungen müsste jede natürliche Person gegenüber dem Land und der Landesoberkasse gesondert einwilligen, dass ihre personenbezogenen Daten im neuen System verarbeitet werden dürfen. Sie können sich vorstellen, dass das megabürokratisch wäre. Durch diesen neuen § 34a der Landeshaushaltsordnung bleibt uns dieser Aufwand erspart. Deswegen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen – ich komme zum Anfang zurück –, braucht ein moderner Staat, braucht ein modernes Land wie unseres eine moderne Verwaltung. Die vorgeschlagenen Änderungen der LHO schaffen dafür die Voiode – 32. Sitzung – Donnerstag, 10. März 2022 raussetzungen. Deswegen bitte ich Sie, dieses Vorhaben zu unterstützen. Ganz herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf von den Grünen: Bravo!)
