Siegfried Lorek
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Migration ist ein wichtiges Thema. Darüber wird kontrovers diskutiert. Das haben jetzt die Debattenbeiträge gezeigt. Wenn jetzt allerdings Abgeordnete der AfD aus ihrer Fraktion gelobt werden, distanziere ich mich von dieser Wortwahl. Das war unverantwortlich. (Abg. Joachim Steyer AfD: Das ist traurig!) Ich glaube auch, dass wir im Landtag als demokratisch gewählte Politiker eine Verantwortung haben. Ich weiß nicht, ob alle hier dem gerecht werden. (Zuruf des Abg. Joachim Steyer AfD) Wir haben uns gestern bei der Diskussion um den Einzelplan 03 auch entschlossen, dass wir uns gegen Hass und Hetze einsetzen werden. Ich glaube, die Rede gerade zeigt, dass es mehr als notwendig ist, dass wir uns damit befassen. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Ruben Rupp AfD: Lächerlich! Was hat das mit Hetze zu tun, Herr Lorek? Nichts! – Abg. Bernd Gögel AfD: Das sollten Sie mal bei sich anwenden!) Zur Migrationslage: Wir haben derzeit in Baden-Württemberg eine Migrationslage, welche uns, das Land, aber natürlich auch die Städte und Gemeinden fordert. Darum möchte ich zur Versachlichung nach dem letzten Beitrag die Gesamtlage der Migration kurz skizzieren. Was hatten wir im ablaufenden Jahr zu bewältigen? Weltweit sind etwa 80 Millionen Menschen auf der Flucht und damit auch mehr als im Vorjahr. Die Lage in den wichtigen Herkunftsländern, darunter Syrien und Afghanistan, ist ein Motor größerer Fluchtbewegungen. Die Zahl der Zugänge über das Mittelmeer ist im Vergleich mit dem Vorjahr deutlich angestiegen. Dazu kamen neue Phänomene wie eine staatlich organisierte Schleusung durch Belarus und eine verstärkte Einreise von Menschen, denen bereits in Griechenland ein Schutzstatus zugestanden wurde. Alles dies ergibt dann einen enormen Migrationsdruck auf die EU, auf Deutschland und damit auch auf Baden-Württemberg. (Staatssekretär Siegfried Lorek) Dieser Migrationsdruck schlägt sich jetzt natürlich in den Zugangszahlen des Jahres 2021 nieder. Bis Ende November hatten wir im Land einen Gesamtzugang von rund 16 500 Menschen, von denen rund 13 800 nach der Registrierung in Baden-Württemberg bleiben. Damit liegen wir klar über den Werten der Jahre 2018, 2019 und 2020. Im Vergleich zum vergangenen Jahr 2020 sind es etwa doppelt so viele Menschen in diesem Jahr. Die Migrationslage lässt derzeit keine Umkehr dieses Trends erwarten. Eines ist mir aber auch wichtig. Manche ziehen jetzt schon einen Vergleich mit der Flüchtlingskrise von 2015. Das ist mitnichten so. 2015 kamen etwa 185 000 Menschen nach Baden-Württemberg. Nach der Registrierung sind etwa 100 000 bei uns geblieben. Ende des Jahres 2021 werden es zwischen 15 000 und 20 000 Menschen sein. Deshalb müssen wir verantwortungsvoll darüber sprechen. Wir stehen in Baden-Württemberg zu unserer Verantwortung. Deshalb nehmen wir von den nach Deutschland geflüchteten Menschen nach dem Königsteiner Schlüssel rund 13 % auf, versorgen sie und kümmern uns um diese Menschen. Das werden wir natürlich auch weiterhin tun. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Haben Sie schon mitbe- kommen, wie es in den Kommunen zugeht? Waren Sie schon bei den Kommunen vor Ort?) Ohne Corona wäre auch dieser rasche Anstieg der Zugangszahlen gut zu bewältigen gewesen. Mit Corona stehen aber weniger Plätze in der Erstaufnahme tatsächlich zur Verfügung. Das liegt daran, dass die neu ankommenden Menschen separiert werden müssen. Das nimmt natürlich große Flächen in Anspruch. Hinzu kommt, dass die vorhandenen Kapazitäten wegen der allgemeinen Kontaktreduzierungen und der Einhaltung von Mindestabständen mit deutlich weniger Personen