landtag-bw.de ↗

Dr. Rainer Podeswa

AfD 22.12.2021 Sitzungen 17/25

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Tinte auf dem Landesgrundsteuergesetz ist eigentlich noch nicht richtig trocken, da behandeln wir hier schon das Gesetz zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes. Ich muss darauf hinweisen: Haben wir vor einem Jahr hier nicht richtig beraten, ein nicht ausgereiftes Gesetz beschlossen? Was ist in der Zwischenzeit passiert? Herr Brauer hat es ausgeführt: Es gab Landtagswahlen, und die CDU ist den Grünen zu Kreuze gekrochen – das darf man sicherlich sagen. Weiter muss ich festhalten, dass von der Öffnungsklausel, die der Bund den Bundesländern eröffnet hat, der Möglichkeit, ein eigenes Grundsteuergesetz zu erlassen, sich in ganz Deutschland einzig und allein Bayern für ein Modell entschieden hat, (Dr. Rainer Podeswa) das mit einem geringeren bürokratischen Aufwand verbunden ist. (Abg. Tobias Wald CDU: Nein, stimmt doch gar nicht! Hessen! Auch Niedersachsen!) Allein das Finanzministerium in Baden-Württemberg hat im aktuellen Haushalt 150 zusätzliche Finanzbeamte vorgesehen – mit einem „künftig wegfallend“-Vermerk für 2027. (Abg. Tobias Wald CDU: Fake News, Herr Kollege, Fake News!) Wir befinden uns zwar kurz vor Weihnachten, aber wer glaubt, dass diese Stellen 2027 wegfallen, der wird nicht selig, der müsste eigentlich heiliggesprochen werden. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Beim Scholz-Mo- dell hätten wir noch mehr Personal gebraucht!) Wer glaubt, dass diese Grundsteuer dann aufkommensneutral gestaltet wird, der – – Ich finde hier keinen passenden, angemessenen Vergleich. Das Prinzip Hoffnung allein wird dazu nicht ausreichen. Aber selbst wenn es so wäre, hätten wir es dann halt geschafft, mit 175 zusätzlichen Beamten dieselben Steuerbeträge einzunehmen, die wir schon vorher hatten. Gerade in Baden-Württemberg mit Regionen mit sehr hohen Bodenrichtwerten sind ganz massive Steuersteigerungen zu erwarten. Die sind dann zu erwarten, wenn nicht gleichzeitig die Gemeinden dazu bereit sind, die Gemeindehebesätze ganz deutlich und drastisch abzusenken. Vor diesem Hintergrund sind wir der Auffassung, dass eine aufkommensneutrale Grunderwerbsteuererhebung (Abg. Tobias Wald CDU: Grunderwerbsteuer?) – Grundsteuererhebung – auf dem bloßen Prinzip Hoffnung beruht. Ob die hier besonders vordringlich behandelte Einführung einer sogenannten Grundsteuer C für baureife unbebaute Grundstücke vor diesem Hintergrund der Finanzsituation bei den Kommunen langfristig weiterhin ein freiwilliges Angebot bleibt, unterliegt sicherlich auch dem Prinzip Hoffnung. Die SPD weist hier schon den Weg vor: Sie will mit ihrem Antrag aus dem Angebot an die Gemeinden eine Verpflichtung der Gemeinden machen. Darüber hinaus teilen wir jedenfalls nicht die Auffassung, dass sich mit einer solchen Option – einer Grundsteuer C – eine Entspannung auf dem umkämpften Markt für preiswerten Wohnraum befördern lässt. Vor diesem Hintergrund – das wird Sie nicht überraschen – lehnen wir diese Änderung des Grundsteuergesetzes genauso ab, wie wir das ursprüngliche Grundsteuergesetz abgelehnt haben. (Beifall bei der AfD) Nichtsdestotrotz – dies ist für dieses Jahr mein letzter Beitrag hier im Hohen Haus – darf ich Ihnen allen, meine Damen und Herren Kollegen Abgeordneten, ein gesegnetes Weihnachten wünschen. Ich wünsche Ihnen auch (Zuruf von der AfD: Erkenntnis!) de – 25. Sitzung – Mittwoch, 22. Dezember 2021 ein glückliches neues Jahr, und ich wünsche Ihnen, dass Sie angesichts der durch Ihre devote Haltung in der Europolitik ausufernden Inflation im neuen Jahr die Mittel haben werden, ein erfolgreiches und glückliches Jahr zu gestalten. (Beifall bei der AfD)

Alle Reden von Dr. Rainer Podeswa Protokoll ↗