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Daniel Lindenschmid

AfD 26.01.2022 Sitzungen 17/26

Herr Präsident, liebe Kollegen! Wir, die AfD-Fraktion, haben unsere Position zum Thema „Elektronische Verwaltung“ schon mehr als einmal zum Ausdruck gebracht. Was wir brauchen, ist kein Sammelsurium von gut klingenden Schlagworten, sondern sind Ergebnisse, die für den Normalbürger greifbar sind. Das bedeutet mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung. Das könnte schon längst Realität sein, wenn es die Landesregierung mit diesem Ansinnen ernst meinen würde. Ich habe es bereits Ende letzten Jahres an dieser Stelle gesagt: Das Ziel, das die FDP/DVP-Fraktion mit dieser Gesetzesänderung anstrebt, ist nichts anderes als ein Transparenzgesetz, etwas, worauf wir, die AfD-Fraktion, im Einklang mit zahlreichen Bürgerrechtsorganisationen schon lange bestehen. (Vereinzelt Lachen bei den Grünen) Mit vielen Jahren Verspätung wird dieses Thema nun diskutiert. Baden-Württemberg hat schon lange den Anschluss verpasst und läuft jetzt hinterher. Ein aktuelles Beispiel zur Digitalisierung ist eine Provinzposse aus Freiburg. Dort stockt derzeit der Ausbau des Glasfasernetzes, weil die Telekom, um Baumwurzeln zu schützen, die für schnelles Internet nötigen Kabelstränge nach dem Willen des Gartenamts am besten im Zickzackkurs durch die Straßen verlegen soll. (Abg. Jonas Hoffmann SPD: Hat das etwas mit dem Gesetzentwurf zu tun?) Da das zu aufwendig und zu teuer wäre und diese Vorgehensweise außerdem wiederum vom Tiefbauamt untersagt wurde, zog man ein Verlegen in sogenannter Mindertiefe in Betracht, also 40 statt 60 cm unter der Oberfläche. (Abg. Jonas Hoffmann SPD: Was hat das mit dem Gesetzentwurf zu tun?) (Daniel Lindenschmid) Dafür allerdings fehlte dann jedoch die Genehmigung der Stadt. Als wäre das nicht schon absurd genug, kommt noch erschwerend hinzu, dass in Freiburg eine Regelung existiert, der zufolge pro Baukolonne und Tag nur eine Grube von maximal 50 m Länge ausgehoben werden darf, obwohl deutlich mehr möglich wäre. Das führt dann dazu, dass ab 50 m eine neue Grube geöffnet werden muss, allerdings erst – das ist kein Witz –, wenn die alte Grube geschlossen wurde. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Das habe ich mir gedacht!) Meine Damen und Herren, das ist doch absurd. Dieses Beispiel zeigt exemplarisch, warum Baden-Württemberg in Sachen Digitalisierung hinterherhinkt. Wir leisten uns Baumbeauftragte, aber wir sind unfähig, Glasfaser und 5G so auszubauen, wie es für ein Erste-Welt-Land im Jahr 2022 angemessen wäre. (Beifall bei der AfD – Abg. Jonas Hoffmann SPD: Was hat das mit Open Data zu tun?) Aber, liebe Kollegen, es hilft ja alles nichts: Solange die AfD nicht in Regierungsverantwortung ist, so lange müssen wir uns wohl damit abfinden, dass unsere Anträge abgelehnt, aber Jahre später mehr oder weniger kopiert werden. (Vereinzelt Lachen) So, wie unser Gesetzentwurf zur Erweiterung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes im Jahr 2018 abgelehnt wurde, so wird auch heute, im Jahr 2022, der Gesetzentwurf der FDP/ DVP zur Förderung der elektronischen Verwaltung von den Regierungsfraktionen abgelehnt werden. Wir können gespannt sein, unter welchem Titel und in welchem Jahr sich die Landesregierung dann endlich bequemen wird, ebendiese Initiativen der Oppositionsparteien selbst aufzugreifen. Hoffentlich werden Sie dann nicht aus Gewohnheit bei diesen Themen auch Ihren eigenen Gesetzentwurf ablehnen. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der AfD) Wir halten es jedenfalls für begrüßenswert, dass die FDP/DVP mit ihrem Änderungsantrag die Wünsche des Landesdatenschutzbeauftragten übernimmt, und meinen, wir sollten nun mit dem ersten Schritt für Open Data in Baden-Württemberg nicht länger warten. Die AfD-Fraktion stimmt daher dem FDP/DVP-Gesetzentwurf zu. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

Alle Reden von Daniel Lindenschmid Protokoll ↗