als üblich belegt werden können. Auch wenn jetzt ein umfassendes Maßnahmenpaket aufs Gleis gesetzt wurde, ist die Lage in der Erstaufnahme wie auch in der vorläufigen Unterbringung bei den Stadt- und Landkreisen angespannt. Deshalb bin ich dankbar, dass es gelungen ist oder gelingen wird, bis zum Jahresende kurzfristig etwa 900 weitere Plätze zur Verfügung zu stellen. Herr Kollege Binder, ehrlich gesagt verstehe ich die Kritik nicht, wenn wir in Freiburg schnell reagieren. Hätten wir nicht reagiert, würden Sie sagen: Wir machen nichts. (Abg. Sascha Binder SPD: Hätten Sie schon umge- baut, bräuchten Sie keine Container!) Jetzt reagieren wir kurzfristig. Wir haben ein Aufbaukonzept. Aber das geht natürlich über mehrere Jahre. Jetzt haben wir eine sich schnell verändernde Migrationslage; deshalb reagieren wir schnell. In der Standortkonzeption, die Sie zitiert haben, war geplant, bis zum Jahr 2020 bis zu 16 000 Plätze zur Verfügung zu stellen, aber als Maximalbelegung bei einer klaren Reduzierung der Wohn- und Schlafflächen. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) de – 23. Sitzung – Donnerstag, 16. Dezember 2021 Jetzt in Zeiten von Corona die Wohn- und Schlafflächen massiv zu reduzieren, also deutlich mehr Menschen auf die vorhandene Fläche zu bringen, wäre, glaube ich, der falsche Weg. (Abg. Sascha Binder SPD: Sie haben ja nicht mal 8 000 Plätze!) Dass es derzeit eine Pandemie gibt, hat im Jahr 2016, als wir die Standortkonzeption erarbeitet haben, beim besten Willen niemand gewusst – auch wir nicht. (Abg. Sascha Binder SPD: Sie haben ja nicht mal 8 000 Plätze, wie Sie wollen!) Bei den weiteren Überlegungen zur Ausgestaltung der Migrationspolitik – dazu rate ich – sollten wir die derzeitige Migrationslage und die Auswirkungen auf Baden-Württemberg berücksichtigen. In den letzten Jahren lautete unser Leitmotiv: Wer sich anstrengt, sich nichts zuschulden kommen lässt, soll unter gewissen Voraussetzungen auch als Asylbewerber oder Geduldeter die Möglichkeit haben, eine Ausbildung oder Beschäftigung aufzunehmen. Hier ist insbesondere die Ausbildungsund Beschäftigungsduldung zu nennen, die bereits sichere Bleibeperspektiven für Asylbewerber bzw. Geduldete gebracht hat. Baden-Württemberg beispielsweise hatte bereits im Jahr 2018 bzw. im Jahr 2019 entsprechende Bleibeperspektiven im Vorgriff auf eine Bundesregelung eröffnet und damit deutlich früher als Anfang 2020, als die Bundesregelungen in Kraft getreten sind. Das heißt, auch hier waren wir früher dran, und das war auch richtig. Wir haben frühzeitig Angebote gemacht, um die Interessen der Wirtschaft zu berücksichtigen und die individuellen Leistungen von Asylsuchenden wertzuschätzen. Insbesondere die Ausbildungsduldung ist wirklich ein guter Weg für die badenwürttembergischen Betriebe, aber auch für die Menschen, die als Geflüchtete nach Baden-Württemberg gekommen sind. Allerdings gilt – das stellt auch der Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP im Bund heraus; ich zitiere –: Nicht jeder Mensch, der zu uns kommt, kann bleiben. Ebenso haben wir es auch im Land im Koalitionsvertrag festgehalten. Insofern darf man sich doch die Frage stellen, wie die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vorgesehene komplette Abschaffung von Arbeitsverboten auch etwa für Angehörige aus sicheren Herkunftsstaaten oder insbesondere bei Identitätstäuschung mit der ebenfalls im Koalitionsvertrag geforderten Ordnung des Migrationsgeschehens vereinbar ist. (Beifall bei der CDU und des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE – Lachen des Abg. Andreas Stoch SPD) Die Beschränkung der Beschäftigung von abgelehnten Asylbewerbern erfolgt schließlich