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Daniel Lindenschmid

AfD 09.03.2022 Sitzungen 17/31

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine begann nicht, wie im kollektiven Gedächtnis der Welt verankert, am 24. Februar 2022. Nein, er begann spätestens am Nachmittag des Vortags, am 23. Februar um 16 Uhr, und zwar mit massiven Cyberattacken, sogenannten DDoS-Angriffen, auf die IT-Struktur der ukrainischen Regierung sowie zahlreicher ukrainischer Banken. Ebenfalls zum Einsatz kam und kommt noch immer sogenannte Wipermalware, welche Daten löscht und die Hardware zum Erliegen bringt. Dieser virtuelle Erstschlag war genau jener Startschuss für die Invasion, vor dem US-Geheimdienste kurz davor gewarnt hatten. Meine Damen und Herren, viele von uns erinnern sich noch genau, wie im Jahr 2003 mit angeblichen Erkenntnissen der US-Geheimdienste über in Wahrheit nicht existente Massenvernichtungswaffen der Einmarsch der Amerikaner in den Irak begründet wurde. Dieser im Übrigen ebenfalls völkerrechtswidrige Angriff machte der Weltöffentlichkeit auf drastische Weise klar: Angebliche oder tatsächliche Geheimdiensterkenntnisse sind immer mit einer gewissen Vorsicht zu genießen. Vielleicht war auch das einer der Gründe, warum die Ukraine die Warnungen zunächst, zumindest nach außen hin, nicht zu hundert Prozent ernst nahm. Wenn nun aber, wie der SPIEGEL vorgestern berichtete, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – kurz BSI – unter Berufung auf die Erkenntnisse eines vertrauenswürdigen Partners davor warnt, dass ein Angriff auf deutsche Hochwertziele schon bald bevorstehen könnte, dann müssen bei uns vor dem Hintergrund der russischen Vorgehensweise in der Ukraine alle Alarmglocken schrillen. (Beifall bei der AfD) Das BSI ruft in diesem Zusammenhang, wie es auch aus einem an die Abgeordneten ergangenen Schreiben ersichtlich ist, weiterhin die dritte von vier Warnstufen aus: die IT-Bedrohungslage 3 / Orange. Das bedeutet – Zitat –: Die IT-Bedrohungslage ist geschäftskritisch. Massive Beeinträchtigung des Regelbetriebs. Stufe 4 / Rot würde dann übrigens lauten – ebenfalls Zitat –: Die IT-Bedrohungslage ist extrem kritisch. Ausfall vieler Dienste, der Regelbetrieb kann nicht aufrechterhalten werden. Welche Ziele genau ins Visier genommen werden könnten, ist bei alldem schwer abzuschätzen. Klar ist aber mit Sicherheit eines: Der Cyberkrieg ist keine abstrakte Zukunftsvision mehr, sondern längst Realität. Da er ohne formelle Kriegserklärungen auskommt und in seinen Auswirkungen auch vor Landesgrenzen nicht zwingend haltmacht, können wir das Thema auch nicht einfach nur dem Bund überlassen, sondern müssen in Baden-Württemberg eigene Maßnahmen treffen. (Beifall bei der AfD) Es ist zu begrüßen, dass zumindest das Thema als solches bei der Landesregierung kein komplettes Neuland ist. Wir erinnern uns: Vor der letzten Landtagswahl wurde eigens noch eriode – 31. Sitzung – Mittwoch, 9. März 2022 schnell mit großem Tamtam eine Cybersicherheitsagentur auf den Weg gebracht. Was aber ist der aktuelle Stand dort? Der Homepage des Innenministeriums ist der Satz zu entnehmen: Im Laufe des Jahres 2022 ist der operative Start der Cybersicherheitsagentur geplant. Den Antworten der Landesregierung auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zufolge hat die Agentur aber große Probleme, Personal zu gewinnen, insbesondere – man höre und staune – im Bereich der IT-Fachkräfte, die, nebenbei bemerkt, nur etwa einem Drittel des vorgesehenen Personals entsprechen. Die restlichen Stellen entfallen u. a. auf Germanisten und Journalisten, die lediglich Grundkenntnisse in der IT vorweisen können müssen, also beispielsweise in der Lage sein sollten, Textverarbeitungsprogramme zu bedienen. (Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD) Immerhin: Es werden, fast schon überraschend, keine Beauftragten für gendergerechte Programmiersprache gesucht – zumindest bisher. