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Michael Joukov

GRÜNE 09.03.2022 Sitzungen 17/31

Herr Staatssekretär, vielen Dank für Ihre Ausführungen. – Bekanntlich fliehen jetzt auch Menschen aus den sogenannten Volksrepubliken – Donezk und Luhansk – nach Westen. Und einige von ihnen, wenn nicht etliche, haben keine ukrainischen Papiere, sondern können sich nur mit Papieren aus diesen sogenannten Volksrepubliken ausweisen. Daher die Frage: Gab es schon solche Fälle, und, wenn ja, wie wird damit umgegangen? Ich vertraue darauf, dass die Landesregierung unbürokratisch mit solchen Fällen umgeht. Aber die praktische Frage lautet: Was sind die Mindestanforderungen an die Ausweisdokumente, die momentan angelegt werden?

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