nicht um ihrer selbst willen; sie dient vielmehr der Verringerung von Anreizen für Wirtschaftsmigration über den Weg des Asylverfahrens und einer verminderten Aufenthaltsverfestigung, wenn klar ist, dass eine Person Deutsch land wieder verlassen muss. Ähnliches gilt für die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbarte Abschaffung der Duldung für Personen mit ungeklärter Identität. (Zuruf: Ja!) (Staatssekretär Siegfried Lorek) Eine Abschaffung nimmt unseren Ausländerbehörden ein sinnvolles Instrument gegenüber denjenigen, die bei ihrer Identitätsklärung täuschen. Ich denke, es ist wirklich mehr als legitim, dass wir von Menschen, die zu uns kommen, auch verlangen, dass sie bei ihrer Identitätsklärung klar mitwirken. (Beifall bei der CDU – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das ist auch die Voraussetzung für die In- tegration! – Gegenruf des Abg. Andreas Deuschle CDU) Leitmotiv im grün-schwarzen Koalitionsvertrag der Landesregierung war und ist auch, dass wir mit aller Konsequenz des Rechtsstaats gegen ausländische Mehrfach- und Intensivtäter sowie Gefährder vorgehen. Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2018 auch der „Sonderstab gefährliche Ausländer“ gegründet. Das ist ein Erfolgsmodell. So ist es gelungen, bis Ende November 2021 fast 200 Fälle abzuschließen, davon mehr als 150 durch eine Aufenthaltsbeendigung. (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) Wir sind hier Vorreiter, und das bedeutet einen enormen Zugewinn für die Sicherheit unseres Landes. Da sind wir auch Ihnen, dem Haushaltsgesetzgeber, dafür dankbar, dass gestern im Einzelplan 05 drei weitere Stellen für die Sonderstäbe bewilligt wurden. Diese helfen insbesondere bei der Identitätsklärung bei Gefährdern und Straftätern. Das ist absolut notwendig. Die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene angekündigte Rückführungsoffensive – insbesondere für Straftäter und Gefährder – begrüßen wir deshalb natürlich sehr und unterstützen sie. Es wird allerdings abzuwarten sein, wie diese Offensive konkret ausgestaltet wird. Denn im Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist das reichlich knapp ausgeführt, und insbesondere bleibt auch noch recht undeutlich, wie denn die stärkere Unterstützung der Länder konkret aussehen soll. Herr Abg. Scheerer, zum Thema Zuständigkeit. Die Zuständigkeit liegt beim Regierungspräsidium Karlsruhe, die Fachaufsicht beim Justizministerium. Gern können wir Ihnen im Nachgang noch einmal die Zuständigkeit individuell erläutern. Denn bisher kam es wohl bei Ihnen noch nicht an, wer für Abschiebungen zuständig ist. Aber das ist klar geregelt. Dann auch noch zum Thema Zuständigkeit: Der Fall Eppelheim wurde angesprochen, die Abschiebung dieser Familie. Das war ein Dublin-Fall, Zuständigkeit des BAMF, des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Auch da bin ich gespannt, wie hier die neue Bundesregierung arbeitet. Beim Thema Gambia, das Sie ansprechen, haben wir da natürlich ein besonderes Problem. Gambia nimmt völkerrechtswidrig seine eigenen Staatsbürger nicht zurück. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Der Kontakt mit anderen Staaten erfolgt durch das Auswärtige Amt. Auch da bin ich gespannt, wie die FDP hier in diesem Fall – Sie haben es angesprochen – in der Bundesregierung positiv einwirkt. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Da kann es wirklich nur besser werden!) ode – 23. Sitzung – Donnerstag, 16. Dezember 2021 Wir können darüber gern in einem Jahr diskutieren, ob es dann gelungen ist, dass die Rückführungen nach Gambia wieder möglich sind. Es würde uns natürlich sehr freuen, wenn Ihnen das gelänge. Bislang ist es nicht gelungen, dass Gambia trotz völkerrechtlicher Pflicht seine Staatsbürger wieder zurücknimmt. