Daniel Born
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 2 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern der 17. Bundesversammlung Meine Damen und Herren, nach der Bekanntmachung der Bundesregierung vom 8. November 2021 über die Zahl der von den Volksvertretungen der Länder zu wählenden Mitglieder der 17. Bundesversammlung hat der Landtag von Baden-Württemberg 94 Mitglieder zu wählen. Für die Wahl gelten die §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung. iode – 25. Sitzung – Mittwoch, 22. Dezember 2021 Zur Bundesversammlung ist wählbar, wer zum Deutschen Bundestag wählbar ist. Der Landtag wählt die auf das Land entfallenden Mitglieder nach Vorschlagslisten. Jede und jeder Abgeordnete hat eine Stimme. Es liegen vier Vorschlagslisten vor, die Sie auf Ihren Tischen finden (Anlagen 1 bis 4). Die Fraktion der SPD und die Fraktion der FDP/DVP haben eine gemeinsame Vorschlagsliste vorgelegt. (Zurufe von der AfD) Die Sitze werden den Listen nach der Zahl der ihnen zufallenden Stimmen im Höchstzahlverfahren zugeteilt. Für die Wahlhandlung gelten die Bestimmungen von § 97 a der Geschäftsordnung. Es wird also, wie bei geheimen Wahlen üblich, ein Namensaufruf durchgeführt. Zunächst berufe ich nun folgende sieben Damen und Herren Abgeordnete in die Wahlkommission: Herrn Abg. Dr. Balzer, Frau Abg. Bogner-Unden, Herrn Abg. Burger, Herrn Abg. Grath, Herrn Abg. Haser, Herrn Abg. Haußmann und Herrn Abg. Wahl. Zum Ablauf der Wahlhandlung gebe ich Ihnen folgende Hinweise: Der Ablauf wird wie bei früheren Wahlen – – (Unruhe – Glocke des Präsidenten) – Ich darf um Ruhe bitten. – Der Ablauf wird wie bei früheren Wahlen sein. Bitte holen Sie nach dem Aufruf Ihres Namens in der Lobby Ihre Wahlunterlagen ab, und wählen Sie in einer der aufgestellten Wahlkabinen. Nach dem Ausfüllen des Stimmzettels in der Wahlkabine werfen Sie bitte, wie üblich, den Wahlumschlag mit dem Stimmzettel am Redepult in die Wahlurne ein. Auf dem Stimmzettel sind die vier Vorschlagslisten aufgeführt. Sie brauchen also nur anzukreuzen, welcher Vorschlagsliste Sie Ihre Stimme geben wollen. Nicht gekennzeichnete Stimmzettel gelten als Stimmenthaltung, ungültig ist ein Stimmzettel, wenn mehr als eine Vorschlagsliste angekreuzt wurde. Bitte stecken Sie nach der Stimmabgabe Ihren Stimmzettel in den Wahlumschlag. Kleben Sie den Wahlumschlag bitte nicht zu; Sie erleichtern damit der Wahlkommission die Arbeit. Ein Mitglied der Wahlkommission – ich schlage hierfür Herrn Abg. Haser vor – nimmt vom Redepult aus den Namensaufruf gemäß § 97 a der Geschäftsordnung vor. Herr Abg. Grath kontrolliert den Einwurf der Wahlumschläge in die Wahlurne, und Herr Abg. Haußmann hält in einer Namensliste fest, welche Abgeordneten gewählt haben. Die Mitglieder der Wahlkommission bitte ich, ihre Stimme am Schluss abzugeben. Wir treten nun in die Wahlhandlung ein. (Namensaufruf und Wahlhandlung) Ist jetzt noch jemand im Saal, der nicht gewählt hat? – Das ist nicht der Fall. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die (Stellv. Präsident Daniel Born) Mitglieder der Wahlkommission, das Wahlergebnis festzustellen. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Ich werde das Wahlergebnis später bekannt geben. Wenn ich aber die Begeisterung an der Wahlurne richtig verstanden habe, hat Kollege Martin Grath auf jeden Fall schon einmal die Wahl für den besten Pulli des Tages gewonnen. (Beifall) Insofern: Glückwunsch an den Kollegen Grath! Wir fahren in der Tagesordnung fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf: Dritte Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2022 (Staatshaushaltsgesetz 2022 – StHG 2022) – Drucksachen 17/1000, 17/1220, 17/1221 Meine Damen und Herren, für die Dritte Beratung des Haushalts hat das Präsidium eine Redezeit von 20 Minuten je Fraktion festgelegt. Der erste Redner in der Debatte ist für die Fraktion GRÜNE Herr Abg. Dr. Markus Rösler.
