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Matthias Miller

CDU 09.03.2022 Sitzungen 17/31

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Böhlen, heute stellen Sie Ihren Jahresbericht vor, (Der Redner hält den Jahresbericht der Bürgerbeauf- tragten hoch.) den Jahresbericht 2020/2021, der ein sehr besonderer ist; denn er deckt zwei Jahre ab, und er ist ganz im Lichte der Coronapandemie gehalten. Wir seitens der CDU-Landtagsfraktion danken Ihnen und Ihrem Team ausdrücklich für Ihr Engagement, Ihre Leidenschaft, Ihre Sorgfalt und die akribische Arbeit, die Sie einbringen, um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu beantworten. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen) An dieser Stelle bietet es sich auch an, den einen oder anderen Punkt zum Verhältnis der Bürgerbeauftragten zu uns hier (Matthias Miller) im Landtag einmal klarzustellen. Wir wählen die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten für acht Jahre hier im Landtag. Der Dienstsitz von Ihnen ist auch beim Landtag angesiedelt. Dann können wir im Plenum und ebenso auch in den Ausschüssen Ihre Teilnahme an Sitzungen anfragen, und Sie stehen uns im Plenum und in den Ausschüssen beratend zur Seite. Ganz wichtig – § 22 des Bürgerbeauftragtengesetzes –: Sie haben jährlich einen schriftlichen Bericht abzuliefern; um diesen geht es hier nun. In diesem Bericht – man kann ihn durchblättern – fällt auf: Es sind sehr viele Beispiele, viele Statistiken, viele schöne Bilder enthalten. Und Sie haben auch ein Versprechen eingehalten: Am Ende dieses Berichts ist auch das Protokoll der Plenardebatte über den letzten Bericht abgedruckt. Dann hatten Sie das Versprechen abgegeben, dass in diesem Bericht nicht so viele Fotos von Ihnen drin sind, sondern auch andere Personen vorkommen. (Lachen des Abg. Anton Baron AfD) Auch dieses Versprechen wurde eingehalten. Ich habe auch Bilder Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesehen. (Beifall der Abg. Dr. Natalie Pfau-Weller CDU) Aber welche Aufgabe haben Sie nach unserem Bürgerbeauftragtengesetz? § 1 des Bürgerbeauftragtengesetzes stellt es klar: Die oder der Bürgerbeauftragte hat die Aufgabe, die Stellung der Bürgerinnen und Bürger im Verkehr mit den Behörden des Landes zu stärken. Viele von hier können sich da die Frage stellen: Wie steht jetzt die Bürgerbeauftragte im Verhältnis zum Petitionsausschuss? Beim Petitionsrecht geht es ja um das Recht, sich mit Bitten und mit Wünschen an den Landtag zu wenden. Im Petitionsausschuss – das wissen Sie als langjährige Vorsitzende des Petitionsausschusses – arbeiten wir sorgfältig und mit großer Gewissenhaftigkeit, aber die Verfahren können auch eine Weile dauern. Auf Seite 14 des Berichts schreiben Sie, was Sie als Bürgerbeauftragte ausmacht: „Schnell handeln, genau hinschauen, Kontakte nutzen“. Genau das ist der Unterschied und der Grund, weshalb Sie so wichtig auch für uns sind: Sie können schnell und unkompliziert handeln, können auf die Bedürfnisse eingehen und sind so das perfekte Glied zwischen Landtag, Petitionsausschuss und den Bürgern. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen sowie des Ministers Manfred Lucha) An dieser Stelle kann ich als Obmann der CDU-Landtagsfraktion im Petitionsausschuss sagen, dass die Zusammenarbeit mit Ihnen sehr, sehr gut funktioniert, dass Sie in sehr engem Kontakt mit uns sind und sich auch sehr kollegial verhalten. Wenn wir uns den Bericht und die Zahlen anschauen, dann sehen wir, dass wir im Jahr 2020 748 Eingaben hatten, im Jahr 2021 waren es 853. Im Bericht steht noch die Zahl mit Stand November; diese hat sich noch einmal erhöht. Wir sehen also eine zunehmende Zahl von Eingaben aus unterschiedlichen Bereichen: Ordnungsrecht, soziale Angelegenheiten, Bauen und Wohnen. eriode – 31. Sitzung – Mittwoch, 9. März 2022 Sie beschreiben in Ihrem Bericht auch – da lohnt es sich auf jeden Fall für alle, die das noch nicht gemacht haben, einmal hineinzuschauen – konkrete Beispiele, Fallbeispiele. Diese führen Sie aus und legen genau dar, was Sie gemacht haben. So haben Sie sich z. B. bei einer Studentin eingeschaltet, bei deren Pkw Benzin oder irgendetwas – sie konnte es nicht einschätzen – ausgelaufen ist und die die Feuerwehr gerufen hat. Deren Anliegen war, ihre Rechnung nicht zahlen zu müssen, die sich auf mehrere Hundert Euro belief, und Sie haben es hinbekommen, dass die Studentin die Rechnung letztlich nicht zahlen musste, sondern eine Spende an die Jugendfeuerwehr machen konnte. Denn sie hat diesen Einsatz, den sie eigentlich gar nicht wollte, einfach nicht verstanden. Man sieht: Auf sehr niederschwelligem Niveau können Sie sehr schnell helfen. Sie stärken auch das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Bürger und Polizei. Wir haben dies vorhin auch schon gehört. Wenn wir uns aber auch hier die Zahlen anschauen, dann fällt auf, dass Sie einmal nach innen, innerhalb der Polizei, aber auch nach außen, bei Problemen mit Polizistinnen und Polizisten, wirken und dass die Zahlen auf einem sehr niedrigen Niveau sind. Im Jahr 2021 wurden nach innen sieben Fälle und nach außen 99 Fälle mitgeteilt. Man muss dazu aber auch sagen: Natürlich hat das Innenministerium diese Aufgabe auch sehr hoch und sehr wichtig adressiert. Die Landespolizeipräsidentin, der Minister und der Staatssekretär nehmen sich dieser Aufgabe ebenfalls sehr stark an. Die Stärkung der Führungs- und Wertekultur in der Polizei Baden-Württemberg ist dem Innenministerium sehr wichtig. Vielleicht sind auch deshalb die Zahlen dankenswerterweise bei Ihnen so gering. Insgesamt können wir feststellen: Es gibt einen erfreulichen Anstieg der Zahlen insgesamt. Sie haben immer mehr zu tun. Wir haben daher im Haushalt 2022 die Zahl Ihrer Stellen auch noch einmal erhöht, sogar verdoppelt. Sie haben jetzt doppelt so viel Personal. Viel Erfolg bei Ihrer Arbeit, viel Erfolg bei der Beantwortung der vielen Fragen, und vielen Dank für die Zusammenarbeit. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD)

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