Hans-Peter Storz
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der heutigen zweiten Lesung gibt es aus unserer Sicht im Vergleich zur ersten Lesung im September des vergangenen Jahres nicht mehr viel zu sagen. Ich werde mich daher sehr kurz halten. Wir seitens der SPD erachten eine flexible Lösung für sinnvoll, die Mensch und Natur, also Anglerinnen und Anglern, aber auch der Ökologie gleichermaßen gerecht wird. Aus diesem Grund haben wir auch die Aufhebung des ehrlicherweise sehr pauschalen Angelverbots bei Nacht durch das Gerichtsurteil begrüßt. Nichtsdestotrotz kann ich nur wiederholen, was bereits Kern meiner ersten Einschätzung war, nämlich dass es hierzu – da denken wir jetzt anders als die AfD-Fraktion – keiner Gesetzesänderung bedarf. Es genügt bereits, die Landesfischereiverordnung anzupassen. Diese Änderung ist bereits in der Umsetzung und muss sich nun als neue Regelung in der Praxis bewähren. Im Allgemeinen kann man eine Aufhebung des Nachtangelverbots einerseits sowie die Erhöhung der Anforderungen an die Fischerei andererseits perspektivisch durchaus als sinnvoll erachten. Allerdings gilt es, jetzt zunächst einmal abzuwarten und zu evaluieren, inwiefern die neuen Regelungen dann auch wirklich praxistauglich sind. Dazu gehören z. B. auch fachliche und rechtliche Fragen wie jene nach der Anerkennung der Anglerscheine für Anglerinnen und Angler aus anderen Ländern oder die Frage nach dem Umgang mit der Angelerlaubnis in Naturschutzgebieten. Ist das Angeln in empfindlichen Naturschutzgebieten sowie das Angeln bei Nacht bislang schon ausreichend gut in der Schutzgebietsverordnung ausgeschlossen, oder sollte man hier noch nachbessern? Das wird man sehen. (Abg. Anton Baron AfD: Das ist der Punkt!) Weiterhin gilt es, Brutzeiten sowie sensible Ufer, Uferbereiche und Arten auch künftig gut zu schützen, was ein Angelverbot einschließt, wenn dort seltene Tier- und Pflanzenarten vorkommen, die keine Störung vertragen. Der Kollege Pix hat darauf schon hingewiesen. Wir sind uns nach wie vor sicher, dass der übergroßen Mehrheit der Anglerinnen und Angler ökologisch gesunde und hochwertige Gewässer ein Herzensanliegen sind und dass alle Verständnis zeigen, wenn in solchen Gebieten bzw. zu bestimmten Zeiten nicht geangelt werden darf. Die übergroße Mehrheit der Anglerinnen und Angler geht ihrer Leidenschaft nach meiner Einschätzung und Erfahrung verantwortlich und durchaus pflichtbewusst nach. eriode – 26. Sitzung – Mittwoch, 26. Januar 2022 (Abg. Anton Baron AfD: Richtig! Eigenverantwor- tung!) Abschließend möchte ich diese zweite Lesung zum Anlass nehmen, um im Namen der SPD-Landtagsfraktion klarzustellen, dass wir durchaus eine Novellierung des Landesfischereigesetzes wünschen, denn auch wir sehen Optimierungspotenzial. Allerdings wollen wir die Optimierung richtig lösen. Beispielsweise sehen wir die derzeitige Altersgrenze für den Jugendfischereischein als nicht mehr zeitgemäß an und setzen uns für eine Absenkung von zehn auf sieben Jahre ein. Wir werden diesen Punkt nicht aus dem Auge verlieren und künftig daran arbeiten, dass auch die Grünen diesem Vorschlag zustimmen werden. Den vorliegenden Gesetzentwurf der AfD-Fraktion lehnen wir ab. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU)
