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Sascha Binder

SPD 24.11.2021 Sitzungen 17/20

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Fraktionsvorsitzender Stoch hat am Ende seiner Rede auf etwas aufmerksam gemacht, was uns dazu bewegt, zu beantragen, beim Entschließungsantrag der Grünen und der CDU über Abschnitt I Ziffer 4 getrennt abzustimmen und dabei eine namentliche Abstimmung durchzuführen. (Zuruf von der AfD: Unser Job! – Heiterkeit bei Ab- geordneten der AfD) Wir haben erhebliche Zweifel, ob dieser Beschluss – auf den im Übrigen in seiner Begründung weder der Fraktionsvorsitzende der CDU noch der Fraktionsvorsitzende der Grünen eingegangen ist – – Eine solche Begründung ist allerdings notwendig – ich sehe, einzelne Kolleginnen und Kollegen der Grünen-Fraktion schauen gerade nach, was ihre eigene Fraktion denn überhaupt vorgeschlagen hat. (Unruhe) Nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes ist (Zuruf des Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE) – Kollege Hildenbrand – nach dem Auslaufen der pandemischen Lage von nationaler Tragweite – ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass wir da noch sind; heute ist der 24. November; morgen läuft dies aus – eine pandemische Lage festzustellen. Dazu steht aber in Ihrem Antrag nichts drin. Sie haben auch nicht begründet, warum die bereits beschlossenen Maßnahmen nicht über den 15. Dezember ausreichen sollten. Denn bis zum 15. Dezember sind die Regelungen, die Sie per Verordnung erlassen, rechtmäßig. Der Landtag müsste also, wenn Sie jetzt einzelne Regelungen, die einen Beschluss des Landtags nach dem Infektionsschutzgesetz vorsehen, nach dem 15. Dezember treffen wollen, noch einmal zusammentreten. Was Sie vorschlagen, ist ein Vorratsbeschluss, zu dem weder – so, wie das bisher in der Coronapandemie unter den Fraktionen besprochen war – eine Zusammenarbeit der Fraktionen erfolgt ist noch eine ordentliche Begründung der beiden Fraktionsvorsitzenden vorliegt und der für drei Monate gilt – so, wie es im Infektionsschutzgesetz steht –, ohne dass Sie uns heute gesagt haben, warum die Maßnahmen, die die Landesregierung mit Wirkung von heute neu erlassen hat, nicht die notwendige Wirkung entfalten sollen, um über den 15. Dezember hinaus die richtigen Maßnahmen gegen den Fortlauf der Pandemie darzustellen. In diesem Sinn bitten wir Sie inständig, diesen versteckten Beschluss, den Sie in Ihrem Entschließungsantrag drin haben, zurückzuziehen, sodass wir unter den Fraktionen, die gemeinsam gegen diese Pandemie angehen wollen, einen Modus auch dazu entwickeln können, wie wir das Pandemiegesetz des Landes entsprechend verändern. Hierzu müssten wir dann zu einer Sondersitzung des Landtags zusammenkommen, was ohne Probleme noch vor dem 15. Dezember möglich ist. Ich bitte Sie daher im Namen der SPD-Fraktion, diesen Teil zurückzunehmen. Da geht es um die grundsätzliche Frage des Selbstverständnisses des Parlaments und der Parlamentarierinnen und der Parlamentarier. Denn dieses Infektionsschutz- (Sascha Binder) gesetz – so war es die Idee nicht nur der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP im Deutschen Bundestag, sondern aller Länder, auch im Bundesrat – soll mit sich bringen, dass es zu mehr Beteiligung der Länderparlamente kommt. Diesem Ansinnen jedoch versagen Sie in Ihrem Beschluss die Ernsthaftigkeit. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP)

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