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Weniger Talkshows, mehr arbeiten! Dann klappt das auch!) Zum Bereich Erwerbsmigration: In diesem Bereich beobachten wir seit Jahren, dass es in Deutschland und gerade in Baden-Württemberg in vielen Berufsbereichen an Fachkräften mangelt. Daher haben wir ein hohes wirtschaftliches Interesse an der Zuwanderung von Fachkräften und begrüßen, dass durch das zum 1. März letzten Jahres in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Möglichkeiten der Einreise zu Erwerbs- und Ausbildungszwecken für Fachkräfte erheblich vereinfacht und erheblich erweitert wurden. Darum ist es auch richtig, das vonseiten der Bundesregierung weitere Schritte zur Ermöglichung von Migration von Fachkräften in unser Land unternommen werden. Das begrüßen wir ausdrücklich. Ob die im Koalitionsvertrag genannte Chancenkarte auf der Basis eines Punktesystems, die neben die bisherigen Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes treten soll, dazu beiträgt, bleibt abzuwarten. Wir sind aber natürlich gern bereit, diesen Prozess im Sinne der Wirtschaft konstruktiv zu begleiten. Denn schon jetzt gibt es weitreichende Einreisemöglichkeiten für Fachkräfte. Eines ist auch klar: Im Übrigen entscheidet nicht ausschließlich die Rechtslage, ob sich Menschen entscheiden, nach Baden-Württemberg zu kommen oder nicht. Es sind gerade weitere Parameter, die wichtig sind, wie die Informationspolitik gegenüber Zuwanderern oder Interessenten, die Bildungspolitik vor Ort, die ökonomische Attraktivität. Das sind einfach die Fakten. Eines muss auch klar sein: Die Attraktivität für Fachkräfte hängt auch davon ab, wie wir uns insgesamt als Land und als Gesellschaft darstellen, ob eben positiv oder nur permanent am Nörgeln und Schlechtreden. Das sage ich auch nach den Debattenbeiträgen heute. Ich glaube, dazu können auch wir hier im Landtag alle einen Beitrag leisten. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Nach Auffassung der Landesregierung sollten wir Personen, die sich hier lange aufhalten, gut integriert sind, einen Beruf ausüben, nicht straffällig geworden sind, eine Bleibeperspektive bieten. Das haben wir in unserem Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Landesregierung genau so vereinbart. Deshalb hat die Landesregierung zu Beginn dieser Legislaturperiode im Zuge der Neujustierung der Aufenthaltsbeendigung die Informations- und Beratungstätigkeit der Ausländerbehörden gestärkt und viele Menschen proaktiv angeschrieben. Profitieren werden ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer in Beschäftigung, bei denen Anhaltspunkte für eine nachhaltige Integration vorliegen. (Staatssekretär Siegfried Lorek) Dadurch kann die bisher immer weiter wachsende Zahl von Geduldeten reduziert werden und können den Menschen sichere Bleibeperspektiven geboten werden. (Zuruf des Abg. Joachim Steyer AfD) Damit tragen wir nicht zuletzt den Interessen der Wirtschaft Rechnung. Daneben ist im Koalitionsvertrag auf Landesebene vereinbart, dass nachhaltige Integrationsleistungen im Rahmen des § 25 b des Aufenthaltsgesetzes zugunsten einer Verkürzung der Voraufenthaltszeiten gewürdigt werden sollen. Das Ministerium der Justiz und für Migration hat bereits die entsprechenden Anwendungshinweise erarbeitet. Die werden jetzt abgestimmt. Kollege Lede Abal hat auch darauf hingewiesen: Wir sind hier in einem engen Austausch und Dialog. Die Richtung, die wir hier im Land eingeschlagen haben, weist nun auch der Koalitionsvertrag auf Bundesebene. Dort ist festgehalten, dass Einzelpersonen bei besonderen