Dr. Erik Schweickert
Nein, die Kritik war, dass Sie eine 2G-Plus-Regelung in die Verordnung geschrieben haben, ohne sich darüber zu informieren oder sich vorher darüber Gedanken zu machen, was das für die Betroffenen im Detail heißt. Es ist auch eine Kritik in der Sache, unabhängig von der Vorgehensweise, wie Sie das Ganze gemacht haben.
