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Tobias Wald

CDU 22.12.2021 Sitzungen 17/25

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Heute beraten wir in zweiter Lesung das Gesetz zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes und zur Einführung eines gesonderten Hebesatzes zur Mobilisierung von Bauland. In der ersten Lesung wurden die Inhalte des vorliegenden Entwurfs umfassend und vertiefend von Staatssekretärin Dr. Splett dargelegt. Ich möchte deshalb nur auf zwei wesentliche Punkte eingehen. Mit diesem Gesetzentwurf erhalten Steuerpflichtige im Bereich der Grundsteuer B die Möglichkeit, durch ein qualifiziertes Gutachten einen niedrigeren tatsächlichen Wert für das Grundstück nachzuweisen, wenn der mithilfe der gesetzlichen Bewertungsregeln ermittelte Wert und der tatsächliche Wert um mehr als 30 % voneinander abweichen. Das wollten auch sehr viele Verbände im Anhörungsverfahren. Außerdem wird die rechtliche Grundlage für ein elektronisches Bürgerportal geschaffen, mit welchem die Ausfüllung für den Steuerpflichtigen einfacher gestaltet wird. Beide Punkte begrüßen wir sehr, da sie zum einen der Steuergerechtigkeit dienen und zum anderen für Transparenz sowie Bürgerfreundlichkeit sorgen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Darüber hinaus wird die sogenannte Grundsteuer C für unbebaute Baugrundstücke eingeführt, wodurch die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg die Möglichkeit erlangen, einen gesonderten Hebesatz festzulegen und zu erheben. Dadurch können weitere Impulse für städtebauliche Zielsetzungen wie Nachverdichtung oder Baulandmobilisierung gesetzt werden. Die Betonung liegt auf „ermöglichen“. Das ist der CDU-Fraktion besonders wichtig, denn die Kommunen können einen gesonderten Hebesatz einführen und festlegen, sie müssen es jedoch nicht – anders als die SPD es in ihrem Antrag wünscht. Wir sind kommunalfreundlich. Wir wollen, dass der Gemeinderat, der Bürgermeister, die Stadtverwaltung vor Ort selbst iode – 25. Sitzung – Mittwoch, 22. Dezember 2021 den Hebesatz festlegen. So haben wir es auch in unserer Koalition vereinbart. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Da müssten wir Beifall klatschen!) Und warum? Die Gemeinderäte, die Bürgermeister und die Stadtverwaltungen kennen die Situation vor Ort besser als wir hier in Stuttgart. Deswegen überlassen wir ihnen die Freiheit. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Herr Finanzminister Dr. Bayaz hat den Regierungsfraktionen gegenüber deutlich und unmissverständlich versichert, dass das neue Landesgrundsteuergesetz mit der Einführung einer Grundsteuer C kompatibel und auch weiterhin verfassungskonform sei und bleibe; das war uns wichtig. Bei der Beratung des Gesetzentwurfs am 3. Dezember dieses Jahres im Finanzausschuss hat uns das Finanzministerium weiter bestätigt, dass die Grundsteuer C nicht zum Bestandteil der FAG-Umlage wird. Diese soll weiterhin keine Berücksichtigung finden – das ist uns auch ein wichtiger Punkt –; denn nur so ist gewährleistet, dass die Kommunen in unserem Land auch ohne die Einführung der Grundsteuer C weiterhin die vollen Zuschüsse aus den jeweiligen Förderprogrammen erhalten können. So kommt es nicht zu Verschiebungen innerhalb des Finanzausgleichsgesetzes. Meine Damen und Herren, natürlich stimmt die CDU-Fraktion diesem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zu. Ich wünsche Ihnen allen ein gutes und frohes Weihnachtsfest. Bleiben Sie gesund. Ich freue mich auf weitere Beratungen im neuen Jahr. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen)

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