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD – Zurufe der Abg. Oliver Hildenbrand und Petra Krebs GRÜNE – Ge- genruf des Abg. Thomas Blenke CDU – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Fasnet ist doch schon um!) Aber im Ernst: Wenn Ende 2021 erst 41 der vorgesehenen 83 Stellen besetzt waren, dann stellt sich doch vor allem eine Frage: Warum ist das so? Ein Grund dafür könnte sein, dass die Vergütung ausweislich des Stellenportals des Innenministeriums nach TV-L erfolgt und bei Vorliegen aller Voraussetzungen bis zu Entgeltgruppe 13 reicht. Diese sieht für Mitarbeiter mit jahrelanger Erfahrung am oberen Ende der Karriereleiter derzeit knapp 5 900 € brutto für altgediente Mitarbeiter vor. Das ist zwar mehr als das, was viele Menschen in unserem Land jemals verdienen werden, aber – und das ist der entscheidende Punkt – es ist eben auch weit unter dem, was IT-Fachkräfte in der freien Wirtschaft bekommen. Wir reden hier von durchschnittlichen Grundgehältern in derselben Höhe. Meine Damen und Herren, wer vor die Wahl gestellt wird, entweder bereits zu Beginn seiner Karriere 5 000 bis 6 000 € zu verdienen oder erst ab seiner Lebensmitte, der wird sich in aller Regel selbstverständlich für die erste Variante entscheiden. Genau vor diesem Problem steht hier offenbar die Landesregierung mit ihrem Möchtegernvorzeigeprojekt. Die logische Konsequenz lautet also: Wer eine Cybersicherheitsagentur aufbaut und dafür die besten Köpfe rekrutieren will, wird das nicht schaffen, wenn er nur Gehälter zahlt, die selbst für sehr erfahrene Fachleute unterhalb des durchschnittlichen Grundgehalts eines IT-Berufsanfängers in der freien Wirtschaft liegen. Wenn man das aber nicht will oder nicht kann, lautet die andere Option folgerichtig, die Cybersicherheitsagentur einzustampfen und die entsprechenden Aufträge an qualifizierte Firmen zu vergeben, die im Gegensatz zur Landesregierung offenbar auch in der Lage sind, branchenübliche Gehälter zu bezahlen. Alles dazwischen ist weder Fisch noch Fleisch und im besten Fall Steuergeldverschwendung. Im schlimmsten Fall (Daniel Lindenschmid) ist es vor allem eine Einladung an virtuelle Angreifer aus aller Welt. (Beifall bei der AfD) Liebe Kollegen, da es in der Politik leider unüblich ist, Fehler einzugestehen, wird eine 180-Grad-Wende in Sachen Cybersicherheitsagentur eher nicht stattfinden. Da brauchen wir uns nichts vorzumachen. Deswegen sind in der aktuellen Lage vor allem folgende drei Punkte wichtig: Erstens: Die Landesregierung muss umgehend die Gehaltsstrukturen der Cybersicherheitsagentur überarbeiten und an branchenübliche Maßstäbe anpassen. Zweitens: Die IT-Strukturen, die mit der Steuerung kritischer Infrastruktur verbunden sind, müssen im Rahmen von Insellösungen vom öffentlichen Internet abgekoppelt werden, um die Erfolgschancen für Eindringlinge zu minimieren. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Drittens: Die Landtags-IT muss endlich auf Vordermann gebracht werden. Wenn wir über Cybersicherheit reden, wird neben kritischer Infrastruktur auch die Politik als primäres, potenzielles Angriffsziel genannt. (Beifall bei der AfD) Ich möchte an dieser Stelle nicht öffentlich ins Detail gehen, aber die Fachpolitiker aller Fraktionen hier im Haus wissen, welche Mängel in den Sitzungen der interfraktionellen EDV-Arbeitsgruppe in den letzten Wochen genannt wurden und dass das – vorsichtig formuliert – im Jahr 2022 dem Land der Tüftler und Erfinder nicht gerecht wird. Meine Damen und Herren, die AfD-Fraktion wird selbstverständlich sämtliche Maßnahmen unterstützen, die geeignet sind, unser Land für ein Jahrhundert zu rüsten, in dem hybride Kriegsführung längst zur neuen Normalität geworden ist. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Thomas Blenke CDU)

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