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Winfried Kretschmann

07.12.2021 Sitzungen 17/21

Nein. Wir haben ja anschließend eine Debatte. Ich werde dann noch mal ans Redepult gehen und auf Kritik und Bedenken antworten. Also: Erst wenn wir eine Impfquote von über 90 % erreicht haben, können wir – Stand heute – einigermaßen sicher davon ausgehen, dass weitere Wellen deutlich kleiner ausfallen werden. Verzichten wir auf die Impfpflicht, ist ungewiss, ob wir diese Quote überhaupt erreichen und wann wir sie erreichen. Aber ich finde, bei einer Impfpflicht geht es nicht nur um ein Mittel zum Zweck. Eine solche Argumentation würde zu kurz springen. Lassen Sie mich kurz darauf eingehen: Mit einer Impfpflicht schränken wir das Recht auf körperliche Unversehrtheit ein, das in Artikel 2 des Grundgesetzes steht. Wir schränken es für diejenigen ein, die sich nicht impfen lassen wollen, es aber aufgrund der Impfpflicht nun tun müssen. Das liegt auf der einen Seite der Waagschale und ist zweifelsohne sehr gewichtig. Aber es gibt eben auch eine andere Seite. Und was dort liegt, wiegt ebenfalls schwer, sogar sehr schwer. Das ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit derer, die sich nicht impfen lassen können und schwer erkranken können. Da geht es um alle, die dringend auf medizinische Behandlung angewiesen sind und sie vielleicht wegen der überlasteten Intensivstationen nicht bekommen. Es geht um die Kinder und Jugendlichen, die unter den Einschränkungen noch viel mehr leiden als wir Erwachsenen. Es geht um die Spuren, die immer wiederkehrende Beschränkungen bei den Kulturschaffenden oder im Vereinsleben hinterlassen, um die wirtschaftliche Existenz von vielen Menschen und um die Folgen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Vertrauen in die Wirksamkeit staatlichen Handelns. All diese Folgen gilt es gegeneinander abzuwägen. Das ist das Entscheidende, das vor uns liegt. Ich komme dabei zu dem Schluss: Eine Impfpflicht beschneidet nicht unsere Freiheit im Ganzen, sondern sie sorgt im Gegenteil dafür, dass wir unsere Freiheit im Ganzen wiedergewinnen. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Eine Impfpflicht ist nach meiner Überzeugung wirksam, verhältnismäßig und verfassungskonform. Viele namhafte Verfassungsrechtler vertreten diese Auffassung. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Auch das Rechtsgutachten, das ich in Auftrag gegeben habe, bestätigt diese Sichtweise. Dort wird auf das sehr große Gewicht der Ziele einer Impfpflicht verwiesen: Bevölkerungsschutz, Schutz des Gesundheitssystems, Entfall weiterer Eingriffe in Freiheitsgrundrechte. Demgegenüber verweisen die Autoren auf das nur sehr geringe Risiko von Impfreaktionen und Nebenwirkungen. (Zuruf von der AfD: Wer sagt das?) Eine Impfpflicht sei auch deshalb gerechtfertigt, weil es keine milderen Mittel gibt, um den nötigen Schutz vor der Pandemie zu erreichen. ode – 21. Sitzung – Dienstag, 7. Dezember 2021 Auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse spricht eine klare Sprache. Das Gericht hatte zu entscheiden, ob Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren – beides ebenfalls Eingriffe in die Grundrechte – zulässig sind, um die Pandemie zu bekämpfen. In der Abwägung kommt das Gericht zu dem Schluss, dass dies der Fall ist, weil die Maßnahmen verhältnismäßig sind, um große Gefahren für die Gesundheit und das Leben weiter Teile der Bevölkerung abzuwenden. Genau darum geht es auch bei der Impfpflicht: um den Schutz der Gesundheit und um das Leben vieler Menschen. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass die Maßnahmen nicht nur rechtens sind; nein, vielmehr m u s s der Gesetzgeber handeln. Es gibt eine Schutzpflicht des Staates für die Gesundheit und das Leben seiner Bürgerinnen und Bürger. Selbstverständlich müssen wir die Debatte um die Impfpflicht gründlich führen, da es sich um tiefe Eingriffe in die Grundrechte handelt. Aber wir müssen die Entscheidung auch zügig treffen. Wir haben nicht alle Zeit der Welt. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Deshalb ist es gut, dass zum einen die Abstimmung im Bundestag frei von Fraktionszwang erfolgen soll und zum anderen bald entschieden wird, sodass die Impfpflicht ab Februar oder März in Kraft treten könnte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, klar ist dabei aber auch: Wenn wir die Impfung von den Menschen fordern, müssen wir die Möglichkeiten zur Impfung weiter ausbauen. Alle, die bislang noch gezögert haben, müssen ein Impfangebot bekommen, bevor die Impfpflicht in Kraft tritt. Dabei kommen wir gut voran. In den letzten zweieinhalb Wochen wurden bei uns im Land 1,5 Millionen Impfungen vorgenommen, davon 1,18 Millionen Auffrischungen und 320 000 Erst- und Zweitimpfungen. Das zeigt: Wir können das große Ziel erreichen, das wir uns in Baden-Württemberg gesetzt haben: 3,5 Millionen Impfungen von November bis Ende des Jahres. Das bedeutet: Jeder und jede Dritte in unserem Land wird in diesem Zeitraum geimpft. Das ist natürlich sehr ehrgeizig. Aber nur so wird es gelingen, diese Welle dauerhaft zu brechen – mit einer großen Gemeinschaftsleistung. Deshalb war es wichtig, dass wir uns bei dem Bund-Länder-Treffen darauf verständigt haben, den Kreis der Impfberechtigten auszuweiten. Künftig sollen auch Zahnärzte und Apotheken Impfungen anbieten. Auch Pflegefachkräfte dürfen impfen, etwa in Pflegeheimen. In Baden-Württemberg gibt es etwa 2 400 Apotheken und über 6 000 niedergelassene Zahnärzte. Selbst wenn sich nur ein Teil an der Impfkampagne beteiligen würde, könnten wir dadurch unsere Impfkapazität auf einen Schlag deutlich erhöhen. Ich hoffe, dass der Bund nun zügig die entsprechenden Voraussetzungen schafft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen jetzt einen Dreisprung, der uns aus dieser Pandemie herausführt. (Zuruf des Abg. Rüdiger Klos AfD) (Ministerpräsident Winfried Kretschmann) Der erste Sprung ist die Reduktion der Kontakte. Dadurch können wir die Zahl der Infektionen schnell und deutlich senken, um die angespannte Lage in den Krankenhäusern nicht noch weiter zu erschweren, sondern perspektivisch zu entspannen. Der zweite Sprung: impfen, impfen, impfen und boostern, boostern, boostern, mit aller Kraft und mit allen Kräften, die helfen können, um das Ansteckungsrisiko und den Anteil der schweren Verläufe zu senken. Der dritte Sprung: die allgemeine Impfpflicht einführen, damit wir eine ausreichend hohe Impfquote erreichen, um dieses Virus zurückzudrängen. Das wird uns viel abverlangen. Aber wenn jeder und jede mitmacht, wenn jeder an seiner Stelle seinen Beitrag leistet, dann haben wir die Aussicht, unsere Freiheit zurückzugewinnen – und das auf Dauer. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie auf der Regierungsbank)

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