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Dr. Boris Weirauch

SPD 09.03.2022 Sitzungen 17/31

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte auch ich mich im Namen der gesamten SPD-Fraktion bei Ihnen, Frau Böhlen, und Ihrem gesamten Team für Ihre Arbeit und Ihren umfangreichen Tätigkeitsbericht bedanken. Ziel des Landtags war es damals, eine unabhängige Ombudsfunktion zu etablieren, an die sich Bürgerinnen und Bürger wenden können, wenn sie sich durch Maßnahmen von Behörden ungerechtfertigt belastet fühlen. Der Landtag als Gesetzgeber hat der Bürgerbeauftragten eine Reihe von Rechten an die Hand gegeben. Beispielsweise kann sie sich über ein Akteneinsichtsrecht einen Überblick über den Fall und den Verfahrensgang verschaffen. Im besten Fall gelingt es auch, für die Betroffenen zufriedenstellende Lösungen herbeizuführen. (Dr. Boris Weirauch) Darüber hinaus veranschaulicht der vorliegende Tätigkeitsbericht durchaus auch, dass die Bürgerbeauftragte bereits dadurch eine nicht zu unterschätzende Funktion wahrnimmt, dass sie Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern lediglich an die dafür zuständige Behörde platziert und dadurch im sprichwörtlichen Verwaltungsdschungel die Aufgabe einer Lotsin wahrnimmt. Das sollte man gerade auch in Anbetracht einer Pandemie nicht unterschätzen. Die erratische Coronapolitik der Landesregierung und das damit einhergehende Verordnungs- und Kommunikationschaos hat der Bürgerbeauftragten nachweislich zusätzliche Arbeit beschert. Der Tätigkeitsbericht zeigt auch, dass es oftmals die vermeintlich kleinen Dinge sind, die den Menschen das Leben schwer machen und bei denen sie Hilfe benötigen. Es sind aber auch gravierende Situationen, wie etwa – das war für mich sehr eindrücklich – der Fall der gescheiterten Wiedereingliederung einer Frau in den Schuldienst nach ihrer Transition. Ich rechne es der Bürgerbeauftragten wirklich hoch an, dass sie dieser Frau zur Seite stand. Ich finde es auch gut, dass die Art und Weise der Berichterstattung deutlich an Qualität hinzugewonnen hat und einen Fall wie den geschilderten zusätzlich aus profunder fachwissenschaftlicher Perspektive einordnet. Auch das fördert das politische, aber auch das gesamtgesellschaftliche Verständnis für menschliche Schicksale. Der Fall der Lehrerin macht aber auch die Grenzen der Ombudsfunktion der Bürgerbeauftragten deutlich: Im Ergebnis hat sich die Situation der Frau nicht verbessert. Sie wartet offenkundig noch immer auf eine Unterstützung durch das zuständige Regierungspräsidium. Dieses Beispiel macht deutlich, dass auch für die Bürgerbeauftragte die Bäume nicht in den Himmel wachsen. Die Bürgerbeauftragte steht zudem – der Kollege Miller hat es schon gesagt; da machen wir uns nichts vor – schon von Gesetzes wegen in der Konkurrenz mit dem Zentralelement legislativer Hilfestellung: dem Petitionsrecht nach Artikel 17 des Grundgesetzes bzw. Artikel 35a der Landesverfassung. Aber im Gegensatz zur Bürgerbeauftragten hat der Petitionsausschuss des Landtags immerhin Verfassungsrang. Es sind auch immer wieder Stimmen vernehmbar, die die Dopplung von Kompetenzen für überflüssig halten. Nicht zuletzt hat die Bürgerbeauftragte selbst – Frau Böhlen, das müssen Sie sich auch zuschreiben – in ihrem Bericht 2019 das parlamentarische Petitionswesen als zeitaufwendig und teuer bezeichnet. Dem schließe ich mich ausdrücklich nicht an. Für uns, die SPD, ist klar, dass der Petitionsausschuss, besetzt mit gewählten Abgeordneten des Landtags, weiterhin eine herausgehobene Stellung haben muss. (Beifall bei der SPD) Immerhin haben die Abgeordneten in der vergangenen Legislaturperiode – ich hatte die Ehre, einen Teil der Legislaturperiode auch Mitglied des Petitionsausschusses zu sein – ca. 5 500 Petitionen bearbeitet und konnten in 20 % der Fälle zur Zufriedenheit der Petenten Abhilfe schaffen. Ich finde, das kann sich wirklich sehen lassen. Vor diesem Hintergrund lehnen wir insbesondere die angekündigte Erweiterung Ihrer Zuständigkeit auf den Bereich des periode – 31. Sitzung – Mittwoch, 9. März 2022 Strafvollzugs ab. Aus Ihrer Einlassung im Innenausschuss am 9. Februar 2022, es stünde so im grün-schwarzen Koalitionsvertrag und die Ausgestaltung sei den Koalitionsfraktionen überlassen, können wir keine inhaltliche Notwendigkeit ableiten, zumal diese Aufgabe bereits umfassend und mehr als kompetent von den vom Landtag gewählten Strafvollzugsbeauftragten der Fraktionen wahrgenommen wird. Ähnliches gilt für die Federführung der Bürgerbeauftragten im Zusammenhang mit dem sogenannten runden Tisch „Abschiebehaft“. Ein konzeptioneller Ansatz, warum sich gerade eine Bürgerbeauftragte mit einer Abschiebeeinrichtung beschäftigen soll, ist beim besten Willen nicht erkennbar. Entweder trauen die Grünen ihrem Koalitionspartner gerade auf dem für die grüne Basis hochsensiblen Feld der Abschiebungen nicht so richtig über den Weg, oder sie wollen dieses Thema mit Koalitionssprengpotenzial einfach auf die Bürgerbeauftragte outsourcen, weil man sich scheut, diese Debatte innerhalb der Koalition zu führen. Wir begrüßen es indes ausdrücklich, dass Sie im Austausch mit den Polizeigewerkschaften das Angebot rund um die Aufarbeitung der Vorwürfe der sexuellen Belästigung in der Polizei erweitert haben. Uns, der SPD, war es von Anfang an ein wichtiges Anliegen, dass es für die Betroffenen ein niederschwelliges Angebot und eine Anlaufstelle gibt, die unabhängig ist. Diesbezüglich können wir auch Ihren Ärger, Frau Böhlen, über das Innenministerium sehr gut nachvollziehen, dass die Polizeiangehörigen nicht von Beginn an auch auf Sie als unabhängige Anlaufstelle verwiesen worden sind, sondern lediglich auf die interne Meldestelle des Innenministeriums. Unser Fazit nach fünf Jahren Bürgerbeauftragter, insbesondere in den vergangenen zwei Jahren, lautet deshalb: Die SPD-Fraktion wird Ihre Arbeit weiterhin konstruktiv begleiten und Sie auch in Ihrer Arbeit unterstützen. Aber wir sehen keine Notwendigkeit, weitere Doppelstrukturen zu schaffen bzw. Ihr Tätigkeitsspektrum aus politischen Opportunitätsgründen und ohne nachvollziehbare Konzeption zu erweitern. Wir hoffen aber trotz der leisen Kritik (Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Leise?) auf eine weitere gute Zusammenarbeit mit Ihnen zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger des Landes. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)

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