Jonas Hoffmann
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich arbeite seit 20 Jahren im IT-Bereich; daher kann ich sagen: Der von der FDP/DVP vorgelegte Gesetzentwurf hat es in sich. Deswegen verstehe ich auch nicht die Kritik der Regierung, das sei irgendwie alles flach oder irgendwie so etwas; (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) denn es werden hier wichtige Fragen gestellt. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP sowie des Abg. Daniel Lindenschmid AfD) Es geht um Open Data, also um die Zurverfügungstellung von Daten, die von Land und Kommunen erhoben werden, welche für Forschung, Wirtschaft und Kommunen wichtig sind, vor allem auch für Entscheidungsträger. Hierbei geht es um Geodaten, Bevölkerungsdaten, auch Daten von öffentlichen Haushalten. Für Open Data braucht es einen Rahmen, der Rechtssicherheit, Datenschutz, fairen Wettbewerb und Realisierbarkeit sicherstellt. Dass wir Daten „open“ – also öffentlich – stellen wollen, ist, glaube ich, hier in diesem Haus Konsens. Ich habe auf jeden Fall nichts Gegenteiliges gehört. Das heißt also, es geht nicht um das Ob, sondern um das Wie. Das Wie ist das Thema; und dieses Thema ist komplex, vielschichtig und zukunftweisend. Deswegen bedanken wir uns bei der FDP/DVP für diesen Gesetzentwurf. Wir hätten gern mit Ihnen über den Rahmen diskutiert, aber das hat ja nur in geringem Maß stattgefunden. Auch Ihre Ausführungen hier haben aus meiner Sicht jetzt kein echtes Interesse an diesem Thema deutlich werden lassen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Wir hätten gern mit Ihnen darüber diskutiert, wie wir die Kommunen befähigen, diese Daten zur Verfügung zu stellen, und wie eine echte Digitalisierung im Land und in den Kommunen sichergestellt werden kann, z. B. – da möchte ich auch konstruktiv sein – über Behörden, die landesweit die Sammlung, Aufarbeitung, Speicherung, Veröffentlichung übernehmen und den Kommunen als Dienstleister zur Verfügung stehen, oder mit Stellen in kommunalen Strukturen, die einerseits das Thema „Open Data“ machen, sich aber auch um eine echte Verwaltungsdigitalisierung bemühen. Auch hier muss zwingend nachgesteuert werden, denn wir werden – so, wie es aussieht – bis Ende 2022 nicht erreichen, dass die Verwaltungsdigitalisierung endlich funktioniert. Wenn der Bürger zwar online den Antrag stellen kann, diesen dann aber ausdrucken und per Post in die Behörde schicken muss, dann ist da keine Digitalisierung erreicht. Da gehen die Bürger zu Recht auch nicht mit. (Jonas Hoffmann) Wir hätten gern darüber diskutiert, wie wir sicherstellen können, dass die Daten nicht durch gezielte Fälschung missbraucht werden, und wie wir einen ausreichenden Datenschutz sicherstellen können. Denn hier geht es auch nicht nur darum, ob man anonymisiert und pseudonymisiert, sondern wie. Hier ist auch besondere Sorgfalt gefragt; denn heute reichen wenige Datenpunkte, um Rückschlüsse auf Personen zu ermöglichen. Auch wäre es wichtig, darüber zu diskutieren, unter welchen Lizenzmodellen, auf welchen Plattformen, unter welchen APIs – also Schnittstellen für Drittsysteme – und unter welchen Standards diese Daten zur Verfügung gestellt werden. Aber, wie gesagt, die Debatte hat im besten Fall im kleinsten Rahmen stattgefunden. Was uns, der SPD-Fraktion, in diesem Gesetzentwurf fehlt, ist eine Gemeinwohlorientierung. Es muss sichergestellt werden, dass Open Data zum Schluss nicht nur ausländischen Konzernen hilft, ihre Marktmacht weiter auszubauen, sondern für hiesige Start-ups zum Booster wird. Denn wenn Microsoft, Google oder Meta – also Facebook, Instagram und Whatsapp – ihre Marktmacht mit diesen Daten ausbauen, wird in Baden-Württemberg, in Deutschland kein neuer Arbeitsplatz entstehen, und das Land bekommt dadurch auch keine zusätzlichen Spielräume. Im Gegenteil, baden-württembergischen Startups könnte dadurch sogar der Markteinstieg erschwert werden, und es bleibt bei wenigen marktbeherrschenden Konzernen. Die oben genannten Lizenzmodelle könnten dabei helfen, die gewerbliche Nutzung zu regeln und einen fairen Wettbewerb zu schaffen. Gleichzeitig könnten sie auch einen finanziellen Beitrag für die Digitalisierung der Behörden liefern. Diese Fragen müssen beantwortet werden, technisch sowie ordnungsrechtlich. Diese Fragen sind auch im Gesetzentwurf nicht endgültig beantwortet. Wir hätten gern mit Ihnen darüber diskutiert und auch gern gewusst, liebe Regierung, wie Sie diese Fragen lösen wollen. Denn außer Kritik kam an konstruktiven Vorschlägen nicht viel. Und die Frage nach den Koordinatoren – es tut mir leid – ist für mich nicht nachvollziehbar. Im Koalitionsvertrag steht der Begriff „digital“ 340-mal. Aber von praktischer Umsetzung ist bisher noch nicht viel zu sehen. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP) Auch Sie wollen ein Open-Data-Gesetz vorlegen. Das haben Sie noch einmal wiederholt. Es steht, wie gesagt, auch im Koalitionsvertrag. Wir sind wirklich gespannt, wie Sie so weitgehende Änderungen an diesem Gesetz machen würden. Ich persönlich gehe davon aus, dass es nicht im großen Stil von dem abweichen wird, was hier vorgelegt wurde. Wir glauben, der Gesetzentwurf der FDP/DVP wäre eine gute Grundlage dafür gewesen, alles zu diskutieren. Das hat nicht funktioniert. Wir werden dem Gesetzentwurf trotzdem zustimmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Schönen Tag! (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) eriode – 26. Sitzung – Mittwoch, 26. Januar 2022
