Siegfried Lorek
Bereits anerkannte Asylbewerber haben ein Aufenthaltsrecht. (Abg. Joachim Steyer AfD: Aus Drittstaaten! – Un- ruhe) Sie haben mir die Frage gestellt: Bereits anerkannte Asylbewerber – – (Abg. Joachim Steyer AfD: Aus Drittstaaten?) – Auch aus Drittstaaten. Auch anerkannte Asylbewerber aus Drittstaaten, auch der Afghane, auch der Syrer, dessen Leben bedroht ist und der hier anerkannt ist, auch der hat weiterhin ein Aufenthaltsrecht. (Zurufe von der AfD – Unruhe)
