Dr. Boris Weirauch
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns aktuell in einer der schwersten Krisen nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Coronapandemie stellt unser Land, unsere Demokratie, aber auch unseren Rechtsstaat vor eine große Belastungs- und Bewährungsprobe. Nicht nur Exekutive und Legislative müssen einen Stresstest bestehen, sondern auch die Judikative, was im Diskurs, wie ich finde, nicht immer angemessen Berücksichtigung und Anerkennung findet. Nicht zuletzt die beiden jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts haben exemplarisch deutlich werden lassen, dass der Rechtsstaat auch in der Pandemie einwandfrei funktioniert, Grenzen setzt und damit auch der Gewaltenteilung – Kern unseres demokratischen Rechtsstaats – Geltung verschafft. Zur Wahrheit gehört aber auch: Die Menschen, die unseren Rechtsstaat tragen – Menschen in den Gerichten, in den Staatsanwaltschaften, in der Bewährungshilfe, Anwältinnen und Anwälte, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sowie die Beamtinnen und Beamten im Justizvollzug –, arbeiten bereits seit Jahren am Limit, oftmals auch darüber hinaus. Im Namen meiner Fraktion möchte ich ihnen allen an dieser Stelle von Herzen für ihren Einsatz und ihr Engagement danken. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP) Die Entwicklung in unserer Gesellschaft erfordert es offenbar, dass sich der Rechtsstaat stärker als früher wappnen muss gegen Angriffe bestimmter Milieus, die ihn und die ihn tragenden Institutionen zunehmend nicht mehr als Eckpfeiler und Garant unseres demokratischen Gemeinwesens sehen, sondern, so grotesk es für die Menschen in der Mitte der Gesellschaft auch klingen mag, als Feind wahrnehmen. Um es mit Blick auf die Vorkommnisse in den vergangenen Tagen – die Fackelmärsche vor den Häusern demokratisch gewählter Politikerinnen und Politiker und vermeintliche Spaziergänge gegen die Coronamaßnahmen, die nicht nur per se einen Verstoß gegen das Versammlungsrecht darstellen, sondern oftmals auch in Gewalt gegen Polizisten und Journalisten mündeten – klar zu sagen: Hier geht es nicht um die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung oder um die friedliche Wahrnehmung des Versammlungsrechts. Es geht darum, dass ein kleiner Teil am Rande der Gesellschaft permanent versucht, demokratisch legitimierte, von der weit, weit überwiegenden Mehrheit in unserem Land akzeptierte und zudem mehrfach gerichtlich bestätigte Regeln zum Schutz der Bevölkerung zu unterlaufen. (Zuruf: Jawohl!) Es geht diesen Leuten nicht um Kritik an staatlichem Handeln. Corona dient aus meiner Sicht nur als Deckmantel für eine menschen- und demokratieverachtende Ideologie und krude Umsturztheorien, dem man nur mit aller Härte des Rechtsstaats begegnen kann und – das lehrt unsere Geschichte – auch muss. de – 22. Sitzung – Mittwoch, 15. Dezember 2021 (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen) Die Hoffnung, im Dialog Verfassungsfeinde zur Umkehr zu bekehren, ist ein Irrglaube. Unser Rechtsstaat muss dem Treiben spätestens jetzt Grenzen setzen. Das sind wir auch all denjenigen Menschen schuldig, die den Ernst der Lage erkannt oder am eigenen Leib gespürt haben, die sich in der Pandemie um ihre Mitmenschen kümmern – insbesondere in den Kliniken in unserem Land. Die zunehmende Verrohung der Kommunikation auch in den sozialen Netzwerken durch aggressives Auftreten, Einschüchterung und Androhung von Straftaten hat es notwendig gemacht, im Kampf gegen Hass im Netz neue Regeln und auch Strafverschärfungen vorzusehen. Um es klar zu sagen: Hass und Hetze sind kein Grundrecht, sondern eine Straftat. Es ist richtig, dass der Bundesgesetzgeber in den vergangenen Jahren die Gesetzgebung verschärft hat, insbesondere auch in den Bereichen Hasskriminalität, Volksverhetzung; auch im Sexualstrafrecht wurden entsprechende Rechtslücken geschlossen. Jedem muss aber auch klar sein, dass mehr Gesetze auch mehr Personalbedarf an den Gerichten