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Andreas Deuschle

CDU 02.02.2022 Sitzungen 17/27

Herr Präsident, liebe Kolle­ ginnen und Kollegen! Keine Frage: Die Politik steht in die­ sen Zeiten ganz besonders im Fokus der öffentlichen Beob­ achtung, und jede Verfehlung, jeder Missgriff eines einzelnen Politikers, eines Einzelnen von uns ist derzeit ein weiterer Tropfen Öl ins Feuer der öffentlichen Debatte über „die da oben“. (Zuruf des Abg. Udo Stein AfD) Laut einer Umfrage der Körber-Stiftung vom vergangenen Herbst vertrauen nur 50 % der Deutschen der Demokratie, 32 % den Institutionen des Deutschen Bundestags und der Bundesregierung und gerade einmal 20 % den politischen Par­ teien. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Ja, sie müssen uns beschäf­ tigen, und hier müssen wir auch konkret etwas bewegen, um die Integrität von Regierung und Parlament so gut es geht si­ cherzustellen. Auch wenn wir hier im Landtag tatsächlich nur an relativ kleinen Schrauben drehen können: Da, wo wir Vor­ kehrungen treffen können, treffen wir sie in Baden-Württem­ berg. Ich möchte an das Transparenzregistergesetz erinnern, das im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist. Baden-Würt­ temberg war das erste Bundesland, das die Interessenvertre­ tung gegenüber Parlament und Regierung in dieser Form ge­ setzlich geregelt hat. eriode – 27. Sitzung – Mittwoch, 2. Februar 2022 Auch die Transparenzregelungen werden wir anpacken. Ziel ist es, mehr Transparenz mit Blick auf Nebeneinkünfte von uns Abgeordneten zu erreichen. So haben wir es im Koaliti­ onsvertrag vereinbart, und so werden wir es auch umsetzen. Genauso, wie wir die Nebentätigkeiten von uns Abgeordne­ ten noch transparenter gestalten werden, werden wir auch die Karenzzeiten für Mitglieder der Landesregierung angehen. Auch das haben wir im Koalitionsvertrag deutlich zum Aus­ druck gebracht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich in der heu­ tigen Debatte eines klar sagen: Politikerinnen und Politiker sollten einen Querschnitt der arbeitenden Bevölkerung in Par­ lament und Regierung repräsentieren. Deshalb können und deshalb sollen sie auch aus der freien Wirtschaft kommen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Sie müssen nach unserer Überzeugung auch dorthin wieder zurückgehen können, wenn ihre Amtszeit endet. (Zuruf des Abg. Udo Stein AfD) Darauf haben sie, darauf haben wir alle ein grundgesetzlich verbrieftes Recht, nämlich das Recht auf Berufsfreiheit, und wir haben einen Anspruch. Davon – davon bin ich überzeugt – profitieren am Ende beide Seiten, Wirtschaft und Politik. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Wir sollten deshalb gute, wohlüberlegte Regeln finden, wenn wir einen Politikbetrieb wollen, der auch im Blick auf die be­ ruflichen Hintergründe und Erwerbsbiografien vielfältig ist. Es geht um Regeln, die deshalb zwei Dinge leisten müssen: Einerseits muss der Wechsel in die Wirtschaft möglich blei­ ben, andererseits – da haben Sie recht – ist sicherzustellen, dass die Integrität der Landesregierung nicht infrage gestellt wird, wenn es zu einem solchen Wechsel kommt. Niemand soll sich den Abschied aus der Politik mal eben so versilbern oder Amtswissen in der Privatwirtschaft verwerten können, das er aufgrund seiner Stellung in der Landesregie­ rung erworben hat. Deswegen hat die SPD heute einen Aufschlag gemacht, wie eine solche Regelung aussehen könnte, einen Aufschlag, der sich im Wesentlichen – Sie haben es eben eingeräumt, Herr Kollege Stoch – an den Regelungen im Bund orientiert, einen Aufschlag, der sich im Übrigen auch daran orientiert, was wir in unserem Koalitionsvertrag vereinbart haben. Auch im Koalitionsvertrag von Grün-Schwarz ist von einer Karenzzeit von bis zu 18 Monaten die Rede. Auch im Koali­ tionsvertrag von Grün-Schwarz ist zur Prüfung von Interes­ senkonflikten ein unabhängiges Beratergremium vorgesehen. (Abg. Sascha Binder SPD: Das heißt, ihr habt von unserem Gesetzentwurf von 2020 abgeschrieben!) – Nein, wir waren schneller. Der ist etwas älter als Ihr Vor­ schlag. (Lachen des Abg. Sascha Binder SPD – Abg. Dr. Bo­ ris Weirauch SPD: Als 2020? – Abg. Sascha Binder SPD: Von 2020 ist unser Gesetzentwurf!) (Andreas Deuschle) Selbst das, was die Bundesregierung gemacht hat, ist – Sie ha­ ben es eben selbst eingeräumt – mehr als sieben Jahre alt. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Deshalb ist das nicht Ihr Vorschlag, sondern, wenn überhaupt, der der Bundesregierung. Sie haben da kein Alleinstellungs­ merkmal auf die Urheberschaft. Die Koalition hat also sehr konkrete Vorstellungen, wie wir die Karenzzeit von Mitgliedern der Landesregierung nach ih­ rer Amtszeit gestalten können. Wir freuen uns, dass die SPD im Grundsatz mit uns übereinstimmt. Aber – jetzt kommt es – Gesetzentwürfe sollten eben mehr sein als Copy-and-paste. Wenn Sie schauen, wie es der Bund oder wie es andere Bundesländer handhaben, dann schauen Sie genau hin. Neben den Karenzzeiten haben der Bund wie auch einige Bundesländer für ehemalige Regierungsmitglie­ der die Nachversicherung bei der Rente geregelt. Die Minis­ terinnen und Minister, die keine volle Legislaturperiode im Amt bleiben, können beantragen, in der Rentenversicherung nachversichert zu werden. Wir haben es schon bei der Wahlrechtsreform erlebt: Sie pi­ cken sich ein für die Presse geeignetes Thema heraus – in die­ sem Fall war es die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre –, und alles andere interessiert Sie nicht. Auf Details kommt es bei Ihnen nicht an. Das ist nicht unser Anspruch. Ich finde, wenn wir das Minis­ tergesetz angehen, dann machen wir das richtig. Diese Zusa­ ge kann ich Ihnen heute geben. Wir werden noch vor Ostern einen Gesetzentwurf zur Änderung des Ministergesetzes vor­ legen. Den vorliegenden Gesetzentwurf von Ihnen können wir nicht mittragen. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen)

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