Dr. Hans-Ulrich Rülke
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stimme meinem Vorredner, dem Kollegen Binder, insoweit zu: Das Wahlrecht, das wir in Baden-Württemberg traditionsgemäß – seit Jahrzehnten – haben, hat Vor- und Nachteile. Eines ist allerdings klar: Dieses Wahlrecht – vielleicht dieses nicht allein, sondern auch andere Faktoren – hat dazu geführt, dass wir in diesem Parlament einen Frauenmangel haben, der so nicht hinnehmbar ist. (Abg. Anton Baron AfD: Und bei den Grünen?) Aus diesem Grund sind wir, die FDP/DVP, als Partei, als Fraktion auch bereit, das Wahlrecht zu ändern, und hoffen, dass diese Wahlrechtsänderung dem Problem tatsächlich abhilft. Es bleibt abzuwarten, ob die hohen Erwartungen dann erfüllt werden. Deshalb sind wir bereit, die Zweitstimme einzuführen. Wir sind bereit, geschlossene Listen einzuführen. Und wir sind auch dafür, die Landesverfassung so zu ändern, dass bei der nächsten Landtagswahl 2026 das aktive Wahlrecht für 16-Jährige möglich wird. Allerdings stellt sich die Frage nach Risiken und Nebenwirkungen einer solchen Wahlrechtsreform. Wir übernehmen für die Landtagswahl in Baden-Württemberg im Grunde das Bundestagswahlrecht, ein Wahlrecht, das dazu geführt hat, dass die Zahl der Abgeordneten im Deutschen Bundestag mittlerweile auf 736 angeschwollen ist – die angestrebte Regelgröße liegt bei 598 Abgeordneten. Wir hatten ja noch das Glück, dass sich die Umfrageergebnisse für die Union am Ende in etwas weniger katastrophale Gefilde entwickelt haben und sich dies entsprechend im Wahlergebnis niedergeschlagen hat. Andernfalls hätte es durch den Hebeleffekt der CSU möglich sein können, dass der Deutsche Bundestag auf eine Größenordnung von etwa 1 000 Abgeordneten angeschwollen wäre. Die öffentliche Diskussion, die dies ausgelöst hätte, kann man sich, glaube ich, vorstellen. Vor diesem Hintergrund halten wir es für nicht angemessen, jetzt einfach das Bundestagswahlrecht zu übernehmen, ohne weitere Vorkehrungen zu treffen. (Abg. Anton Baron AfD: Richtig!) Deshalb kann ich für meine Fraktion sagen: Wir tragen es mit, die Zweitstimme einzuführen. Wir tragen es mit, vor der nächsten Landtagswahl geschlossene Landeslisten einzuführen. Und wir tragen es auch mit, die Landesverfassung so zu ändern, dass 16-Jährige das aktive Wahlrecht bekommen. Wir erlauben uns aber, in den jetzt beginnenden Gesetzgebungsprozess einen Änderungsantrag einzubringen mit der iode – 25. Sitzung – Mittwoch, 22. Dezember 2021 Zielsetzung, die Zahl der Wahlkreise von 70 auf 60 zu reduzieren. Alle Diskussionen um das Wahlrecht insbesondere auf Bundesebene haben ergeben, dass es nur einen wirklich rechtssicheren und effektiven Weg gibt, eine überdimensionale Entwicklung bei der Zahl der Abgeordneten zu begrenzen – nämlich diesen. Darüber wurde im Bundestag des Öfteren diskutiert, und es wurde im Wesentlichen auf Betreiben der CSU verhindert. Die Diskussion ist ja nicht zu Ende; auch jetzt wird im Bundestag weiter darüber diskutiert. Ich sage Ihnen voraus: Das Ergebnis wird sein, dass man irgendwann die Zahl der Bundestagswahlkreise reduzieren muss, weil das der einzig wirksame Weg ist, um ein weiteres Anschwellen des Parlaments zu verhindern. Deshalb, glaube ich, können wir im Landtag von Baden-Württemberg nicht einfach das Wahlrecht ändern und sagen: „Na ja, dann haben wir am Ende statt der vorgesehenen Regelgröße von 120 Abgeordneten über 200“, sondern das wird uns dann möglicherweise irgendwann auf die Füße fallen. Diejenigen, die das Wahlrecht ändern und die Zahl der Wahlkreise gleich lassen, mit unterschiedlichen Begründungen – – Wir haben schon einmal eine Aktuelle Debatte dazu geführt und festgestellt: Die Grünen sind, wenn man es sehr positiv formuliert, Herr Kollege Schwarz, lernfähig – lernfähig in dem Sinn, dass man in der Opposition eine deutliche Reduzierung der Wahlkreise gefordert hat und dann in Regierungsverantwortung frei nach Konrad Adenauer sagt: „Was interessiert uns unser dummes Geschwätz von gestern? Heute sind wir klüger. Heute sehen wir die Segnungen eines großen Parlaments; denn ein großes Parlament führt ja zu vielen Abgeordneten.“ Wir wollen an dieser Stelle schon festhalten, dass das droht. Diejenigen, die jetzt erklären: „Da wollen wir keine Abhilfe schaffen“, tragen dann dafür die Verantwortung. Wir werden diesen Prozess abwarten. Wir werden einen entsprechenden Änderungsantrag einbringen. Wir werden sehen, wie andere sich dazu verhalten. Am Ende wird sich zeigen, ob sich die Hoffnungen des Kollegen von Eyb und des Kollegen Binder wirklich realisieren lassen, nämlich dass wir am Ende zustimmen. Das werden Sie im neuen Jahr erleben. (Heiterkeit des Abg. Sascha Binder SPD) Unter den Weihnachtsbaum kann ich Ihnen dieses Geschenk noch nicht legen. Aber ich kann Ihnen namens meiner Fraktion frohe Festtage wünschen und auch im Sinne meiner Vorredner die Hoffnung äußern, dass wir im nächsten Jahr nicht nur in diesem Parlament, sondern im ganzen Land wieder zu mehr Normalität kommen. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU und der SPD)