oder in den Staatsanwaltschaften schaffen. Ein starker Rechtsstaat definiert sich nicht nur darüber, dass er Recht setzt, sondern auch dadurch, dass er dem Recht Geltung verschafft. Der Rechtsstaat bleibt nur eine Worthülse, wenn wir, das Land, die entsprechenden Institutionen und Organe nicht auch so ausstatten, dass sie dieses Recht entsprechend durchsetzen und vollziehen können. Wir werten es deshalb als ein gutes Zeichen, dass wir, die demokratischen Fraktionen hier im Landtag, was die notwendige Stärkung der Justiz und der Justizvollzugsanstalten angeht, gemeinsam an einem Strang ziehen. Das, was Sie uns dazu vorgelegt haben, Frau Ministerin Gentges, geht definitiv in die richtige Richtung. Wir sind uns einig, dass insbesondere im Kampf gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder, gegen Rechtsextremismus, gegen Hasskriminalität, zur Beschleunigung von Strafverfahren, zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität, für die Sicherheit in den Gerichten und für den weiteren Ausbau der Häuser des Jugendrechts sowie die Einrichtung eines zusätzlichen Senats am VGH zur Verfahrensbeschleunigung bei Genehmigungsverfahren eine personelle Verstärkung dringend erforderlich war. Bei den nachgeordneten Bereichen in den Gerichten – die waren im letzten Haushalt zu kurz gekommen – gibt es einen, so sage ich einmal, zaghaften Zuwachs. Hier müssen wir unbedingt nachsteuern. Denn ein Urteil, welches zwar im Namen des Volkes gesprochen wird, aber wegen Arbeitsüberlastung in den nachgeordneten Bereichen in den Gerichten nicht zeitnah zugestellt werden kann, ist wenig geeignet, das Vertrauen in den Rechtsstaat tatsächlich zu stärken. Diese Zielsetzung spiegelt sich auch im ersten Entschließungsantrag der SPD zu diesem Einzelplan wider, in dem wir klarmachen, dass in den kommenden Doppelhaushalten der Servicebereich bedarfsgerecht und angemessen auszustatten ist. Wir laden die Regierungsfraktionen ein – wir gehen einmal davon aus, dass es ein gemeinsames Ansinnen ist –, heute hier aus der Mitte des Landtags ein Zeichen zu setzen, indem Sie unserem Antrag zustimmen. (Dr. Boris Weirauch) Ähnliches gilt für den Justizvollzug. Der für 2022 vorgesehene Personalzuwachs ist notwendig, bildet aber gerade so den Personalbedarf zur Wahrnehmung der steigenden Aufgaben ab und reicht daher auch nicht, um sich im Bundesländervergleich bei der Anzahl der Gefangenen in Relation zur Anzahl der JVA-Beamten zu verbessern und den letzten Platz zu verlassen. Darüber hinaus ist es aus unserer Sicht dringend geboten, die Vorgaben in der Stellenobergrenzenverordnung für die Strafvollzugsbediensteten endlich zu verbessern. Es wäre ein gutes Zeichen für den Justizvollzug, wenn sich die Mehrheit in diesem Haus unserem zweiten Entschließungsantrag ebenfalls anschließen würde. Aber natürlich ist auch bei diesem Einzelplan 05 nicht alles Gold, was glänzt. Das Justizministerium wurde quasi in einer Nacht-und-Nebel-Aktion statt wieder mit der Zuständigkeit für Europa und Tourismus unerwartet mit der Zuständigkeit für Migration bedacht, auch weil die CDU dringend einen neuen Platz für ihren jetzt im Ministerium tätigen Staatssekretär benötigte. Wir werden irgendwie das Gefühl nicht los, dass es zu einer Art grün-schwarzer Tradition geworden ist, die Aufgabe dem Amt folgen zu lassen und nicht, wie es eigentlich sein sollte, das Amt der Aufgabe. Auch wenn Sie, Frau Ministerin Gentges, diesen Bereich erst seit Mai verantworten, kann man nach nunmehr sechs Jahren Grün-Schwarz in diesem Bereich bereits bilanzieren: Die grün-schwarze Landesregierung hat bei der Unterbringung von Geflüchteten in Baden-Württemberg mehr als versagt. Die Landesregierung hat immer betont, dass sie ein flexibles – Sie nennen es „atmendes“ – System geschaffen habe, das sich an konkreten Zugangszahlen orientiere. Nun zeigt sich aber bei der allerersten Belastungsprobe aktuell: Dieses System gibt es in dieser Form nicht. Die Standortkonzeption der Landesregierung