Integrationsleistungen nach nur sechs Jahren der Aufenthalt mit einer Aufenthaltserlaubnis ermöglicht werden kann. Darüber hinaus sieht der Koalitionsvertrag im Bund vor, dass Geduldete mit einem sogenannten Chancen-Aufenthaltsrecht eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe bekommen sollen, wenn sie bis Ende 2016 eingereist sind. Zumindest soweit im Koalitionsvertrag ersichtlich, wären hierbei keinerlei Integrationsleistungen erforderlich. (Zuruf: Genau!) Auch elementare Voraussetzungen anderer Aufenthaltstitel wie Lebensunterhaltssicherung oder Identitätsklärung müssten nicht vorliegen. Ob das jetzt in der Praxis zielführend sein wird, ist fraglich. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Keine Chance für Ba- den-Württemberg!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die in den letzten Jahren umgesetzten Erleichterungen für abgelehnte Asylbewerber in Kombination mit konsequentem staatlichen Handeln bei der Aufenthaltsbeendigung von Straftätern und Gefährdern waren pragmatisch und ausgewogen. Auch in den Bereichen Fachkräftezuwanderung und Bleiberechtsregelung wurden in Bund und Land bereits maßgebliche Weichen gestellt. Der Koalitionsvertrag des Landes bietet darüber hinaus, wie ich bereits ausgeführt habe, Chancen für das Land, den bisherigen Weg pragmatisch, ausgewogen und wirkungsvoll weiterzuentwickeln. Wir müssen aber auch Sorge tragen, dass keine falschen Anreize gesetzt werden, die die illegale Migration begünstigen. Das gilt aufgrund des eingangs beschriebenen Migrationsdrucks, den wir derzeit haben, in besonderer Weise. Daher wird die Landesregierung die Vorhaben der neuen Bundesregierung im Migrationsbereich konstruktiv, aber auch kritisch begleiten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Wir, das Land, führen hier an vielen Stellen Bundesrecht aus. Das machen wir sorgfältig, gewissenhaft und zuverlässig. So, wie wir es in den vergangenen Jahren getan haben, werden de – 23. Sitzung – Donnerstag, 16. Dezember 2021 wir es auch in den kommenden Jahren sorgfältig und gewissenhaft tun. Dabei muss stets sichergestellt werden, dass bestehende oder neue Aufenthaltsrechte auch entsprechend in der Ausführung unterstützt werden. Beispielsweise sollte die Fachkräfteeinwanderung nicht an zu langen Wartezeiten bei der Visaerteilung scheitern. Wir wünschen der neuen Bundesregierung auf jeden Fall das richtige Händchen und das allseits benötigte Glück. An die FDP gerichtet sage ich: Ich glaube, mit der Debatte wollten Sie einen Spaltpilz in die erfolgreiche Landesregierung treiben. (Lachen bei Abgeordneten der SPD – Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: „Niemand hat die Ab- sicht“!) Ich muss hier klar feststellen: Ziel verfehlt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Andreas Stoch SPD: Die Grünen sind gerade- zu begeistert!) Trotz teilweise wirklich unterschiedlicher Auffassungen im Bereich der Migrationspolitik innerhalb der grün-schwarzen Landesregierung bzw. der die Regierung tragenden Fraktionen arbeiten wir wirklich eng und vertrauensvoll zusammen, und das wird auch weiterhin der Fall sein. (Abg. Andreas Stoch SPD: Ja, ja!) Zum Abschluss möchte ich noch die Gelegenheit nutzen, den Beamtinnen und Beamten und Beschäftigten in den Ausländerbehörden im Land zu danken. Wir wissen, dass die tägliche Arbeit in dieser komplexen Rechtsmaterie wirklich nicht einfach ist, dass sie herausfordernd ist. Danke für das Engagement. Wir brauchen sie auch weiterhin, wenn es darum geht, Beratung für die Menschen – haben sie eine Bleibeperspektive oder nicht? – zu leisten. Darauf setzen wir. In diesem Sinn vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
