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Daniel Born

02.02.2022 Sitzungen 17/27

Für die Landesregierung erhält Herr Minister Lucha das Wort. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Ab­ geordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben seit Anfang Oktober 2021 insgesamt 346 Covid-19-Ausbrüche mit 4 224 Fällen in Pflegeheimen an das Landesgesundheits­ amt übermittelt. Hierunter befinden sich 311 Todesfälle. Wir führen ein durchgängiges Monitoring durch. Trotz stark steigender Fallzahlen in der Bevölkerung ist das Infektions­ geschehen in den Einrichtungen verhältnismäßig moderat an­ gestiegen. Seit Kalenderwoche 52 liegt trotz eines enormen Fallzahlenanstiegs die Anzahl der Todesfälle im einstelligen Bereich. Das ist zurückzuführen auf die zunehmende Quote der Auf­ frischungsimpfungen, und es besteht ein Zusammenhang mit der Omikron-Variante und ihrem geringeren Anteil schwerer Verläufe. Zum Vergleich: Im Vergleichszeitraum Oktober 2020 – ohne Impfstoff – bis Kalenderwoche 4/2021 – mit fehlenden und sehr geringen Impfquoten – gab es 641 Ausbrüche mit 17 343 Fällen, hierunter 2 620 Todesfälle. Während der zweiten Welle standen ca. 50 % der Gesamtzahl von Todesfällen im Zusammenhang mit Pflegeheimen, heute sind es ca. 10 %. Generell belegen diese Zahlen den hohen Effekt der Impfung und der weiteren Schutzmaßnahmen, aber natürlich, selbst­ verständlich auch die Verletzlichkeit, die Vulnerabilität der Betreuten in diesen Einrichtungen. Bei fehlender Auffrischungsimpfung und wegen grundsätz­ lich geringerer Impfaktivität in Teilen dieser Gruppen sowie aufgrund des höheren Alters und vorliegender Grunderkran­ kungen sind – darüber habe ich Sie schon mehrfach informiert – Ausbrüche und tödliche Verläufe leider nicht gänzlich ver­ meidbar. (Minister Manfred Lucha) Zu Ihrem ferner angesprochenen Punkt der Impfquoten hier die Meldedaten nach § 28 b des Infektionsschutzgesetzes für Januar 2022: Uns liegen Daten von 1 348 der 1 541 vollstati­ onären Pflegeeinrichtungen vor. Wir können die Einrichtun­ gen leider nicht zur Meldung zwingen; das Infektionsschutz­ gesetz sieht keine Sanktionen bei Nichtmeldung vor. Die Impfquote bei den Bewohnern: Wir haben – Stand heute – bei 92,4 % eine Grundimmunisierung, 77,5 % haben eine Auffrischungsimpfung. Die Impfquoten der Beschäftigten liegen bei 86,3 % mit ei­ ner Grundimmunisierung und 51,4 % mit einer Auffrischungs­ impfung. Die Impfquoten für die Grundimmunisierung liegen jeweils deutlich über den Impfquoten in den korrespondierenden Al­ tersgruppen. Die Quote der Auffrischungsimpfung bei Be­ schäftigten liegt leicht unter der Impfquote in den korrespon­ dierenden Altersgruppen. Das ist ja nichts Neues; wir haben Ihnen diese Frage ja schon einmal in einem anderen Rahmen beantwortet. Mangelnde Impfangebote? Das Land hat seit September 2021 intensiv und mehrfach die Einrichtungen angeschrieben. Die Chronologie der von Ihnen zitierten Institutionen in Rastatt und Gaggenau sowie der Institution in Waldhausen, über die ich Sie letzte Woche informiert habe, ist exemplarisch. Wir haben auf die Möglichkeiten aufmerksam gemacht, die mo­ bilen Impfteams in Anspruch zu nehmen. Die Aktivitäten wer­ den auch detailliert in den Antworten auf die Kleinen Anfra­ gen, die Sie in Copy-and-paste-Manier zur Impfsituation in den Kreisen stellen, aufgeführt. Die Heimaufsichten und Gesundheitsämter haben mehrere Abfragerunden zu Impfquoten und zum Unterstützungsbedarf durch die mobilen Impfteams durchgeführt. Die weit überwie­ gende Mehrheit von 85 % berichtete dabei über keinerlei Schwierigkeiten. Den anderen konnte durch die Heimaufsich­ ten, durch die Pandemiebeauftragten, durch das Ministerium selbst oder durch die Taskforce „Impfen“ abgeholfen werden. Es gab und gibt durchaus vielfältige Gründe, warum Impfun­ gen und Auffrischungsimpfungen nicht in Anspruch genom­ men worden sind: verschlechterte Allgemeinzustände, Aus­ bruchsgeschehen, Neuaufnahmen, die für Auffrischungen noch nicht infrage kommen. Es gibt auch die Situationen, dass Be­ wohner und Betreuer die Impfung ablehnen und dass junge Frauen aufgrund von Fehlinformationen der Impfung skep­ tisch gegenüberstehen. Das sind alles Diskussionen, die wir schon geführt haben. Etwaige fehlende Impfangebote sind oder wären keine Erklä­ rung für geringere oder zu geringe Impfquoten. Das belegen auch die Antworten auf die Kleinen Anfragen. Im gleichen Bezirk gibt es Einrichtungen mit sehr hohen Impfquoten und Einrichtungen mit niedrigen Impfquoten. Es wurde niemand von den mobilen Impfteams vergessen. Die waren alle in der­ selben Applikation. Die Quoten der Grundimmunisierung und der Auffrischungs­ impfungen in einer Einrichtung korrespondieren nicht zwangs­ läufig. Die Schlussfolgerung „Hohe Quote Grundimmunisie­ eriode – 27. Sitzung – Mittwoch, 2. Februar 2022 rung, und die geringe Quote beim Booster bestehe aufgrund eines Mangels an Impfangeboten“ ist falsch. Auf den Punkt gebracht: Die Einrichtungen melden bei den Impfangeboten keine Schwierigkeiten. Es gibt keine fehlenden Angebote. Die Heimaufsichten und Gesundheitsämter melden uns: kei­ ne Schwierigkeiten bezogen auf etwaige fehlende Angebote. Die Verbände der Leistungserbringer in der Taskforce „Lang­ zeitpflege und Eingliederungshilfe“ melden: keine Schwierig­ keiten bezogen auf fehlende Impfangebote. Sie verzeihen mir: Nur die SPD-Fraktion sieht aus sicherer Distanz zur operati­ ven Ebene mangelnde Impfangebote als ursächlich für gerin­ ge Impfquoten an. Das ist aber nicht richtig.

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