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Daniel Born

26.01.2022 Sitzungen 17/26

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Landesregierung – – (Abg. Jonas Hoffmann SPD zu Abg. Daniel Linden- schmid AfD: Ein inhaltliches Argument wäre auch super gewesen! – Gegenruf des Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Hatten wir in der ersten Lesung!) – Bitte, was? (Abg. Rüdiger Klos AfD: Es gab einen Zwischenruf!) eriode – 26. Sitzung – Mittwoch, 26. Januar 2022 – Das war noch ein Nachdialog. – Für die Landesregierung erteile ich nun Herrn Minister Strobl das Wort. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der vorliegende Gesetzentwurf zum E-Government-Gesetz enthält im Wesentlichen Änderungen zu drei Themen. Erstens soll eine verpflichtende Regelung für die Behörden zu Open Data eingeführt werden. Zweitens sollen die Behörden verpflichtet werden, bei der elektronischen Abwicklung von Verwaltungsverfahren keine Originale mehr einfordern zu dürfen. Zum Dritten soll die zusätzliche elektronische Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen eingeführt werden. Diese Themen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind auch für die Landesregierung und die Regierungsfraktionen wichtige Punkte. Herr Abg. Jonas Hoffmann hat in seinem fachkundigen Beitrag die Frage gestellt, warum sich die Koalition so kritisch mit diesem Gesetzentwurf auseinandersetzt, enthalte er doch die richtigen Fragen. Das ist richtig, Herr Abgeordneter. Was dieser Gesetzentwurf der FDP/DVP allerdings nicht enthält, sind ausreichende Antworten auf die gestellten Fragen. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Das ist beispielsweise bei der Abschätzung der finanziellen Folgen der Fall: vollkommene Fehlanzeige im vorliegenden Gesetzentwurf. Das hat auch die Bürgerbeauftragte erwähnt. Ich kann nur sagen: Wünschen kann man sich freilich vieles; seriöse Politik allerdings schaut auch auf eine ausreichende Finanzierung. (Abg. Anton Baron AfD: Sie hätten Änderungsanträ- ge einreichen können, Herr Strobl! Das wäre seriöse Politik gewesen!) So konnte auch der Normenkontrollrat keine Prüfung des Erfüllungsaufwands vornehmen. Dabei wäre es interessant gewesen, zu wissen, was die Landesverwaltung oder etwa auch was die Kommunen aus der Sicht der FDP/DVP-Fraktion an einmaligen oder dauerhaften Kosten erwarten würden. Das gehört zu seriöser Politik schon auch dazu, dass man irgendwie erklärt, wie die Wünsche finanziert werden sollen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Jonas Hoffmann SPD: Scheinargument!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, die EnBW etwa weist auf die Wichtigkeit von zusätzlichen Metadaten hin. Aber auch hier ergeben sich Fragen, die beantwortet werden müssen. Mit dem Gesetzentwurf ergeben sich noch weitere Fragen – die kommunalen Landesverbände haben das sehr konkret ausgeführt –, etwa zur Gefährdung der Sicherheit kritischer Infrastrukturen durch die Kombination offener Datendienste. Sicherheit von Daten, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist etwas, was dieser Landesregierung und dieser Koalition schon wichtig ist. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Da unterscheiden wir uns möglicherweise von der FDP. (Minister Thomas Strobl) Auch die geplante Änderung bei der Vorlage von Originaldokumenten bei elektronischer Verfahrensabwicklung erscheint zunächst einleuchtend. Allerdings wird das erst dann gut möglich sein, wenn das Onlinezugangsgesetz umgesetzt und die Register vernetzt sind. Wir werden die Möglichkeit der Vorlage von Originalen also noch eine Zeit lang brauchen, um Zweifel an der Echtheit von Dokumenten beseitigen zu können. Auch das hat etwas mit Seriosität und Sicherheit zu tun. Das ist dieser Koalition und dieser Landesregierung wichtig, der FDP offensichtlich nicht so sehr. Die Digitalisierung der Verkündung und Bekanntgabe von Rechtsakten soll aus einem Guss und in sich schlüssig erfolgen. Technische Insellösungen sollten wir vermeiden. Das ist ein dritter Schwachpunkt, nämlich dass dieser Gesetzentwurf mit Insellösungen arbeitet. Was wir aber brauchen, ist eine konsistente Gesamtlösung. (Zuruf von der FDP/DVP: Da warten wir noch lan- ge!) Im Übrigen: Für die elektronische Gesetzesverkündung braucht es eine Verfassungsänderung. Frau Abg. Isabell Huber hat Sie zu Gesprächen über eine solche Verfassungsänderung eingeladen. (Zuruf: Genau!) Ich fände es gut, wenn es für eine solche Verfassungsänderung eine möglichst breite Mehrheit im Landtag von Baden-Württemberg geben würde. Selbstverständlich ist auch die FDP/DVP-Fraktion herzlich eingeladen, sich dieses Mal konstruktiv als Opposition einzubringen. Wir stellen die Verfassungskompetenz des Innenministeriums für diese Gespräche im Landtag zwischen den Fraktionen selbstverständlich gern zur Verfügung. Noch zwei Anmerkungen zu den in der Ausschussberatung vorgelegten Anträgen: Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, der sich insbesondere mit dem Thema Datenschutz auseinandersetzt, nimmt die aus der Sicht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wesentlichen Punkte auf. Die anderen soeben angesprochenen inhaltlichen Fragen bleiben allerdings weiterhin unbeantwortet. Der Gesetzentwurf springt also insgesamt zu kurz. Er ist nicht abgestimmt, er ist nur Stückwerk, und er ist vor allem nicht durchfinanziert. Der Entschließungsantrag der SPD-Fraktion zu Lizenzierungsmodellen vermag unter dem Aspekt „Open Data“ nicht zu überzeugen, ist doch gerade die freie und damit auch kostenfreie Datenbereitstellung das entscheidende Merkmal bei Open Data – darauf hat Herr Abg. Karrais zu Recht hingewiesen –, zumal die großen Gewinne, von denen im Antrag der SPD gesprochen wird, erst im Nachhinein feststehen, sodass eine Beteiligung vorab daran schwierig werden dürfte. Es ist wieder einmal so, dass die SPD Geld ausgeben möchte, das sie noch gar nicht hat. Abschließend halte ich somit fest: Die Grundintention des Gesetzentwurfs, der viele Themen aus unserem Koalitionsvertrag aufnimmt, scheint auf den ersten Blick sinnvoll zu sein. Eine gute, seriöse, abgestimmte, finanzierbare gesetzgeberische Lösung sieht aus den dargestellten Gründen allerdings anders aus. Wir brauchen eine Lösung aus einem Guss, eine iode – 26. Sitzung – Mittwoch, 26. Januar 2022 Lösung, die mit allen Beteiligten abgestimmt ist. Gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut gemacht. Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat auch der Landtagsausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen empfohlen, den Gesetzentwurf der FDP/DVP abzulehnen. Ich würde darum bitten, dieser Empfehlung des Landtagsausschusses zu folgen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)

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