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Dr. Wolfgang Reinhart

09.03.2022 Sitzungen 17/31

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen somit zur geschäftsordnungsmäßigen Erledigung des Antrags. Nach § 34 Absatz 1 der Geschäftsordnung kann der Landtag zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachverhalte eine Enquetekommission einrichten. Er ist dazu verpflichtet, wenn dies von einem Viertel der Mitglieder des Landtags oder von zwei Fraktionen beantragt wird. Der vorliegende Antrag erfüllt diese Voraussetzung. Ich lasse zunächst über den Antrag Drucksache 17/1816 auf Einsetzung der Enquetekommission abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist die Enquetekommission entsprechend diesem Antrag, nachdem mehrheitlich zugestimmt wurde, eingesetzt. Wir haben nun noch die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder dieser Enquetekommission sowie die externen Mitglieder und die stellvertretenden externen Mitglieder zu wählen. Sie haben mit der Annahme des Antrags Drucksache 17/1816 soeben beschlossen, dass der Enquetekommission 14 Abgeordnete als Mitglieder und bis zu 14 Abgeordnete als stellvertretende Mitglieder angehören sollen. Für diese Wahl liegen Ihnen fünf Wahlvorschläge der Fraktionen vor (Anlagen 1 bis 5). Zwischen den Fraktionen wurde offene Wahl vereinbart. Eine förmliche Abstimmung über die fünf Wahlvorschläge wird nicht gewünscht. Damit kann ich feststellen, dass das Haus die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen gewählt hat. Sie haben außerdem beschlossen, dass der Enquetekommission neben den Abgeordneten acht Sachverständige als dauerhafte stimmberechtigte Mitglieder angehören und für diese Externen jeweils Stellvertretungen benannt werden. Für diese Wahl liegen Ihnen vier Wahlvorschläge der Fraktion GRÜNE sowie der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP/DVP vor (Anlagen 6 bis 9). Auch hier wurde zwischen den Fraktionen offene Wahl vereinbart. Wird eine förmliche Abstimmung über die vier Wahlvorschläge gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann darf ich feststellen, dass das Haus die externen Mitglieder und die stellvertretenden externen Mitglieder entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen gewählt hat. Die Fraktion der AfD hat angekündigt, für die Plenarsitzung am 6. oder 7. April 2022 einen Wahlvorschlag einzureichen, der dann zur Abstimmung gestellt wird. Damit ist Tagesordnungspunkt 6 erledigt. periode – 31. Sitzung – Mittwoch, 9. März 2022 Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Große Anfrage der Fraktion der SPD und Antwort der Landesregierung – Was unternimmt die Landesregierung gegen Antisemitismus, Rechtsextremismus und die verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates? – Drucksache 17/836 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion und für das Schlusswort der die Große Anfrage stellenden Fraktion eine zusätzliche Redezeit von fünf Minuten festgelegt. Das Wort erteile ich jetzt für die Fraktion der SPD dem Kollegen Dr. Boris Weirauch. – Bitte sehr, Herr Abg. Dr. Weirauch.

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