landtag-bw.de ↗

Winfried Mack

CDU 10.11.2021 Sitzungen 17/18

Frau Ministerin, ich glaube, es war eine Sternstunde des Parlaments, als wir in Baden-Württemberg kurz nach dem ersten Lockdown die Soforthilfen auf den Weg gebracht haben. Wir haben darauf gedrungen, dass diese Soforthilfen möglichst schnell ausgereicht werden. Ihr Haus hat das auch sehr schnell auf den Weg gebracht. Deswegen haben wir, die Koalitionsfraktionen, übrigens in einer Diskussion im Finanzausschuss, an der auch der Rechnungshof beteiligt war, klar zum Ausdruck gebracht, dass wir hinter Ihrem Haus stehen und wir da nicht mit dem spitzen Griffel hinterherrechnen wollen oder sonst wie, sondern anerkennen, dass es damals bei den Soforthilfen eine besondere Situation war. Meine Frage lautet: Können Sie schon eine erste Bilanz ziehen, wie viele Hilfsgelder bis heute an die baden-württembergischen Unternehmen geflossen sind? Ich möchte noch eine Anmerkung zu der Rückforderung und dem Rückmeldeverfahren machen. Ganz klar ist: Jeder wusste, dass es dieses Rückmeldeverfahren gibt. Daher ist auch für jeden klar: Wenn im eigenen Verantwortungsbereich etwas nicht so eingetreten ist, wie man es erwartet hat, muss man damit rechnen, zurückzahlen zu müssen. Dann ist das Rückmeldeverfahren auch absolut berechtigt. Wenn allerdings ein Betroffener nicht erkennen konnte, dass da ein Problem vorliegt, beispielsweise weil der Bund im Nachhinein den Betrachtungszeitraum geändert hat und der betroffene Empfänger das nicht mitbekommen hat oder nicht mitbekommen konnte, dann kann das auch nicht für eine Rückforderung zugrunde gelegt werden. Ich bitte daher das Ministerium und vor allem die L-Bank, doch sehr genau darauf zu schauen, auch mit dem Bund entsprechend zu verhandeln, dass wir da zu großzügigen Lösungen im Sinne der Empfänger kommen. Denn ich habe diese Soforthilfe immer so verstanden, dass sie zum einen eine Liquiditätshilfe ist, zum Zweiten aber auch einfach eine Art Entschädigung dafür war, dass ihnen plötzlich ein Berufsausübungsverbot auferlegt wurde. (Zuruf: So ist es!) Wenn der Inhaber eines Friseurgeschäfts von heute auf morgen für sieben Wochen schließen muss, dann kommt dies einem Berufsausübungsverbot gleich, und dann kann ihn der Staat auch nicht einfach so dastehen lassen. In diesem Sinn ist auch die Hilfe zu verstehen. Vielleicht können Sie die Frage beantworten, welche Hilfsgelder bisher ausgezahlt wurden. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Aber es müs- sen sich ja alle zurückmelden, nicht nur die, die zu- rückzahlen!) Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Ja, aber wenn kein Rückzahlungsbedarf besteht, dann ist die Antwort auch schnell gegeben. (Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) Ich möchte nur noch einmal deutlich machen – Winfried Mack hat das richtig angesprochen –: Wir, das Land, haben uns in dieser schwierigen Zeit immer für großzügige Lösungen eingesetzt. Wir haben ja auch eigenes Landesgeld in die Hand genommen – Stichwort „fiktiver Unternehmerlohn“. Schon bei der ersten Tranche der Soforthilfe wurde dieser angeboten. Das war ja gerade für die Soloselbstständigen eine der großen Stützen, die sie in dieser schwierigen Phase getragen haben. Das war echt eine harte Zeit. Ich erinnere nur an den schwarzen April gerade in der Zulieferbranche, also auch bei den kleinen und mittleren Unternehmen; die Bänder bei den Automobilherstellern standen still. Das war schon eine extreme Zeit. Es gibt den fiktiven Unternehmerlohn, über die landeseigenen Programme die Stabilisierungshilfe, den Tilgungszuschuss Corona. Wir haben auch in anderen Bereichen gefördert, auch im ÖPNV. Wir haben im Bereich der Schulen, der Vereine gefördert. Wir, das Land, haben wirklich dort ergänzt, wo Lücken bestanden haben, und wir haben hier keine Mühen, keine Aufwände und auch keine finanziellen Mittel gescheut, um die Wirtschaft in unserem Land zu unterstützen. Ich kann auch zusagen – auch jetzt bei den Rückmeldeabrechnungen –, dass wir uns hier vonseiten des Landes natürlich auch für die Wirtschaft in unserem Land einsetzen sowie für die Bedürfnisse – und bei Schwierigkeiten, die jetzt daraus entstehen. Wir haben das sehr wohl im Blick. Wir haben grundsätzlich – – Ich denke, das hat uns jetzt in dieser schwierigen Zeit auch so stark gemacht. Die Prognose für die wirtschaftliche Entwicklung in Baden-Württemberg lautet ja nach wie vor 3,5 bis 4 %. Wir liegen hier weit über der Bundesentwicklung. Das ist bestimmt auch auf diese umfangreichen Hilfsprogramme zurückzuführen. Insgesamt sind seit März 2020 Mittel in Höhe von mehr als 8,5 Milliarden € über Zuschussprogramme an Unternehmen und Selbstständige in Baden-Württemberg ausbezahlt worden, an diese Unternehmen in unserem Land geflossen, davon ca. 814 Millionen € aus Landesmitteln. Das sind natürlich Zahlen, die beeindrucken und die, wie ich glaube, auch noch einmal deutlich machen, wie groß der Wille und auch die Anstrengungen waren, unsere Wirtschaft in dieser schwierigen Zeit gezielt zu unterstützen.

Alle Reden von Winfried Mack Protokoll ↗