sah vor, dass bis 2020 8 000 Plätze in der Regelbelegung geschaffen werden sollten und bis zu 16 000 Plätze in der Maximalbelegung zur Unterbringung von geflüchteten Menschen zur Verfügung stehen. Es gibt aber aktuell nur 6 300 Plätze. Unabhängig von Corona fehlen also schon bei der Regelbelegung 1 700 Plätze, die von Ihnen versprochen und angekündigt waren; aber es ist nichts passiert. Von der Maximalbelegung will ich an dieser Stelle überhaupt nicht reden. Die Plätze werden aktuell dringend benötigt und fehlen in unserem Land. Aber die Landesregierung beginnt erst jetzt, hektisch weitere Plätze aufzubauen, und startet einen Suchlauf für Standorte zur Flüchtlingsaufnahme. Die Kommunen in Baden-Württemberg müssen einmal mehr das Versagen der Landesregierung ausbaden. Der grün-schwarze Koalitionsvertrag liest sich zum Thema Migration nur allzu schön und soll wahrscheinlich vergessen machen, was in den fünf Jahren in diesem Bereich alles schiefgelaufen ist. Ich erinnere nur – das habe ich in meinem Wahlkreis selbst erlebt – an die unmenschliche Abschiebung von Kindern mitten aus dem Kreis der Spielkameraden aus Schulen und Kindertagesstätten und die wiederholten Abschiebungen von wirklich gut integrierten Geflüchteten. Ich glaube, jeder kann dazu Geschichten aus seinem Wahlkreis erzählen. iode – 22. Sitzung – Mittwoch, 15. Dezember 2021 Das als Erfolgsmodell zu verkaufen, halte ich für hoch problematisch. Entgegen allen schönen Worten haben Sie sich zuletzt auf offener Bühne in der Koalition zum Thema Migration gestritten. Während Innenminister Strobl und CDU-Fraktionsvorsitzender Manuel Hagel die EU-Ostgrenze dichtmachen wollten, plädierten die Grünen für mehr Humanität. Auch ein Abfragen der SPD-Fraktion zur Umsetzung der Vereinbarung im Koalitionsvertrag zeigt, dass es sich bisher um reine Lippenbekenntnisse handelt. Sie nutzen eben – anders als Nordrhein-Westfalen – nach wie vor nicht die Ihnen über die Bundesgesetzgebung ermöglichten Ermessensspielräume und beschränken sich auf die unzutreffende Aussage, es gebe einfach keine Spielräume zur Duldung gut integrierter Flüchtlinge. Das haben Sie uns in der letzten Legislatur erzählt. Jetzt geben Sie quasi zu, dass Sie an einem Erlass arbeiten, der die Duldungsspielräume für die entsprechenden Behörden definiert. Offenbar gab es Spielräume. Sie haben sie nur nicht genutzt. (Beifall bei der SPD) Aus der Sicht der Grünen war, wie so oft, immer der Bund schuld. Ich sage es einmal so: Mit dem grün-schwarzen Nichtangriffspakt zulasten der Humanität in der Flüchtlingsfrage wird es angesichts der Pläne der Ampelkoalition nun endlich vorbei sein. Jetzt muss geliefert werden. Sie haben nun keine Ausrede mehr, um auf den Bundesinnenminister zu zeigen. Sie müssen jetzt hier wirklich – ich sage es einmal so – in die Pötte kommen und in der Flüchtlingspolitik Ihren Ankündigungen endlich Taten folgen lassen. Das alles hätten Sie haben können. Sie regieren aber einfach nur in der falschen Koalition. Das sollten Sie an diesem Punkt einsehen. (Heiterkeit des Abg. Emil Sänze AfD – Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE) Die Sozialdemokratie steht dafür, dass gut integrierte Menschen, die seit vielen Jahren in Deutschland sind und hier arbeiten, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen, nicht mehr in ständiger Angst vor einer Abschiebung leben müssen und sich hier ein gutes Leben aufbauen können. (Beifall bei der SPD) Es ist eine Migrationspolitik, die längst überfällig ist. Wir sind froh, dass die Ampelkoalition in Berlin nun eine fortschrittliche Politik in diesem Bereich ermöglicht, (Abg. Anton Baron AfD: Oje, oje!) die von der CDU im Land wie im Bund über Jahre hinweg blockiert worden ist. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Es bleibt in beiden Bereichen spannend. Ich freue mich auf die weitere konstruktive Zusammenarbeit im kommenden Haushaltsjahr im Namen meiner Fraktion und danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)
